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   BGH, 21.02.2024 - IV ZR 311/22   

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https://dejure.org/2024,4499
BGH, 21.02.2024 - IV ZR 311/22 (https://dejure.org/2024,4499)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2024 - IV ZR 311/22 (https://dejure.org/2024,4499)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2024 - IV ZR 311/22 (https://dejure.org/2024,4499)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 242 BGB, § 3 Abs. 3 VVG, § 203 Abs. 5 VVG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 561 ZPO, Art. 15 Abs. 1 DSGVO, § 7 Abs. 4 VVG

  • rewis.io

    Zum Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch zu Beitragserhöhungen über § 7 Abs. 4 VVG

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Herausgabe- und Auskunftsansprüche bei Beitragsanpassungen (jurisPR-VersR 4/2024 Anm. 1)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2024, 626
  • WM 2024, 832
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.2023 - IV ZR 177/22

    Zum Auskunftsanspruch über frühere Prämienanpassungen in der privaten

    Auszug aus BGH, 21.02.2024 - IV ZR 311/22
    Zum Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung (Anschluss an Senatsurteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514).

    Die Umdeutung der zunächst erhobenen Stufenklage in eine von der Stufung unabhängige objektive Klagehäufung, die ein - zumindest für die Rechtsschutzgewährung ausreichendes - berechtigtes Interesse des Klägers voraussetzt (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 26 m.w.N.), begegnet keinen Bedenken.

    Die Zubilligung des Auskunftsanspruchs hat unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 30).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. September 2023 (aaO Rn. 31) entschieden und im Einzelnen begründet hat, kommt ein solcher Anspruch grundsätzlich in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung Auskunft über vergangene Beitragserhöhungen verlangt.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. September 2023 (IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 37) entschieden und im Einzelnen begründet hat, gilt dies nicht für das Auskunftsverlangen des Versicherungsnehmers bezüglich vergangener Prämienerhöhungen.

    Erst die Darlegung der Gründe des Verlusts durch den Versicherungsnehmer ermöglicht die Beurteilung, ob dem Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausnahmsweise ein Auskunftsanspruch nach § 242 BGB zusteht (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 aaO Rn. 40 m.w.N.).

    Wie der Senat mit Urteil vom 27. September 2023 (IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 42) entschieden und im Einzelnen begründet hat, erfasst diese Vorschrift nur den Versicherungsschein einschließlich solcher Nachträge, die den derzeit geltenden Vertragsinhalt wiedergeben, nicht dagegen bereits überholte Nachträge.

    b) Der Senat hat außerdem entschieden und im Einzelnen begründet, dass ein Anspruch auf eine Abschrift der gesamten Begründungsschreiben samt Anlagen - worauf der Klageantrag auch hier abzielt - nicht aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO folgt (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 45 ff.).

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus BGH, 21.02.2024 - IV ZR 311/22
    Das Berufungsgericht ist auch noch zutreffend davon ausgegangen, dass die für die Wirksamkeit der Neufestsetzung der Prämie angeordnete Frist in Lauf gesetzt wird, wenn der Versicherer eine ordnungsgemäße Begründung später nachholt (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 42), es hat aber trotz Annahme einer solchen Heilung keinen Endzeitpunkt für die Unwirksamkeit der Prämienanpassung und die fehlende Zahlungspflicht im Urteilstenor ausgesprochen.
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 6/23

    Private Krankenversicherung: Zulässigkeit einer Stufenklage; Anspruch eines

    Auszug aus BGH, 21.02.2024 - IV ZR 311/22
    c) Ein Auskunftsantrag dieses Inhalts kann auch nicht auf § 7 Abs. 4 VVG gestützt werden (a.A. OLG Saarbrücken, Urteil vom 29. November 2023 - 5 U 6/23, juris Rn. 51).
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