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   BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22   

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https://dejure.org/2023,4704
BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22 (https://dejure.org/2023,4704)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2023 - V ZR 140/22 (https://dejure.org/2023,4704)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2023 - V ZR 140/22 (https://dejure.org/2023,4704)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § ... 20 Abs. 1 WEG, § 20 Abs. 3 WEG, § 242 BGB, § 48 Abs. 5 WEG, § 20 WEG, § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 22 WEG, § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 9a Abs. 2 WEG, § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB, § 139 ZPO, § 241 Abs. 2, § 280 BGB, § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG, § 280 Abs. 1 Satz 1, § 241 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 1 S. 2, 20 Abs. 1 u. 3
    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung; dynamische Verweisung auf gesetzliche Regelung; Gestattungsbeschluss zu einer baulichen Veränderung; Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

  • Wolters Kluwer

    Schlichte Verweisung in der Gemeinschaftsordnung auf die Gesetzeslage oder der bloßen Wiederholung des Gesetzes als dynamische Verweisung auf die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen; Herbeiführung eines Gestattungsbeschlusses gegebenenfalls im Wege der ...

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine bauliche Veränderung ohne Zustimmung der Gemeinschaft - Beseitigungsanspruch kann mit Beschlussersetzungsklage erwidert werden; §§ 10, 20 WEG; 1004 BGB

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1, 3; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2, § 242
    Kein Gestattungsanspruch eines Wohnungseigentümers gegenüber Unterlassungsanspruch der GdWE bei ohne Genehmigungsbeschluss begonnener Baumaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schlichte Verweisung in der Gemeinschaftsordnung auf die Gesetzeslage oder der bloßen Wiederholung des Gesetzes als dynamische Verweisung auf die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen; Herbeiführung eines Gestattungsbeschlusses gegebenenfalls im Wege der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erst beschließen (lassen) - dann bauen!

Kurzfassungen/Presse (17)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bejaht "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem Wohnungseigentumsrecht

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Pool im Garten und die unbekannte Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums - und der Beschlusszwang

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaft: "Einfach drauflos bauen geht nicht"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschlusszwang für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums auch nach neuem Wohnungseigentumsrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    WEG-Streit um Swimmingpool - Wer Gemeinschaftseigentum baulich verändern will, muss sich das per Beschluss genehmigen lassen

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Rückbau bei baulichen Veränderungen ohne Beschluss

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum nur mit Beschluss

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht: Beschlusszwang für bauliche Veränderungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bauen und Veränderungen am Gemeinschaftseigentum: Beschluss erforderlich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sondernutzung nicht gleich Sondereigentum

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Beschlusszwang - Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nur mit Absprache

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    WEG-Recht: Beschlusszwang für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Garten: Darf man einfach einen Swimmingpool bauen?

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem Wohnungseigentumsrecht?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ohne Gestattung der Miteigentümer keine bauliche Veränderung (IMR 2023, 234)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlusszwang mit Ausnahmen (IMR 2023, 235)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 791
  • MDR 2023, 619
  • DNotZ 2023, 524
  • NZM 2023, 370
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    So hat der Senat etwa in der Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an einer Terrasse nicht auch die Ermächtigung gesehen, die Terrasse zu überdachen und die Überdachung an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden angrenzenden Wand zu befestigen (Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 7; ähnlich Senat, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, NJW 2017, 2184 Rn. 24; vgl. auch Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 20 Rn. 447G).

    Der Senat hat dies zu § 22 WEG aF offengelassen (vgl. zum Streitstand u.a. Senat, Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 56/17

    Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    Fehlt ein entsprechender Beschluss, darf die bauliche Veränderung durch einen einzelnen Wohnungseigentümer nicht vorgenommen werden und stellt eine rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung dar, auf deren Unterlassung ein Anspruch gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juli 2018 - V ZR 56/17, NJW-RR 2018, 1165 Rn. 9), es sei denn, die Wohnungseigentümer hätten das Beschlusserfordernis gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG abbedungen.

