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   BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23   

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BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23 (https://dejure.org/2023,45707)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2023 - 4 StR 325/23 (https://dejure.org/2023,45707)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2023 - 4 StR 325/23 (https://dejure.org/2023,45707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richten der rechtlichen Bewertung von chirurgischem bzw. sonstigem ärztlichen Instrumentarium bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen nach den allgemein für gefährliche Werkzeuge geltenden Rechtsprechungsmaßstäben; Erkrankung der Kindesmutter an dem sog. ...

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (38)

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2022 - 1 Ws 47/22

    Extraktion von Zähnen ohne medizinische Indikation: Zahnarztzange als

    Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
    (3) Diese zu § 223a StGB aF ergangene einschränkende Rechtsprechung, die bestimmungsgemäß verwendete ärztliche Instrumente - trotz einer in der konkreten Verwendungssituation gegebenen Eignung zur Herbeiführung erheblicher Verletzungsfolgen - aufgrund des fehlenden Angriffs- bzw. Verteidigungszwecks nicht als gefährliche Werkzeuge ansah, kann auf die seit dem 1. April 1998 geltende Gesetzesfassung des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB (BGBl. I S. 164) jedenfalls in Bezug auf medizinisch nicht indizierte Eingriffe nicht übertragen werden (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 2022, 687 Rn. 7; kritisch zu der zu § 223a StGB aF ergangenen Rechtsprechung auch Grünewald in LK-StGB, 13. Aufl., § 224 Rn. 22; Hardtung in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 224 Rn. 50; Eschelbach in BeckOK-StGB, 60. Ed., § 224 Rn. 28.1 ff.; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 224 Rn. 8; Fischer, StGB, 71. Aufl., § 224 Rn. 15a; Lorenz, medstra 2022, 220, 224; jew. mwN).

    (a) Nach dem Gesetzeswortlaut des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB stellt ein anderes gefährliches Werkzeug kein Beispiel mehr für eine Waffe dar; vielmehr handelt es sich bei einer Waffe - umgekehrt - nunmehr um einen Unterfall eines gefährlichen Werkzeugs (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 Rn. 13 zu § 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB; OLG Karlsruhe NStZ 2022, 687 Rn. 7; Hardtung in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 224 Rn. 50).

    Entgegen teilweise vertretener Ansicht (vgl. Engländer in Matt/Renzikowski, StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 7; Bergschneider, StraFo 2023, 244) kann eine erhöhte Gefährlichkeit von chirurgischen Instrumenten auch nicht von vornherein mit Blick auf die Sachkompetenz der Behandlungsperson verneint werden (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 2022, 687 f.; Vogel, NStZ 2022, 688; siehe auch Ulsenheimer/Gaede in Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Aufl., Rn. 623).

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
    (a) Nach dem Gesetzeswortlaut des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB stellt ein anderes gefährliches Werkzeug kein Beispiel mehr für eine Waffe dar; vielmehr handelt es sich bei einer Waffe - umgekehrt - nunmehr um einen Unterfall eines gefährlichen Werkzeugs (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 Rn. 13 zu § 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB; OLG Karlsruhe NStZ 2022, 687 Rn. 7; Hardtung in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 224 Rn. 50).

    In Abgrenzung zur Waffe setzt ein gefährliches Werkzeug danach gerade nicht mehr voraus, generell zum Einsatz als Angriffs- oder Verteidigungsmittel bestimmt zu sein (BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 Rn. 13 zu § 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB).

    Ungeachtet dieses Unterschieds besteht in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass ein gefährliches Werkzeug in diesen Fällen jedenfalls keine Bestimmung als Angriffs- oder Verteidigungsmittel voraussetzt; es reicht vielmehr aus, dass der jeweilige Gegenstand objektiv geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2021 - 4 StR 166/21 Rn. 6; Beschluss vom 3. Februar 2021 - 4 StR 263/20 Rn. 8 [jeweils zu § 177 Abs. 7 Nr. 1 StGB]; Urteil vom 20. September 2017 - 1 StR 112/17 Rn. 15; Beschluss vom 21. Juni 2012 - 5 StR 286/12 Rn. 4; Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 Rn. 13, 32 ff. [jeweils zu § 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB]; Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09 Rn. 6 [zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 a) und Abs. 2 Nr. 1 StGB]).

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 372/77

    Entfernung von Zähnen als tatbestandsmäßige Körperverletzungen - Wirksame

    Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
    Danach standen chirurgische Instrumente (etwa ein Skalpell oder eine zahnärztliche Extraktionszange), die von einem approbierten Arzt bestimmungsgemäß bei einem Heileingriff eingesetzt wurden, unabhängig von ihrer konkreten Verwendungsweise weder einem Messer noch einem anderen gefährlichen Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift gleich (BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59, juris Rn. 19 ff.; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77, NJW 1978, 1206; vgl. auch Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 598/86, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Werkzeug 1).

    Ausgehend von dem Wortlaut der alten Gesetzesfassung, nach der ein Messer oder ein anderes gefährliches Werkzeug nur Beispielsfälle einer Waffe darstellten, wurden die Voraussetzungen dieser Tatvariante lediglich dann als erfüllt angesehen, wenn der Täter den Gegenstand bei einem Angriff oder Kampf zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken benutzte, was bei einem bestimmungsgemäßen Einsatz als Heilinstrument nicht der Fall war (BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59 aaO; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77 aaO).

    Dies galt auch dann, wenn es an einer medizinischen Indikation für den Eingriff fehlte (BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77 aaO).

  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf

    Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20 Rn. 18).

    Es hat unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls zu entscheiden, welchen Umstand es als bestimmenden Strafzumessungsgrund ansieht (BGH, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20 Rn. 19).

  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 40/23

    Urteil zur Amokfahrt in Trier überwiegend aufgehoben

    Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
    Diese Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 13. September 2023 - 4 StR 40/23 Rn. 8; Urteil vom 19. Juli 2023 - 2 StR 255/22 Rn. 39; Urteil vom 25. Mai 2022 - 2 StR 257/21 Rn. 15).

    Beurteilungsgrundlage ist das konkrete Tatgeschehen, wobei neben der Art und Weise der Tatausführung auch die Vorgeschichte, der Anlass der Tat, die Motivlage und das Verhalten nach der Tat von Bedeutung sein können (BGH, Beschluss vom 13. September 2023 - 4 StR 40/23 Rn. 8; Beschluss vom 5. September 2023 - 6 StR 360/23 Rn. 6; Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 4 StR 366/22 Rn. 5).

  • BGH, 09.02.2023 - 2 StR 421/22

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (rohes Misshandeln: gefühllose Gesinnung,

    Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständig Denkenden eingestellt hätte (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - 2 StR 421/22 Rn. 7 mwN).

    Das Tatbestandsmerkmal erfordert eine sorgfältige Darstellung nicht nur der objektiven Tatseite, sondern auch der Gesinnung des Täters (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - 2 StR 421/22 aaO; Beschluss vom 2. November 2021 - 6 StR 462/21 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 598/86

    Körperverletzung durch Ausübung der Heilkunde ohne Zulassung - Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
    Danach standen chirurgische Instrumente (etwa ein Skalpell oder eine zahnärztliche Extraktionszange), die von einem approbierten Arzt bestimmungsgemäß bei einem Heileingriff eingesetzt wurden, unabhängig von ihrer konkreten Verwendungsweise weder einem Messer noch einem anderen gefährlichen Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift gleich (BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59, juris Rn. 19 ff.; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77, NJW 1978, 1206; vgl. auch Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 598/86, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Werkzeug 1).

    Anders wurde der Gebrauch von ärztlichen Instrumenten allerdings dann bewertet, wenn der Eingriff durch einen vermeintlichen - tatsächlich also nicht geprüften bzw. approbierten - Heilkundigen durchgeführt wurde (BGH, Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 598/86 aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 1 StR 158/20, NStZ-RR 2021, 109, 110).

  • BGH, 24.05.1960 - 5 StR 521/59

    Ärztlicher Eingriff ohne die erforderliche Einwilligung als vorsätzliche

    Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
    Danach standen chirurgische Instrumente (etwa ein Skalpell oder eine zahnärztliche Extraktionszange), die von einem approbierten Arzt bestimmungsgemäß bei einem Heileingriff eingesetzt wurden, unabhängig von ihrer konkreten Verwendungsweise weder einem Messer noch einem anderen gefährlichen Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift gleich (BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59, juris Rn. 19 ff.; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77, NJW 1978, 1206; vgl. auch Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 598/86, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Werkzeug 1).

    Ausgehend von dem Wortlaut der alten Gesetzesfassung, nach der ein Messer oder ein anderes gefährliches Werkzeug nur Beispielsfälle einer Waffe darstellten, wurden die Voraussetzungen dieser Tatvariante lediglich dann als erfüllt angesehen, wenn der Täter den Gegenstand bei einem Angriff oder Kampf zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken benutzte, was bei einem bestimmungsgemäßen Einsatz als Heilinstrument nicht der Fall war (BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59 aaO; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77 aaO).

