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   BGH, 17.08.2016 - V ZB 106/14   

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BGH, 17.08.2016 - V ZB 106/14 (https://dejure.org/2016,49310)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2016 - V ZB 106/14 (https://dejure.org/2016,49310)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2016 - V ZB 106/14 (https://dejure.org/2016,49310)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14

    Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

    Auszug aus BGH, 17.08.2016 - V ZB 106/14
    In dem Zeitraum vom 1. Januar 2014 - ab diesem Tag war die Dublin-III-Verordnung nach ihrem Art. 49 Abs. 2 Satz 1 für alle Gesuche um Aufnahme oder Wiederaufnahme anwendbar (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 28/14, juris Rn. 5 f.) - bis zum 1. August 2015 - dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I 1386), mit dem der Haftgrund der Fluchtgefahr neu geregelt wurde - konnte daher Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung nicht auf Fluchtgefahr oder eine Entziehungsabsicht des Betroffenen im Sinne des § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG aF gestützt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 124/14, NVwZ 2015, 607 Rn. 10).

    Der Senat hat - zeitlich nach dem angegriffenen Beschluss des Beschwerdegerichts - entschieden, dass dies in Deutschland allein bei den in § 62 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 2 und 3 AufenthG genannten Haftgründen (Wechsel des Aufenthaltsorts ohne Angabe einer Anschrift unter der der Ausländer erreichbar ist; vom Ausländer zu vertretendes Nichtantreffen an dem von der Behörde angegebenen Ort an dem für die Überstellung angekündigten Termin) der Fall ist (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 31).

  • BGH, 22.10.2014 - V ZB 124/14

    Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren im Anwendungsbereich der

    Auszug aus BGH, 17.08.2016 - V ZB 106/14
    In dem Zeitraum vom 1. Januar 2014 - ab diesem Tag war die Dublin-III-Verordnung nach ihrem Art. 49 Abs. 2 Satz 1 für alle Gesuche um Aufnahme oder Wiederaufnahme anwendbar (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 28/14, juris Rn. 5 f.) - bis zum 1. August 2015 - dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I 1386), mit dem der Haftgrund der Fluchtgefahr neu geregelt wurde - konnte daher Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung nicht auf Fluchtgefahr oder eine Entziehungsabsicht des Betroffenen im Sinne des § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG aF gestützt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 124/14, NVwZ 2015, 607 Rn. 10).
  • BGH, 11.02.2016 - V ZB 28/14

    Statthaftigkeit der Inhaftierung eines Ausländers zur Sicherung der Überstellung

    Auszug aus BGH, 17.08.2016 - V ZB 106/14
    In dem Zeitraum vom 1. Januar 2014 - ab diesem Tag war die Dublin-III-Verordnung nach ihrem Art. 49 Abs. 2 Satz 1 für alle Gesuche um Aufnahme oder Wiederaufnahme anwendbar (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 28/14, juris Rn. 5 f.) - bis zum 1. August 2015 - dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I 1386), mit dem der Haftgrund der Fluchtgefahr neu geregelt wurde - konnte daher Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung nicht auf Fluchtgefahr oder eine Entziehungsabsicht des Betroffenen im Sinne des § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG aF gestützt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 124/14, NVwZ 2015, 607 Rn. 10).
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