    cc) Ob dies auch für eine ohne vorherigen Beschluss bereits fertig gestellte bauliche Veränderung, die nach dem Vorgesagten einen Beseitigungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 BGB auslöst, durchgängig gilt, ist hier nicht zu entscheiden (vgl. zum dolo-agit-Einwand gegen Beseitigungsansprüche nach altem Recht Senat, Urteil vom 20. Juli 2018 - V ZR 56/17, NJW-RR 2018, 1165 Rn. 27; Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 265/10, NJW-RR 2012, 140 Rn. 6; gegen die Zulassung des dolo-agit-Einwands nach neuem Recht AG Paderborn, ZMR 2022, 1018 Rn. 155; Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 20 Rn. 427; BeckOGK/Kempfle, WEG [15.12.2022], § 20 Rn. 273; MüKoBGB/Rüscher, 9. Aufl., § 20 WEG Rn. 14 f.; dafür aber Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 20 Rn. 182; Hogenschurz in Jennißen, WEG, 7. Aufl., § 20 Rn. 120).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    Es war auch, unabhängig von der Frage des Beschlusserfordernisses nach altem und nach neuem Recht, zumindest fahrlässig, darauf zu vertrauen, mit einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum auch und gerade gegen den erklärten Willen der Klägerin letztlich folgenlos beginnen zu dürfen; ein solcher Rechtsstandpunkt wäre nicht plausibel (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 233/10, juris Rn. 21 ff., insoweit nicht abgedruckt in NJW-RR 2011, 1458; Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, BGHZ 179, 238, 246).
  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    Die Wohnungseigentümer verbindet ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem auch Nebenpflichten folgen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 36).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    Entgegen der Revision war mit Rücksicht auf die richterliche Pflicht zur Neutralität auch kein auf die Erhebung einer solchen Klage gerichteter Hinweis des Berufungsgerichts im Rahmen materieller Prozessleitung gemäß § 139 ZPO geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270 f.; Urteil vom 16. Juli 1999 - V ZR 56/98, NJW 1999, 2890, 2892).
  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Wohnungseigentümer; Beschluss

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    Zwar können Unterscheidungen zwischen einzelnen Wohnungseigentümern bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen ohne sachlichen Grund eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellen (vgl. Senat, Urteil vom 30. November 2012 - V ZR 234/11, NJW-RR 2013, 355 Rn. 19).
  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 233/10

    Rechtliche Einordnung von Versorgungsleitungen für ein Nachbargrundstück;

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    Es war auch, unabhängig von der Frage des Beschlusserfordernisses nach altem und nach neuem Recht, zumindest fahrlässig, darauf zu vertrauen, mit einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum auch und gerade gegen den erklärten Willen der Klägerin letztlich folgenlos beginnen zu dürfen; ein solcher Rechtsstandpunkt wäre nicht plausibel (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 233/10, juris Rn. 21 ff., insoweit nicht abgedruckt in NJW-RR 2011, 1458; Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, BGHZ 179, 238, 246).
  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 56/98

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages; Ausgleich für wertsteigernde

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    Entgegen der Revision war mit Rücksicht auf die richterliche Pflicht zur Neutralität auch kein auf die Erhebung einer solchen Klage gerichteter Hinweis des Berufungsgerichts im Rahmen materieller Prozessleitung gemäß § 139 ZPO geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270 f.; Urteil vom 16. Juli 1999 - V ZR 56/98, NJW 1999, 2890, 2892).
  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    Zutreffend ist das Berufungsgericht von der im hier gegebenen Übergangsfall fortbestehenden Prozessführungsbefugnis der Klägerin in Anwendung des Rechtsgedankens des § 48 Abs. 5 WEG ausgegangen (vgl. Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, NJW-RR 2021, 1170 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16

    Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    So hat der Senat etwa in der Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an einer Terrasse nicht auch die Ermächtigung gesehen, die Terrasse zu überdachen und die Überdachung an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden angrenzenden Wand zu befestigen (Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 7; ähnlich Senat, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, NJW 2017, 2184 Rn. 24; vgl. auch Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 20 Rn. 447G).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 265/10

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch gegen die Installation von

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 149/18

    Rechte einzelner Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen des

  • BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21

    Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die

  • BGH, 16.07.2021 - V ZR 284/19

    Wohnungseigentumssache: Prozessführungsbefugnis des Wohnungseigentümerverbands

  • BGH, 23.03.2018 - V ZR 307/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit im "Ärztehaus" zu Wohnzwecken?

