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   BGH, 16.03.2023 - VII ZR 94/22   

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https://dejure.org/2023,4616
BGH, 16.03.2023 - VII ZR 94/22 (https://dejure.org/2023,4616)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2023 - VII ZR 94/22 (https://dejure.org/2023,4616)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2023 - VII ZR 94/22 (https://dejure.org/2023,4616)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 650f Abs. 1 BGB, § ... 650f Abs. 1 Satz 3 und 4 BGB, § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB, § 650f BGB, § 650f Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 Fall 1 BGB, § 650i Abs. 1 Fall 1 BGB, § 650i BGB, § 631 Abs. 2 Fall 1 BGB, § 650a BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, §§ 650a, 650i BGB, § 650j BGB, Art. 249 EGBGB, Art. 249 § 2 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, Art. 249 § 2 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, § 650k Abs. 1 BGB, Richtlinie 2011/83/EU, Richtlinie 93/13/EWG, Richtlinie 1999/44/EG, Richtlinie 85/577/EWG, Richtlinie 97/7/EG, Art. 3 Abs. 3 Buchst. f der Verbraucherrechterichtlinie, § 312 Abs. 2 Nr. 3 BGB, §§ 312 bis 312h BGB, § 312a Abs. 1, 3, 4, 6 BGB, § 357a Abs. 2 Satz 1 BGB, § 357e BGB, § 312g BGB, § 650l BGB, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 648a a.F. BGB, § 650a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 650a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 650f Abs. 2 BGB, §§ 232 ff. BGB, § 242 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1, § 100 Abs. 4 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Bauherrn zur Stellung einer Sicherheit für eine Werklohnforderung; Annahme eines Verbraucherbauvertrags bei der gewerkeweisen Vergabe von Bauleistungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung der Bauherrn zur Stellung einer Sicherheit für eine Werklohnforderung; Annahme eines Verbraucherbauvertrags bei der gewerkeweisen Vergabe von Bauleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Errichtung eines Neubaus: Kein Verbraucherbauvertrag bei Einzelgewerkvergabe!

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Verbraucherbauvertrag bei Vertrag über einzelnes Gewerk eines Neubauvorhabens

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kein Verbraucherbauvertrag bei Einzelgewerkevergabe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbraucherbauvertrag - über ein einzelnes Gewerk eines Neubaus?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Herstellung eines einzelnen Gewerks - als Verbraucherbauvertrag?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Verbraucherbauvertrag bei nur einzelnen Gewerken

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Verbraucherbauvertrag bei Vertrag über einzelnes Gewerk eines Neubauvorhabens

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Verbraucherbauvertrag bei Bauvertrag über ein einzelnes Gewerk

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Verbraucherbauvertrag bei Vertrag über einzelnes Gewerk eines Neubauvorhabens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Errichtung eines Neubauvorhabens: Einzelgewerkvergabe ≠ Verbraucherbauvertrag! (IBR 2023, 238)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 236, 347
  • NJW 2023, 2640
  • MDR 2023, 696
  • NZBau 2023, 375
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.08.2018 - VII ZR 243/17

    Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Werkverträgen;

    Auszug aus BGH, 16.03.2023 - VII ZR 94/22
    Diese Ausnahme wurde von der Rechtsprechung im Sinne des Verbraucherschutzes eng ausgelegt und umfasste beispielsweise nur Verträge über Maßnahmen, die das Grundstück wesentlich umgestalteten und daher den klassischen Immobiliengeschäften gleichgestellt werden konnten (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 2018 - VII ZR 243/17 Rn. 16, BauR 2019, 107 = NZBau 2018, 666; BT-Drucks. 18/8486, S. 61).
  • OLG Hamm, 27.04.2021 - 24 U 198/20

