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   BGH, 20.06.2018 - 2 StR 127/18   

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https://dejure.org/2018,19501
BGH, 20.06.2018 - 2 StR 127/18 (https://dejure.org/2018,19501)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2018 - 2 StR 127/18 (https://dejure.org/2018,19501)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 2 StR 127/18 (https://dejure.org/2018,19501)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 413 StPO, § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB, § 435 StPO, § 76a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StGB, § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 414 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 74 StGB, § 33 BtMG, § 74 StPO, § 435 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 4 StPO, § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Entscheidung über die Einziehung einer Schreckschusspistole u. ca. 5 Gramm Cannabis i.R. eines Sicherungsverfahren nach § 413 StPO; Erforderlichkeit der Stellung eines Einziehungsantrags im selbständigen Einziehungsverfahren i.S.d. § 435 Abs. 2 StPO

  • rewis.io

    Sicherungsverfahren: Voraussetzungen einer selbständigen Einziehung bei schuldunfähigen Tätern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Entscheidung über die Einziehung einer Schreckschusspistole u. ca. 5 Gramm Cannabis i.R. eines Sicherungsverfahren nach § 413 StPO ; Erforderlichkeit der Stellung eines Einziehungsantrags im selbständigen Einziehungsverfahren i.S.d. § 435 Abs. 2 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehungsentscheidungen im Sicherungsverfahren?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 231 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.2017 - 3 StR 558/17

    Einziehungsanordnung bei schuldunfähigen Tätern im Sicherungsverfahren

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - 2 StR 127/18
    Dieser Hinweis und dieser Antrag genügen indes nicht den Anforderungen des § 435 Abs. 2 StPO an einen Antrag im selbständigen Einziehungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17 -, juris, Rn. 4).'.
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 549/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Unterscheidung

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - 2 StR 127/18
    Einziehungsentscheidungen als sonstige Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB kommen bei schuldunfähigen Tätern dagegen allein im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 StPO in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StGB vorliegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2016 - 4 StR 202/16 -, juris, Rn. 2, und vom 8. Februar 2018 - 3 StR 549/17 -, juris Rn. 13, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.07.2016 - 4 StR 202/16

    Einziehung eines Gegenstands: Einziehung bei Durchführung eines

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - 2 StR 127/18
    Einziehungsentscheidungen als sonstige Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB kommen bei schuldunfähigen Tätern dagegen allein im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 StPO in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StGB vorliegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2016 - 4 StR 202/16 -, juris, Rn. 2, und vom 8. Februar 2018 - 3 StR 549/17 -, juris Rn. 13, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

    Bei Schuldunfähigkeit ist gesetzliche Grundlage der Maßnahme § 76a Abs. 1 i.V.m. §§ 73 ff., 74 ff. StGB (vgl. Matt/Renzikowski/Altenhain/Fleckenstein, StGB, 2. Aufl., § 76a Rn. 2; s. auch - indes im Rahmen eines Sicherungsverfahrens - BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2018 - 3 StR 549/17, juris Rn. 13; vom 20. Juni 2018 - 2 StR 127/18, juris Rn. 3).
  • BGH, 06.11.2018 - 4 StR 462/18

    Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren (hier: Besenstiel)

    Die selbständige Einziehung eines Gegenstandes gemäß § 76a Abs. 1 Satz 1 StGB i.V.m. § 74 Abs. 1 StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 Abs. 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 2 StR 127/18, Rn. 3; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17, NStZ 2018, 559; Beschluss vom 5. Juli 2016 - 4 StR 202/16, Rn. 2).

    Der Hinweis in der Antragsschrift im Sicherungsverfahren vom 13. Februar 2018, wonach der Besenstiel der Einziehung unterliege und der Antrag im Rahmen des Schlussvortrages des Sitzungsvertreters, den Besenstiel einzuziehen, genügen nicht den Anforderungen des § 435 Abs. 2 StPO und reichen daher nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 2 StR 127/18, Rn. 3; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17, NStZ 2018, 559 mwN).

  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 25/20

    Schuldunfähigkeit (alternatives Fehlen der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit);

    Der insoweit gemäß § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO erforderliche gesonderte Antrag ist nicht gestellt worden, sodass es für die Einziehung an einer Verfahrensvoraussetzung fehlt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2018 - 3 StR 549/17 Rn. 13; vom 20. Juni 2018 - 2 StR 127/18 Rn. 3; vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17 Rn. 3 und vom 6. August 2019 - 3 StR 46/19 Rn. 13 (zu § 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB)).
  • BGH, 04.03.2021 - 2 StR 431/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (nur ausnahmsweise Überantwortung in das

    Einziehungsentscheidungen kommen bei schuldunfähigen Tätern alleine im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 StPO in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StGB vorliegen (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 2 StR 127/18, juris Rn. 3 mwN).
  • LG München II, 24.07.2020 - 1 KLs 46 Js 2300/19

    Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und Gefahrprognose bei paranoider

    Der insoweit gemäß § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO erforderliche gesonderte Antrag ist nicht gestellt worden, sodass es für die Einziehung an einer Verfahrensvoraussetzung fehlt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2018 - 3 StR 549/17 Rn. 13, vom 20. Juni 2018 - 2 StR 127/18 Rn. 3; vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17 Rn. 3 und vom 6. August 2019 - 3 StR 46/19 Rn. 13zu § 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB]).
  • BGH, 30.04.2019 - 2 StR 138/19

    Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung im Sicherungsverfahren mit

    Dieser Antrag genügt indes nicht den Anforderungen des § 435 Abs. 2 StPO an einen Antrag im selbständigen Einziehungsverfahren (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 2 StR 127/18).
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