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   BGH, 17.01.2024 - XII ZB 434/23   

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https://dejure.org/2024,3136
BGH, 17.01.2024 - XII ZB 434/23 (https://dejure.org/2024,3136)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2024 - XII ZB 434/23 (https://dejure.org/2024,3136)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2024 - XII ZB 434/23 (https://dejure.org/2024,3136)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung - und die verweigerte Medikamenteneinnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2024, 646
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.2022 - XII ZB 257/22

    Zu den Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung einer

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 434/23
    Ist dagegen auszuschließen, dass der Betreute eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1832 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen und diese gemäß § 1832 Abs. 2 BGB rechtswirksam genehmigt wird (Senatsbeschluss vom 8. November 2023  XII ZB 219/23  juris Rn. 9; vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. November 2022  XII ZB 257/22  FamRZ 2023, 468 Rn. 15).

    Der Grad der Gefahr ist dabei in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2022  XII ZB 257/22  FamRZ 2023, 468 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 370/17

    Bestellung eines Verfahrenspflegers als gesetzlicher Vertreter des Betroffenen in

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 434/23
    Dabei braucht nicht im Einzelnen erörtert zu werden, ob sich bereits aus dem Umstand, dass die Verfahrenspflegerin ihre Beschwerde "namens und im Auftrag" der Betroffenen eingelegt hat, hinreichend deutlich ergibt, die sie  mit der Folge der Aufhebung ihrer Bestellung (vgl. § 317 Abs. 5 FamFG)  ihre bisherige Rolle im Verfahren aufgeben und forthin als Verfahrensbevollmächtigte für die Betroffene handeln wollte (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2019  XII ZB 244/18  NJW 2019, 1815 Rn. 7 und vom 15. August 2018  XII ZB 370/17  FamRZ 2018, 1777 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 08.11.2023 - XII ZB 219/23

    Voraussetzungen und Begründungsanforderungen an die Anordnung der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 434/23
    Ist dagegen auszuschließen, dass der Betreute eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1832 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen und diese gemäß § 1832 Abs. 2 BGB rechtswirksam genehmigt wird (Senatsbeschluss vom 8. November 2023  XII ZB 219/23  juris Rn. 9; vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. November 2022  XII ZB 257/22  FamRZ 2023, 468 Rn. 15).
  • BGH, 20.02.2019 - XII ZB 244/18

    Unterbringungssache: Zulässigkeit der Einlegung einer Beschwerde durch den

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 434/23
    Dabei braucht nicht im Einzelnen erörtert zu werden, ob sich bereits aus dem Umstand, dass die Verfahrenspflegerin ihre Beschwerde "namens und im Auftrag" der Betroffenen eingelegt hat, hinreichend deutlich ergibt, die sie  mit der Folge der Aufhebung ihrer Bestellung (vgl. § 317 Abs. 5 FamFG)  ihre bisherige Rolle im Verfahren aufgeben und forthin als Verfahrensbevollmächtigte für die Betroffene handeln wollte (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2019  XII ZB 244/18  NJW 2019, 1815 Rn. 7 und vom 15. August 2018  XII ZB 370/17  FamRZ 2018, 1777 Rn. 6 mwN).
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