Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2022 - 4 StR 475/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8018
BGH, 17.03.2022 - 4 StR 475/21 (https://dejure.org/2022,8018)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2022 - 4 StR 475/21 (https://dejure.org/2022,8018)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2022 - 4 StR 475/21 (https://dejure.org/2022,8018)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,8018) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 67b StGB
    Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zugleich mit der Anordnung (besondere Umstände: Vorliegen, Eingreifen außerstrafrechtlicher Sicherungssysteme, zivilrechtliche Unterbringung in einer betreuten Wohneinrichtung, Reduktion der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 67b Abs 1 S 1 StGB, § 67b Abs 2 StGB
    Sicherungsverfahren: Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung zugleich mit der Anordnung

  • IWW

    § 67b Abs. 1 StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 222 StGB, § 63 StGB, § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 67b Abs. 2 StGB, § 67b StGB, § 473 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren ; Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67b Abs. 1
    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 176
  • StV 2023, 246
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09

    Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - 4 StR 475/21
    Insbesondere ist auch zu prüfen, ob die im Fall einer Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung nach § 67b Abs. 2 StGB kraft Gesetzes eintretende Führungsaufsicht und damit verbundene Überwachungsmöglichkeiten sowie die Aussicht auf einen im Falle des Weisungsverstoßes drohenden Bewährungswiderruf eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die fortbestehende Gefährlichkeit auf ein vertretbares Maß reduziert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 ? 1 StR 24/21 Rn. 4; Beschluss vom 16. Februar 2010 ? 4 StR 586/09, NStZ-RR 2010, 171).
  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 24/21

    Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - 4 StR 475/21
    Insbesondere ist auch zu prüfen, ob die im Fall einer Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung nach § 67b Abs. 2 StGB kraft Gesetzes eintretende Führungsaufsicht und damit verbundene Überwachungsmöglichkeiten sowie die Aussicht auf einen im Falle des Weisungsverstoßes drohenden Bewährungswiderruf eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die fortbestehende Gefährlichkeit auf ein vertretbares Maß reduziert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 ? 1 StR 24/21 Rn. 4; Beschluss vom 16. Februar 2010 ? 4 StR 586/09, NStZ-RR 2010, 171).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - 4 StR 475/21
    Besondere Umstände in diesem Sinne sind Umstände in der Tat, in der Person des Täters oder in seiner gegenwärtigen oder künftigen Lage, die erwarten lassen, dass die von ihm ausgehende Gefahr weiterer Taten abgewendet oder doch so abgeschwächt werden kann, dass trotz fortbestehender Gefährlichkeit zunächst ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1987 ? 1 StR 72/87, BGHSt 34, 313, 316).
  • BGH, 03.08.2017 - 4 StR 193/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 17.03.2022 - 4 StR 475/21
    Als besonderer Umstand in diesem Sinne kommt dabei auch das Eingreifen außerstrafrechtlicher Sicherungssysteme wie etwa die zivilrechtliche Unterbringung in einer betreuten Wohneinrichtung in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 2017 ? 4 StR 193/17 Rn. 20 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht