Rechtsprechung
BGH, 19.09.1956 - IV ZR 135/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BGH, 22.10.1955 - IV ZR 135/55
- BGH, 19.09.1956 - IV ZR 135/55
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.12.1964 - V ZR 112/62
Rechtsmittel
Er gehört also begrifflich zu den Parteikosten und nicht zu den Gerichtskosten; die Gebührenfreiheit des beklagten Landes erstreckt sich daher auf diese Kosten nicht (ebensoBeschluß vom 19. September 1956, IV ZR 135/55, LM BEG § 225 Nr. 1 für den dem § 130 BRAGebO vorangegangenen § 5 ArmAnwG).