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   BGH, 17.06.2020 - XII ZB 350/18   

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BGH, 17.06.2020 - XII ZB 350/18 (https://dejure.org/2020,19961)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2020 - XII ZB 350/18 (https://dejure.org/2020,19961)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 (https://dejure.org/2020,19961)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 Abs 1 FamFG, § 4 Abs 1 S 2 Nr 1 VBVG vom 21.04.2005, § 4 Abs 1 S 2 Nr 2 VBVG vom 21.04.2005, § 7 Abs 1 VBVG, § 7 Abs 3 VBVG
    Beschwer eines Vereinsbetreuers durch Festsetzung der Betreuervergütung; Berücksichtigung eines Studiums zum "Diplomierten Juristen" in Jugoslawien und einer Ausbildung zum Speditionskaufmann bei Vergütung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beschwer und Beschwerdeberechtigung eines Vereinsbetreuers durch die Festsetzung der Betreuervergütung; Vermittlung der besonderen für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse durch Abschluss eines Hochschulstudiums als "Diplomierter Jurist" 1987 in der damaligen ...

  • rewis.io

    Beschwer eines Vereinsbetreuers durch Festsetzung der Betreuervergütung; Berücksichtigung eines Studiums zum "Diplomierten Juristen" in Jugoslawien und einer Ausbildung zum Speditionskaufmann bei Vergütung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwer und Beschwerdeberechtigung eines Vereinsbetreuers durch die Festsetzung der Betreuervergütung; Vermittlung der besonderen für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse durch Abschluss eines Hochschulstudiums als "Diplomierter Jurist" 1987 in der damaligen ...

  • datenbank.nwb.de

    Beschwer eines Vereinsbetreuers durch Festsetzung der Betreuervergütung; Berücksichtigung eines Studiums zum "Diplomierten Juristen" in Jugoslawien und einer Ausbildung zum Speditionskaufmann bei Vergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuervergütung: Berücksichtigung eines Studiums zum "Diplomierten Juristen" ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    VBVG § 4
    Zur Frage, inwieweit ausländische juristische Hochschulabschlüsse zu einer Erhöhung des Stundensatzes im Rahmen von § 4 VBVG führen können.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1213
  • MDR 2020, 1214
  • FamRZ 2020, 1592
  • Rpfleger 2021, 27
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.01.2020 - XII ZB 530/19

    Rechtfertigung einer erhöhten Vergütung einer Betreuung wegen einer in einem

    Auszug aus BGH, 17.06.2020 - XII ZB 350/18
    Die tatrichterliche Feststellung, dass ein 1987 in der damaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien als "Diplomierter Jurist" abgeschlossenes Hochschulstudium keine besonderen, für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse vermittelt, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. Januar 2020 - XII ZB 530/19, FamRZ 2020, 787).

    Die tatrichterliche Feststellung, dass eine Ausbildung zum Speditionskaufmann keine besonderen, für eine Betreuung mit den Aufgabenkreisen "Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten, Geltendmachung von Ansprüchen auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterhalt sowie Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten" nutzbaren Kenntnisse vermittelt, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. Januar 2020 - XII ZB 530/19, FamRZ 2020, 787).

    Besondere und für die Führung der Betreuung nutzbare Kenntnisse im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG a.F. sind solche, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2020 - XII ZB 530/19 - FamRZ 2020, 787 Rn. 10 mwN).

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2020 - XII ZB 530/19 - FamRZ 2020, 787 Rn. 11 mwN und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 11 mwN).

    Wissen, das durch Lebenserfahrung, Fortbildungen oder Berufspraxis erworben wurde, führt dagegen nicht zu einer erhöhten Vergütung (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2020 - XII ZB 530/19 - FamRZ 2020, 787 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/15

    Betreuervergütung: Erwerb besonderer Kenntnisse durch eine in der Sowjetunion

    Auszug aus BGH, 17.06.2020 - XII ZB 350/18
    Solche Kenntnisse sind im Hinblick darauf, dass es sich bei der Betreuung um eine rechtliche Betreuung handelt, regelmäßig Rechtskenntnisse (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 10 mwN).

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2020 - XII ZB 530/19 - FamRZ 2020, 787 Rn. 11 mwN und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 11 mwN).