  • BGH, 28.10.2020 - 1 StR 158/20

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer lebensgefährlichen Behandlung

    Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
    aa) Es kann dahinstehen, ob die in den Fällen II. 1 und 2 der Urteilsgründe jeweils fachgerecht durchgeführten medizinischen Standardeingriffe, die auch im Einzelfall komplikationslos verliefen, die objektiven Voraussetzungen des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. Juli 2023 - 3 StR 509/22 Rn. 17; Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 1 StR 158/20 Rn. 10 f.) erfüllen.

    Anders wurde der Gebrauch von ärztlichen Instrumenten allerdings dann bewertet, wenn der Eingriff durch einen vermeintlichen - tatsächlich also nicht geprüften bzw. approbierten - Heilkundigen durchgeführt wurde (BGH, Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 598/86 aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 1 StR 158/20, NStZ-RR 2021, 109, 110).

  • BGH, 27.07.2023 - 3 StR 509/22

    Maßgeblichkeit der Schädlichkeit der Einwirkung auf den Körper des Opfers im

    Auszug aus BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
    aa) Es kann dahinstehen, ob die in den Fällen II. 1 und 2 der Urteilsgründe jeweils fachgerecht durchgeführten medizinischen Standardeingriffe, die auch im Einzelfall komplikationslos verliefen, die objektiven Voraussetzungen des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. Juli 2023 - 3 StR 509/22 Rn. 17; Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 1 StR 158/20 Rn. 10 f.) erfüllen.

    Dabei muss der Täter sie nicht als solche bewerten, jedoch muss die Handlung nach seiner Vorstellung auf Lebensgefährdung "angelegt" sein (BGH, Urteil vom 27. Juli 2023 - 3 StR 509/22 Rn. 20; Beschluss vom 24. März 2020 - 4 StR 646/19 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 426/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anschließen des Tatgerichts an die Beurteilung eines

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

  • BGH, 23.06.1964 - 5 StR 182/64
  • BGH, 02.11.2021 - 6 StR 462/21

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (rohe Misshandlung: Darstellung im Urteil)

  • BGH, 29.09.2015 - 2 StR 128/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung eines großen zeitlichen Abstands zwischen Tat

  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 273/98

    Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung; Übergang der Rechtshängigkeit

  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 255/22

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung

  • BGH, 28.02.2023 - 4 StR 491/22

    Urteil zum Mord im Park am Oberlandesgericht Hamm überwiegend aufgehoben

  • BGH, 26.10.2022 - 4 StR 366/22

    Schuldunfähigkeit (mehrstufige Prüfung; Beurteilungsgrundlage: konkretes

  • BGH, 22.03.2022 - 1 StR 425/21

    Strafzumessung (Darstellung im Urteil: allein erforderliche Darstellung der

  • BGH, 05.09.2023 - 6 StR 360/23

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen

  • BGH, 25.05.2022 - 2 StR 257/21

    Sicherungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung einer Beeinträchtigung der

  • BGH, 29.08.2023 - 1 StR 178/23

    Revision wegen durchgreifender rechtlicher Bedenken bei der Prüfung der

  • BVerfG, 02.07.1992 - 2 BvR 972/92

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Vorlagepflicht des BGH an den Großen

  • BVerfG, 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06

    Unerlaubtes (Sich) Entfernen von Unfallort (keine Erstreckung des Abs. 2 Nr. 2

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen

  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 400/17

    Rechtsgrundlage für die Ermittlung von Standortdaten durch den Versand stiller

  • BGH, 21.06.2012 - 5 StR 286/12

    Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs (hier: verneint für als

  • BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01

    Gefährliche Körperverletzung; Gefährliches Werkzeug (Gefahr einer gravierenden

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

  • BGH, 15.09.2010 - 2 StR 395/10

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: Schuhtritte; hinterlistiger

  • BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09

    Schwerer Raub (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs; Drohung; Versuch;

  • BGH, 16.06.2015 - 2 StR 467/14

    Gefährliche Körperverletzung (Begehung mittels eines gefährlichen Werkzeugs:

  • BGH, 08.09.2021 - 4 StR 166/21

    Sexueller Übergriff (Anwendung von Gewalt: Finalzusammenhang; gefährliches

  • BGH, 10.02.2021 - 1 StR 478/20

    Gefährliche Körperverletzung (Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs: erforderliche

  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 646/19

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: abstrakte

  • BGH, 03.02.2021 - 4 StR 263/20

    Schwere Vergewaltigung (Bei-Sich-Führen einer Waffe oder eines anderen

  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23

    Verbrennen eines Menschen als grausame Handlung

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