Rechtsprechung
BGH, 16.02.2022 - XII ZB 67/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Abs 1 Nr 2 VBVG, § 5 Abs 3 S 2 Nr 2 VBVG, § 5 Abs 3 S 3 VBVG
- IWW
- Wolters Kluwer
Unterscheidung zwischen stationären Einrichtungen und diesen nach § 5 Abs. 3 S. 3 VBVG gleichgestellten ambulant betreuten Wohnformen einerseits sowie anderen Wohnformen andererseits für die Betreuervergütung; Rechtliche Möglichkeit zur Verpflichtung eines anderen ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterscheidung zwischen stationären Einrichtungen und diesen nach § 5 Abs. 3 S. 3 VBVG gleichgestellten ambulant betreuten Wohnformen einerseits sowie anderen Wohnformen andererseits für die Betreuervergütung; Rechtliche Möglichkeit zur Verpflichtung eines anderen ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betreutes Wohnung - und die Betreuervergütung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Faktische Bindung an Betreuungsangebot reicht nicht für eine einer stationären ...
- famrz.de (Kurzinformation)
Keine ambulant betreute Wohnform bei Wahlmöglichkeiten
Sonstiges
- Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)
VBVG § 5 Abs 3
Zur Frage, ob der Aufenthalt des Betreuten in der konkreten Wohnform dem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung gleichzustellen ist. Bei den externen Betreuungs- oder Pflegeleistungen besteht in rein rechtlicher, aber nicht in tatsächlicher Hinsicht, ein Wahlrecht ...
Verfahrensgang
- AG Zossen, 02.06.2020 - 50 XVII 22/19
- LG Potsdam, 26.01.2021 - 11 T 47/20
- BGH, 16.02.2022 - XII ZB 67/21
Papierfundstellen
- MDR 2022, 600
- FamRZ 2022, 894
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.06.2021 - XII ZB 46/21
Zur Frage, ob der Aufenthalt des Betreuten in der konkreten Wohnform dem …
Auszug aus BGH, 16.02.2022 - XII ZB 67/21
Es kommt nicht allein auf eine faktische Bindung an das Betreuungsangebot der Vermieterin, sondern nur auf die rechtliche Möglichkeit an, einen anderen Anbieter zu wählen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 16. Juni 2021 - XII ZB 46/21, MDR 2021, 1157).Die von der Rechtsprechung bislang zur Definition des Begriffs "Heim" entwickelten Grundsätze sollten weiterhin Gültigkeit behalten (Senatsbeschluss vom 16. Juni 2021 - XII ZB 46/21 - MDR 2021, 1157 Rn. 13 mwN).
Auf die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen durch den Betroffenen kommt es nicht an (Senatsbeschluss vom 16. Juni 2021 - XII ZB 46/21 - MDR 2021, 1157 Rn. 14 mwN).
- LG Münster, 04.09.2023 - 5 T 374/23
Stationäre Einrichtung, ambulant betreute Wohnform
Unter den Begriff Betreuung fällt insbesondere die Betreuung durch professionelle Betreuungskräfte in der Behindertenhilfe (BGH FamRZ 2022, 894ff. RdNr. 11). - VGH Baden-Württemberg, 09.01.2023 - 2 S 882/22
Beihilfe in Form eines pauschalen Zuschlags für Pflegebedürftige in ambulant …
Den Pflegebedürftigen müssen "Wahlmöglichkeiten" verbleiben (vgl. zur entsprechenden Abgrenzung im Betreuungsvergütungsrecht BGH, Beschluss vom 16.02.2022 - XII ZB 67/21 - juris Rn. 11).