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   BGH, 17.05.1951 - 3 StR 181/51   

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BGH, 17.05.1951 - 3 StR 181/51 (https://dejure.org/1951,1153)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1951 - 3 StR 181/51 (https://dejure.org/1951,1153)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1951 - 3 StR 181/51 (https://dejure.org/1951,1153)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 10.02.1916 - III 955/15

    1. Über elterliches Züchtigungsrecht. 2. Was versteht § 223 a Abs. 2 StGB. unter

    Auszug aus BGH, 17.05.1951 - 3 StR 181/51
    Ihm ist nach §§ 1627, 1631 BGB kraft des elterlichen Erziehungsrechts die Anwendung "angemessener" Zuchtmittel gegen das Kind eingeräumt (vgl RGSt 41, 99; 49, 389; RGSt GA 61, 122; DRZ 1929 Nr. 1113).

    Indessen ist die Annähme des Schwurgerichts insofern nicht unrichtig, als nach allgemeiner Rechtsauffassung (RGSt 42, 347; 49, 389; 61, 193; Olshausen StGB 12. Aufl Anm 17 zu § 223; Ebermayer Leipz Komm 6. und 7. Aufl Anm 111, 4 zu § 223) die Ausübung des Züchtigungsrecht von dem Erziehung berechtigten auf einen anderen zeitweilig übertragen werden kann, so dass in diesem Sinne von einem abgeleiteten Züchtigungsrecht gesprochen werden kann (so Olshausen a.a.O.).

  • RG, 17.05.1909 - III 203/09

    Besteht ein Recht des Leiters einer Privaterziehungsanstalt zur körperlichen

    Auszug aus BGH, 17.05.1951 - 3 StR 181/51
    Indessen ist die Annähme des Schwurgerichts insofern nicht unrichtig, als nach allgemeiner Rechtsauffassung (RGSt 42, 347; 49, 389; 61, 193; Olshausen StGB 12. Aufl Anm 17 zu § 223; Ebermayer Leipz Komm 6. und 7. Aufl Anm 111, 4 zu § 223) die Ausübung des Züchtigungsrecht von dem Erziehung berechtigten auf einen anderen zeitweilig übertragen werden kann, so dass in diesem Sinne von einem abgeleiteten Züchtigungsrecht gesprochen werden kann (so Olshausen a.a.O.).
  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 73/50

    Revision wegen einer Verletzung einer Aufklärungspflicht zur Ermittlung eines

    Auszug aus BGH, 17.05.1951 - 3 StR 181/51
    Wie in dem Urteil des 1. Strafsenatsvom 27. Februar 1951 - 1 StR 73/50 - näher dargelegt ist, ist die Vorschrift des § 244 Abs. 2 StPO nur dann verletzt, wenn das Gericht seine gesetzliche Pflicht zur Wahrheitserforschung verkennt oder ihr zuwiderhandelt, obwohl die ihm bekannten Umstände des Falles zum Gebrauch weiterer Beweismittel drängen.
  • RG, 10.02.1931 - I 833/30

    1. Zur Frage der Berufs- oder Gewerbepflicht bei beruflichen Nebenverrichtungen.

    Auszug aus BGH, 17.05.1951 - 3 StR 181/51
    Wenn die erörterten Mängel des Urteils sich auch nur auf die teils rechtsirrtümliche, teils unzureichend begründete Anwendung des § 226 StGB auf den festgestellten Sachverhalt beziehen, so musste das Urteil doch, in vollem Umfange aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Schwurgericht zurückverwiesen werden, weil es sich um eine einheitliche Tat handelt und die Beschränkung der Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt unzulässig ist (RGSt 65, 125 [129]).
  • BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56

    Rechtssätze - Rechtfertigungsgründe - Materielle Gesetze - Gewohnheitsrecht -

    Im Urteil 3 StR 181/51 vom 17.05.1951 wird das bejaht; ausnahmsweise könne aber auch eine einzige Ohrfeige die Grenzen der Züchtigungsbefugnis überschreiten.
  • BGH, 04.05.1962 - 4 StR 100/62

    Anforderungen und Grenzen des gewohnheitsrechtlichen Züchtigungsrecht des Lehrers

    Das gilt einmal dann, wenn der Lehrer sich durch das Mißlingen des bisherigen Erziehungswerks der Schule zu erhöhtem Eifer angetrieben fühlt und nun durch Anwendung schärferer Erziehungsmittel bessere Erfolge zu erreichen sucht (vgl. 3 StR 181/51 vom 17. Mai 1951; BayObLG in Seipp-Haugg a.a.O. S. 64 m, n; OLG Hamm, daselbst S. 64 z, 65, 65 a = NJW 1956, 1690).
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