    Unzulässiges Teilurteil; Bauhandwerkersicherung; Verbraucherbauvertrag

    Auszug aus BGH, 16.03.2023 - VII ZR 94/22
    dd) Soweit die Auffassung vertreten wird, der Gedanke des Verbraucherschutzes erfordere es, auch die gewerkeweise vergebenen Leistungen im Rahmen des Neubaus eines Gebäudes denselben Vorschriften zu unterwerfen wie die Verpflichtung zum Neubau eines Gebäudes (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27. April 2021 - 24 U 198/20, BauR 2022, 485 = NZBau 2021, 664, insbes. juris Rn. 75 ff.; BeckOK BGB/Voit, Stand: 1. November 2022, § 650i Rn. 4; Messerschmidt/Voit/Lenkeit, Privates Baurecht, 4. Aufl., § 650i BGB Rn. 23 ff.; Segger-Piening in jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 650i Rn. 20; Stretz in Festschrift für Pause, 2022, S. 383, 399), hat dies - wie dargelegt - keine Umsetzung im Gesetz gefunden.
  • OLG Köln, 23.03.2017 - 16 U 153/16

    Honoraransprüche des Architekten

    Auszug aus BGH, 16.03.2023 - VII ZR 94/22
    Es wurde dementsprechend auch nicht bezweifelt, dass unter § 312 Abs. 2 Nr. 3 BGB a.F. keine Verträge fielen, mit denen ein Unternehmer lediglich mit einem einzelnen Gewerk im Rahmen der Errichtung eines Bauwerks beauftragt wurde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2017 - 16 U 153/16, BauR 2018, 142, juris Rn. 5; Berger in FBS, HOAI, 1. Aufl. 2016, Syst A I Rn. 25; Glöckner, BauR 2014, 411, 415; Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl. 2017, § 312 Rn. 11; Pause, BauR 2017, 430, 431).
  • KG, 16.11.2021 - 21 U 41/21

    Rückabwicklung eines widerrufenen Verbrauchervertrags über Bauleistungen;

    Auszug aus BGH, 16.03.2023 - VII ZR 94/22
    Dafür genügt es nicht, dass der Unternehmer die Verpflichtung zur Erbringung eines einzelnen Gewerks im Rahmen eines Neubaus eines Gebäudes übernimmt (vgl. OLG München, Urteil vom 9. Juni 2022 - 20 U 8299/21, NZBau 2023, 19, juris Rn. 52 ff. m.w.N.; KG, Urteil vom 16. November 2021 - 21 U 41/21, BauR 2022, 656 = NZBau 2022, 401, juris Rn. 28 ff. m.w.N.; BeckOK Bauvertragsrecht/Langjahr, Stand: 31. Juli 2022, § 650i BGB Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG München, 09.06.2022 - 20 U 8299/21

    Vergabe von Einzelgewerken zur Errichtung eines Gebäudes ist kein

    Auszug aus BGH, 16.03.2023 - VII ZR 94/22
    Dafür genügt es nicht, dass der Unternehmer die Verpflichtung zur Erbringung eines einzelnen Gewerks im Rahmen eines Neubaus eines Gebäudes übernimmt (vgl. OLG München, Urteil vom 9. Juni 2022 - 20 U 8299/21, NZBau 2023, 19, juris Rn. 52 ff. m.w.N.; KG, Urteil vom 16. November 2021 - 21 U 41/21, BauR 2022, 656 = NZBau 2022, 401, juris Rn. 28 ff. m.w.N.; BeckOK Bauvertragsrecht/Langjahr, Stand: 31. Juli 2022, § 650i BGB Rn. 14 m.w.N.).
  • EuGH, 14.05.2020 - C-208/19

    NK (Projet de maison individuelle) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus BGH, 16.03.2023 - VII ZR 94/22
    Zum einen ist die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eng auszulegende Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 3 Buchst. f der Verbraucherrechterichtlinie (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Mai 2020 - C-208/19 Tz. 41, ZfBR 2020, 749, 753) aufgrund ihres Wortlauts und des Erwägungsgrundes 26 der Verbraucherrechterichtlinie eindeutig dahin auszulegen, dass von ihr keine Verträge über ein einzelnes Gewerk umfasst sind (acte clair).
  • BGH, 26.10.2023 - VII ZR 25/23

