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BGH, 21.10.1968 - II ZR 190/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung aus veranlasstem Rechtsschein bei versehentlich unvollständigem Wechsel - Anforderungen an den Erwerb eines Schecks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 322
- MDR 1969, 122
- DB 1968, 2268
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.10.1957 - II ZR 238/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.10.1968 - II ZR 190/66
Der unstreitige Sachverhalt gibt keinen Anlaß, die Frage der Haftung aus veranlaßtem Rechtsschein bei versehentlich unvollständigem Wechsel oder Scheck, die in BGH NJW 1957, 1837 offengelassen worden ist, zu entscheiden. - RG, 20.09.1924 - V 400/24
Kann die in einem Wechsel fehlende Bezeichnung des Remittenten noch während des …
Auszug aus BGH, 21.10.1968 - II ZR 190/66
Hierfür spricht eine tatsächliche Vermutung (vgl. RGZ 108, 389, 390), weil im Geschäftsverkehr öfter Schecks ohne Datum begeben werden, um auf die Vorlegungsfrist Einfluß zu nehmen (vgl. Baumbach/Hefermehl, Art. 2 Abs. 1 ScheckG).
- OLG Hamm, 23.08.1994 - 7 U 46/94 Nicht anders als bei einer Haftung kraft Anscheinsvollmacht ist zu fordern, daß der Rechtsschein für die Entschließung des Geschäftsgegners ursächlich geworden ist (so ausdrücklich BGH NJW 1969, 322, 323).