  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 196/19

    Wohnungseigentum: Entsprechende Anwendbarkeit der Regelungen über die

  • BGH, 26.06.2020 - V ZR 199/19

    Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Anlage besteht aus

  • BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21

    Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten

  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs der Wohnungseigentümer gegen einen

  • BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22

    WEG-Verwalter muss Bauarbeiten wie ein Bauherr überwachen

    a) Hat eine GdWE mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen, gehört es zu den Pflichten des Verwalters nach Maßgabe des hier noch anwendbaren (vgl. dazu Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, WuM 2023, 306 Rn. 10 mwN) § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung (jetzt § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, vgl. BT-Drucks. 19/18791 S. 75), Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr zu überwachen.
  • BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23

    Sind Stellplätze innerhalb einer Doppelstockgarage sondereigentumsfähig?

        a) Anwendbar ist noch das bisherige Recht, weil es sich bei der Frage, ob im Zusammenhang mit der Teilung des Grundstücks im Jahr 1996 an den Stellplätzen mit den Nummern 89 bis 106 Sondereigentum begründet worden ist, um die Beurteilung eines abgeschlossenen Sachverhalts handelt (vgl. allgemein Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, NJW-RR 2023, 791 Rn. 10 f.).
  • BGH, 09.02.2024 - V ZR 6/23

    Auch in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft kann nur der Verband die

    Insbesondere hat das Berufungsgericht unter Berücksichtigung seiner Neutralitätspflicht (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, NJW-RR 2023, 791 Rn. 32 mwN) die im Rahmen materieller Prozessleitung gebotenen Hinweise gemäß § 139 ZPO erteilt.
  • BGH, 25.05.2023 - V ZR 134/22

    Einreichen eines fristwahrenden Schriftsatzes des Prozessbevollmächtigten durch

    (2) Das gilt umso mehr, als die Anlegung des nach öffentlichem Baurecht erforderlichen zweiten Rettungswegs als bauliche Veränderung i.S.v. § 20 Abs. 1 WEG dem Beschlusszwang unterliegt (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, NZM 2023, 370 Rn. 25 f.).
  • BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22

    Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des

    Deshalb müssen auch Altvereinbarungen auf der Grundlage der durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vorgegebenen Systematik verstanden werden (so auch Hogenschurz, ZWE 2023, 73, 74; Forschner, ZWE 2022, 193, 199; siehe zur sog. dynamischen Verweisung in einer Gemeinschaftsordnung auf die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen auch Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, ZWE 2023, 211 Rn. 17).
  • LG München I, 13.12.2023 - 1 S 3566/23

    Überschreitung des Gartensondernutzungsrechts durch Bebauung mit Gartenhaus

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagtenseite herangezogenen BGH - Entscheidung (BGH, Urt. v. 17.3.2023-V ZR 140/22, ZWE 2023, 211, beck-online), wonach ein Swimmingpool nicht erlaubt ist, da die Gemeinschaftsordnung keine Bestimmung dahingehend enthielt, dass die Sondernutzungsfläche wie real geteiltes Eigentum behandelt werden solle.
  • LG Frankfurt/Main, 06.11.2023 - 13 S 54/23

    Balkonkraftwerke sind nicht privilegiert!

    Die Solaranlage fällt schließlich auch nicht unter die privilegierten Maßnahmen des § 20 Abs. 2 WEG, zumal auch dann ein Beschluss vor Errichtung erforderlich ist (BGH ZWE 2023, 211), so dass auch die Frage ob ausnahmsweise der Genehmigungsanspruch dem Beseitigungsanspruch entgegengehalten werden kann, im Hauptverfahren zu klären ist.
  • LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 98/21

    Recht auf Zugang zum Gemeinschaftseigentum sticht Sondernutzungsrecht!

    Den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann die Beklagte den Klägern vor diesem Hintergrund nicht entgegenhalten (vgl. jüngst BGH NJW-RR 2023, 791), zumal sie zu einem etwaigen Umstandsmoment nicht vorträgt.
  • AG Heidelberg, 20.03.2024 - 45 C 128/23

    Recht zum Einbau von Dachgauben erlaubt auch Einbau von Dachfenstern!

    Nach § 20 WEG muss ein Wohnungseigentümer, der eine in der Gemeinschaftsordnung nicht vorgesehene bauliche Veränderung vornehmen will, einen Gestattungsbeschluss notfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeiführen, ehe er mit dem Bau beginnt (BGH, U. v. 17.03.2023 - V ZR 140/22).
  • LG Dortmund, 18.08.2023 - 17 S 49/23

    Pflicht, Veränderung zurückzubauen, geht nicht auf Sonderrechtsnachfolger über

    Die übrigen Eigentümer sollen nicht in die Rolle gedrängt werden, auf die Erhebung einer Klage durch die GdWE hinwirken zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2023 — V ZR 140/22).
  • LG Dortmund, 19.09.2023 - 1 S 26/23

    Darf ein WEG-Verwalter ohne Beschlussfassung Klage erheben?

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