    Kein Verbraucherbauvertrag bei sukzessiver Beauftragung mehrerer Einzelgewerke!

    a) aa) Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Urteils entschieden, dass es zur Erfüllung der Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verbraucherbauvertrags nach der gesetzlichen Definition in § 650i Abs. 1 Fall 1 BGB ("Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes verpflichtet wird") nicht genügt, dass der Unternehmer die Verpflichtung zur Erbringung eines einzelnen Gewerks im Rahmen eines Neubaus eines Gebäudes übernimmt (BGH, Urteil vom 16. März 2023 - VII ZR 94/22, BauR 2023, 1243 = NZBau 2023, 375, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Die von dem Unternehmer als Erfolg geschuldete Herstellung des versprochenen Werkes (§ 631 Abs. 1 BGB) in der Form der Herstellung einer Sache (§ 631 Abs. 2 Fall 1 BGB) muss vielmehr in dem Bau eines neuen Gebäudes bestehen, wofür es nicht ausreicht, einen Erfolg zu versprechen, der auf einen Teil des Baus eines neuen Gebäudes beschränkt ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2023 - VII ZR 94/22 Rn. 17-29, BauR 2023, 1243 = NZBau 2023, 375).

    Diese Voraussetzungen gelten aufgrund des Verweises auch im Rahmen von § 650f Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 Fall 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2023 - VII ZR 94/22 Rn. 16, 30, BauR 2023, 1243 = NZBau 2023, 375).

    Im Gegenteil ist der mit den §§ 650i ff. BGB maßgeblich verfolgte Zweck, den Verbraucher durch vorvertragliche Unterrichtungs- und Informationspflichten (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2023 - VII ZR 94/22 Rn. 20, BauR 2023, 1243 = NZBau 2023, 375) zu schützen, im Wesentlichen nicht mehr erreichbar.

  • OLG Stuttgart, 23.05.2023 - 10 U 33/23

    Ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über Widerrufsrecht gemäß § 650i BGB ;

    Diese Ausnahmevorschrift ist im Sinne des Verbraucherschutzes eng auszulegen (BGH, Urteil vom 16. März 2023 - VII ZR 94/22 -, juris Rn. 22; Urteil vom 30. August 2018 - VII ZR 243/17 -, juris Rn. 16) und kann daher gerade dann nicht zugunsten des Unternehmers angewendet werden, wenn er neben einem Verbraucherbauvertrag einen separaten Vertrag mit dem Verbraucher abschließt, der Leistungen enthält, die schon Gegenstand des Verbraucherbauvertrags sind und daher nur für den Fall abgeschlossen wird, dass der Verbraucherbauvertrag nicht durchgeführt wird.
  • OLG Stuttgart, 19.04.2023 - 10 U 33/23

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherbau- sowie eines Planungsvertrags

    Damit reicht es nicht aus, einen Erfolg zu versprechen, der auf einen Teil des Baus eines neuen Gebäudes beschränkt ist, wie dies bei der Verpflichtung zur Herstellung eines einzelnen Gewerks (BGH, Urteil vom 16. März 2023 - VII ZR 94/22 Rn. 17 f.), aber auch bei der Verpflichtung zur Erstellung der Genehmigungsplanung der Fall ist.
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2023 - 22 U 135/23

    Widerruf eines Vertrages zur schlüsselfertigen Sanierung eines Einfamilienhauses

    Der BGH hat der Ansicht, §§ 650i BGB auch auf gewerkeweise vergebene Leistungen zur Anwendung zu bringen, u. a. entgegen gehalten, dass die Verbraucherschutzvorschriften bei einem Verbraucherbauvertrag nicht ausschließlich und umfassend günstiger sind als die Verbraucherschutzvorschriften; er hat hierzu auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen gemäß § 357a Abs. 2 Satz 1 BGB und § 357e BGB Bezug genommen (BGH, Urt. v. 16.03.2023 - VII ZR 94/22, NZBau 2023, 375 Rn. 25).
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