    Der Anerkennung nach § 112 Abs. 2 DRiG lässt sich dabei nur die Fähigkeit des Betreuers entnehmen, sich in das deutsche Recht einzuarbeiten; sie lässt indessen nicht darauf schließen, dass der Betreuer aufgrund des im Ausland erworbenen Hochschulabschlusses über besondere Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Betreuung in Deutschland nutzbar sind (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 20 mwN).

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 12 und vom 16. März 2016 - XII ZB 685/13 - juris Rn. 3 mwN).

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 299/15

    Vergütung des Betreuers: Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde für die

    Auszug aus BGH, 17.06.2020 - XII ZB 350/18
    Entsprechend fehlt es auch für das Rechtsbeschwerdeverfahren an einer materiellen Beschwer (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 1. Februar 2017 - XII ZB 299/15, FamRZ 2017, 758).

    Ebenso wenig ist ein Vereinsbetreuer durch eine Vergütungsfestsetzung beziehungsweise Herabsetzung der Vergütung materiell beschwert (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2017 - XII ZB 299/15 - FamRZ 2017, 758 Rn. 13).

  • BGH, 16.03.2016 - XII ZB 685/13

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhter Stundensatz nach Ausbildung zum Diplomjuristen

    Auszug aus BGH, 17.06.2020 - XII ZB 350/18
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 12 und vom 16. März 2016 - XII ZB 685/13 - juris Rn. 3 mwN).

    Soweit die Rechtsbeschwerde auf die im Studium erworbenen Fähigkeiten wie methodisches Denken und schnelle Einarbeitung in andere Fachgebiete oder in das deutsche Recht abstellt, handelt es sich um Grundfertigkeiten, die nicht den Kernbereich des Studiums betreffen, sondern gleichsam am Rande der Ausbildung erworben werden (vgl. Senatsbeschluss vom 16. März 2016 - XII ZB 685/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 14.10.2015 - XII ZB 695/14

    Anerkennungsverfahren für eine ausländische Entscheidung in einer Ehesache:

    Auszug aus BGH, 17.06.2020 - XII ZB 350/18
    Die Rechtsbeschwerde des Vereinsbetreuers ist mangels Beschwer (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 695/14 - FamRZ 2016, 120 Rn. 9 mwN) unzulässig.
  • BGH, 21.08.2019 - XII ZB 156/19

    Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten zur Einlegung einer Beschwerde im

    Auszug aus BGH, 17.06.2020 - XII ZB 350/18
    Durch die angefochtene Herabsetzung der Betreuervergütung auf Grund der Beschwerde der Staatskasse ist der Vereinsbetreuer nicht formell beschwert (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 156/19 - FamRZ 2019, 1890 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20

    Zur Frage, ob die Ausbildung zur "Kauffrau im Einzelhandel" die Betreuervergütung

    Zur Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG in der bis zum 26. Juli 2019 geltenden Fassung (im Folgenden: aF) hat der Senat entschieden, dass besondere und für die Führung der Betreuung nutzbare Kenntnisse solche sind, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 363/20 - juris Rn. 14 mwN und vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 13 mwN).

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 363/20 - juris Rn. 15 mwN und vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 14 mwN).

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20

    Festsetzung der Betreuervergütung eines Berufsbetreuers aufgrund Erwerbs der für

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 14 mwN).

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 16 mwN).

    Damit verfügt sie über Kenntnisse, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und sie in die Lage versetzen, ihre Aufgabe zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen, mithin über besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG aF bzw. § 4 Abs. 3 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 363/20

    Festsetzung einer höheren Betreuervergütung bei Vergleichbarkeit der Ausbildung

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren zwar nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - juris Rn. 16 und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 12 mwN).
  • LG Münster, 28.12.2020 - 5 T 396/20

    Betreuervergütung: Voraussetzungen einer stationären Einrichtung i.S.v. § 5 Abs.

    Da ein Vereinsbetreuer durch die Festsetzung der dem Betreuungsverein zustehenden Betreuervergütung nicht beschwert und damit selbst nicht erinnerungs- bzw. beschwerdeberechtigt ist (vgl. Beschluss des BGH - XII ZB 350/18 - vom 17.06.2020), geht die Kammer davon aus, dass es sich bei der vorliegenden "Erinnerung" um einen Rechtsbehelf des Betreuungsvereins und nicht des Vereinsbetreuers handelt.
  • BGH, 15.12.2021 - XII ZB 101/21

    Zur Frage, ob die Facharbeiterausbildung zum Wirtschaftskaufmann mit der

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 16 mwN).
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