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   BGH, 17.02.2021 - 4 StR 533/20   

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https://dejure.org/2021,4568
BGH, 17.02.2021 - 4 StR 533/20 (https://dejure.org/2021,4568)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2021 - 4 StR 533/20 (https://dejure.org/2021,4568)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 4 StR 533/20 (https://dejure.org/2021,4568)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 247 StPO
    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen (enge Auslegung des Begriffs der Vernehmung: keine Erstreckung auf Erhebung eines anderweitigen Sachbeweises)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einnahme eines Augenscheins von mehreren Lichtbildern in Abwesenheit des Angeklagten

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Zulässigkeit der Beweiserhebung durch Augenscheinseinnahme in Lichtbilder in Abwesenheit des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 230 Abs. 1 ; StPO § 338 Nr. 5 ; StPO § 247
    Einnahme eines Augenscheins von mehreren Lichtbildern in Abwesenheit des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Entfernung des Angeklagten aus der HV - Keine Augenscheinseinnahme von Lichtbildern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 188
  • StV 2021, 781
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.2010 - 1 StR 264/10

    Einvernahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 533/20
    Nach dem im Regelungszusammenhang des § 247 StPO aufgrund der hohen Bedeutung der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung eng auszulegenden Begriff der Vernehmung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 ? GSSt 1/09, BGHSt 55, 87, 90 mwN) ist die Erhebung eines anderweitigen Sachbeweises, selbst wenn sie in engem Zusammenhang mit der Vernehmung steht, nicht Teil der Vernehmung, so dass die Durchführung der Beweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten durch den Entfernungsbeschluss nach § 247 StPO nicht gedeckt wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 ? 4 StR 529/13, NStZ 2014, 223; vom 5. Oktober 2010 ? 1 StR 264/10, NStZ 2011, 51).

    Selbst wenn ? was allerdings angesichts der unterbliebenen Mitwirkung des Angeklagten an und seiner fehlenden Kenntnis von der Beweiserhebung zweifelhaft erscheint ? ein denkgesetzlicher Ausschluss des Beruhens in Betracht zu ziehen wäre, falls dem Angeklagten das Augenscheinsobjekt in einer nicht hinter der Augenscheinseinnahme zurückbleibenden Weise bekannt ist (offengelassen in BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 ? 1 StR 264/10, aaO), lägen diese Voraussetzungen nicht vor.

  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 533/20
    Nach dem im Regelungszusammenhang des § 247 StPO aufgrund der hohen Bedeutung der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung eng auszulegenden Begriff der Vernehmung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 ? GSSt 1/09, BGHSt 55, 87, 90 mwN) ist die Erhebung eines anderweitigen Sachbeweises, selbst wenn sie in engem Zusammenhang mit der Vernehmung steht, nicht Teil der Vernehmung, so dass die Durchführung der Beweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten durch den Entfernungsbeschluss nach § 247 StPO nicht gedeckt wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 ? 4 StR 529/13, NStZ 2014, 223; vom 5. Oktober 2010 ? 1 StR 264/10, NStZ 2011, 51).
  • BGH, 14.01.2014 - 4 StR 529/13

    Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung; Entfernung des

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 533/20
    Nach dem im Regelungszusammenhang des § 247 StPO aufgrund der hohen Bedeutung der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung eng auszulegenden Begriff der Vernehmung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 ? GSSt 1/09, BGHSt 55, 87, 90 mwN) ist die Erhebung eines anderweitigen Sachbeweises, selbst wenn sie in engem Zusammenhang mit der Vernehmung steht, nicht Teil der Vernehmung, so dass die Durchführung der Beweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten durch den Entfernungsbeschluss nach § 247 StPO nicht gedeckt wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 ? 4 StR 529/13, NStZ 2014, 223; vom 5. Oktober 2010 ? 1 StR 264/10, NStZ 2011, 51).
  • BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06

    Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 533/20
    Eine Verfahrenskonstellation, in welcher ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 ? 4 StR 131/06, StV 2007, 20; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 247 Rn. 21 mwN), liegt ebenfalls nicht vor.
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