Rechtsprechung
BGH, 18.12.2008 - I ZB 83/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
ATOZ II
MarkenG § 85 Abs. 3 Satz 3
- markenmagazin:recht
ATOZ II
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde; Hinderung an der Einlegung der Rechtsbeschwerde ohne eigenes Verschulden auf Grund Wartens auf die Mitteilung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
- Judicialis
MarkenG § 85 Abs. 3; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 236 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde; Hinderung an der Einlegung der Rechtsbeschwerde ohne eigenes Verschulden auf Grund Wartens auf die Mitteilung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ATOZ II
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Markenrecht - Beginn der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)
Fristenverwaltung - Rechtsbeschwerde im Markenrecht und PKH-Beantragung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)
Fristenverwaltung - Rechtsbeschwerde im Markenrecht und PKH-Beantragung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR 2009, 427
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06
Nachholung der Berufungsbegründung bei Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 83/08
Für die mittellose Partei bestehende Nachteile nach der ZPO-Reform des Jahres 2002, die sich daraus ergeben, dass der Lauf der Fristen zur Begründung der Berufung und der Revision mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung beginnt (§ 520 Abs. 2 Satz 1, § 551 Abs. 2 Satz 3 ZPO) und deshalb bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe regelmäßig nicht nur die Rechtsmittel-, sondern auch die Rechtsmittelbegründungsfrist abgelaufen ist (hierzu BGHZ 173, 14 Tz. 15), treten bei der Rechtsbeschwerde in Markensachen nicht ein. - BGH, 14.08.2008 - I ZA 2/08
ATOZ
Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 83/08
Mit dem dem Markeninhaber am 11. Oktober 2008 zugestellten Beschluss (BGH, Beschl. v. 14.8.2008 - I ZA 2/08, WRP 2008, 1551 - ATOZ) ist dem Markeninhaber Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof Dr. A. beigeordnet worden.
- BGH, 22.09.2015 - X ZB 11/14
Umfang der Schutzrechtsübertragung: Gründung einer Gesellschaft zum Zwecke der …
Gemäß § 102 Abs. 3 Satz 2 PatG hat diese Frist erst mit der Einlegung der Rechtsbeschwerde am 20. August 2014 begonnen (vgl. zu § 85 Abs. 3 Satz 3 MarkenG: BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 83/08, GRUR 2009, 427 - ATOZ II;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 102 Rn. 11). - BPatG, 26.02.2013 - 24 W (pat) 25/12
Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "ATOZ" - Wiedereinsetzung in die Frist zur …
Der Beschwerdeführer meint weiter, er habe nicht mit einer Löschung der Marke rechnen müssen, da der Bundesgerichtshof noch am 18. Dezember 2008 und am 29. Juli 2009, mithin nach Ablauf der zehnjährigen Schutzdauer, Entscheidungen zugunsten des Beschwerdeführers getroffen habe (BGH, B. v. 18.12.2008, GRUR 2009, 427, Az. I ZB 83/08; B. v. 29.7.2009, GRUR 2010, 270, Az. I ZB 83/08), obwohl die streitgegenständliche Marke zu diesem Zeitpunkt, die Rechtsauffassung des DPMA als richtig unterstellt, bereits löschungsreif gewesen sei.