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   BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 94/19   

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https://dejure.org/2021,34759
BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 94/19 (https://dejure.org/2021,34759)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2021 - XIII ZB 94/19 (https://dejure.org/2021,34759)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2021 - XIII ZB 94/19 (https://dejure.org/2021,34759)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Maßstab für die Feststellung der Voraussetzungen für eine Verlängerung des Transitaufenthalts

  • rewis.io

    Transitaufenthaltssache: Ermöglichung des Zugangs zu Bildung während des Transitaufenthalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Es stellt kein mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht zu vereinbarendes strukturelles Defizit dar, wenn während eines Transitaufenthalts kein Zugang zu Bildung ermöglicht wird.

  • rechtsportal.de

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Maßstab für die Feststellung der Voraussetzungen für eine Verlängerung des Transitaufenthalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Zugang zur Schule während des Transitaufenthalts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 154/11

    Ausländerrecht: Prüfung der altersgerechten Unterbringung eines Minderjährigen

    Auszug aus BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 94/19
    Die dadurch bedingte Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist solange hinzunehmen, wie das Festhalten des Betroffenen auf dem Flughafen nicht trotz der Möglichkeit, auf dem Luftweg abzureisen, wegen der Dauer und wegen der damit verbundenen Eingriffsintensität einer Freiheitsentziehung gleichsteht (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 154/11, InfAuslR 2013, 78 Rn. 13; vgl. EGMR, InfAuslR 1997, 49, 51).

    Aus der von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs, in der ein Zeitraum von drei Monaten seit der Ankunft am Flughafen bis zur geplanten Rückführung für einen Transitaufenthalt eines Erwachsenen mit einem (Klein-) Kind als unverhältnismäßig angesehen wurde (BGH, InfAuslR 2013, 78 Rn. 15), folgt nichts anderes.

    Anders als in dem der Entscheidung vom 11. Oktober 2012 (InfAuslR 2013, 78) zugrundeliegenden Sachverhalt musste hier eine Sicherheitsbegleitung mit sechs Begleitpersonen organisiert werden, deren Planung regelmäßig längere Zeit in Anspruch nimmt.

  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 40/19

    Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 94/19
    a) Zutreffend hat das Beschwerdegericht angenommen, dass ein generelles Verbot der Anordnung des Aufenthalts von Familien mit Kindern im Transitbereich eines Flughafens nicht besteht (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020 - XIII ZB 40/19, InfAuslR 2021, 73 Rn. 9 mwN, und vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 71/20).

    Nach § 62a Abs. 1 Satz 2 und 3 AufenthG, der auf den Transitaufenthalt ebenfalls entsprechend anzuwenden ist (BGH, Beschluss vom 25. August 2020 - XIII ZB 40/19, InfAuslR 2021, 73 Rn. 10 f.), sind Angehörige einer Familie im Rahmen der Abschiebungshaft getrennt von den übrigen Abschiebungsgefangenen unterzubringen und ist ihnen ein angemessenes Maß an Privatsphäre zu gewährleisten.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 94/19
    Ein Anspruch auf Einreise in die Bundesrepublik Deutschland besteht für Asylbewerber, die wie der Betroffene und seine Familie ohne entsprechende Reisedokumente einreisen, nur soweit die Voraussetzungen nach § 18a Abs. 6 AsylG vorliegen (vgl. BVerfG, NVwZ 1996, 678, 681).
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Auszug aus BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 94/19
    Hier hat die beteiligte Behörde die Überstellung ernsthaft und mit der größtmöglichen Beschleunigung betrieben (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, InfAuslR 2013, 450 Rn. 23).
  • BGH, 24.06.2015 - XII ZB 98/15

    Betreuungssache: Notwendigkeit erneuter Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 94/19
    Von Amts wegen sind nur solche Verfahrensmängel zu berücksichtigen, die sich auf Verfahrens- und Sachentscheidungsvoraussetzungen beziehen, welche die Zulässigkeit der Beschwerde betreffen oder die einen Mangel der Beschwerdeentscheidung (§ 69 FamFG) begründen (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2015 - XII ZB 98/15, NJW 2015, 2727 Rn. 12 f. mwN).
  • BGH, 07.03.2012 - V ZB 41/12

    Anforderungen an die Unterbringung eines minderjährigen

    Auszug aus BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 94/19
    (b) Da der Transitaufenthalt nicht auf längere Dauer angelegt ist, stellt es kein strukturelles Defizit dar, wenn kein Zugang zu Bildung ermöglicht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - V ZB 41/12, InfAuslR 2012, 224 Rn. 7; Art. 17 Abs. 3 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, ABl.
  • BGH, 16.12.2019 - XIII ZB 136/19

    Aussetzung der Vollziehung der Anordnung der Verlegung eines Betroffenen aus dem

    Auszug aus BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 94/19
    Ein luftseitiges Verlassen wäre der Familie des Betroffenen jederzeit eigenständig möglich gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - XIII ZB 136/19, juris Rn. 9).
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 90/13

    Ausländerrecht: Anordnung des Transitaufenthalts einer asylsuchenden Familie mit

    Auszug aus BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 94/19
    aa) Nach § 62 Abs. 1 Satz 3 AufenthG, der auf die richterliche Anordnung weiteren Aufenthalts entsprechend anzuwenden ist (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 90/13, Asylmagazin 2014, 57 Rn. 9), dürfen im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Sicherungshaft Familien mit Minderjährigen nur in besonderen Ausnahmefällen und nur so lange in Abschiebungshaft genommen werden, wie es unter Berücksichtigung des Kindeswohls angemessen ist.
  • BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 71/20

    Aufenthalt von Familien mit Kindern im Transitbereich eines Flughafens:

    Auszug aus BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 94/19
    a) Zutreffend hat das Beschwerdegericht angenommen, dass ein generelles Verbot der Anordnung des Aufenthalts von Familien mit Kindern im Transitbereich eines Flughafens nicht besteht (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020 - XIII ZB 40/19, InfAuslR 2021, 73 Rn. 9 mwN, und vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 71/20).
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