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   BGH, 18.02.2021 - III ZB 100/20   

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https://dejure.org/2021,5100
BGH, 18.02.2021 - III ZB 100/20 (https://dejure.org/2021,5100)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2021 - III ZB 100/20 (https://dejure.org/2021,5100)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - III ZB 100/20 (https://dejure.org/2021,5100)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf Antrag eines unter Betreuung stehenden Betroffenen für eine Rechtsbeschwerde hinsichtlich Statthaftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; BGB § 1903
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf Antrag eines unter Betreuung stehenden Betroffenen für eine Rechtsbeschwerde hinsichtlich Statthaftigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.06.2010 - 1 BvR 2358/08

    Missbrauchgebühren gegen Telekom-Anwälte

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - III ZB 100/20
    Er muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 26.01.2017 - 5 ARs 54/16

    Nichtbescheidung offensichtlich unzulässiger Rechtsbeschwerden

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - III ZB 100/20
    Er muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 23.02.2017 - 5 AR (VS) 5/17

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit betreffend ihre

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - III ZB 100/20
    Er muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung offensichtlich

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - III ZB 100/20
    Er muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 04.04.2012 - III ZA 9/12

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht der

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - III ZB 100/20
    Mit der Rechtsbeschwerde kann auch nicht geltend gemacht werden, dass das Beschwerdegericht sie hätte zulassen müssen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - III ZA 9/12, juris Rn. 2 und vom 29. Mai 2013 - III ZA 26/13, juris).
  • BGH, 29.05.2013 - III ZA 26/13

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - III ZB 100/20
    Mit der Rechtsbeschwerde kann auch nicht geltend gemacht werden, dass das Beschwerdegericht sie hätte zulassen müssen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - III ZA 9/12, juris Rn. 2 und vom 29. Mai 2013 - III ZA 26/13, juris).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 21/24

    Verfassungsbeschwerde wegen Nichtzulassung als Beistand in einem zivilrechtlichen

    Ein Gericht muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris, Rn. 6, und vom 23. November 2020 - 1 BvR 2518/20, juris, Rn. 9; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - III ZB 100/20, juris, Rn. 4).
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