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BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 25 Abs. 1 StGB; § 46 StGB; § 334 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
Täterschaft (Unbeachtlichkeit eines fehlenden Täterwillens bei eigenhändiger Verwirklichung des Tatbestandes); Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); Bestechlichkeit (Bestimmung des Vorteilsgebers in Fällen, in denen der Versprechende und ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 Abs 1 Alt 1 StGB, § 334 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
Bestechung: Abgrenzung zwischen Vorteilsgeber und Mittelsperson - IWW
- Wolters Kluwer
Begründen der Täterschaft durch Erfüllen aller Tatbestandsmerkmale der Bestechung in eigener Person (hier: Zahlung eines Entgelts an den Amtsträger zur Unterlassung der Sicherstellung eines Mobiltelefons eines Mitinhaftierten)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 25 Abs. 1 Alt. 1; StGB § 334
Begründen der Täterschaft durch Erfüllen aller Tatbestandsmerkmale der Bestechung in eigener Person (hier: Zahlung eines Entgelts an den Amtsträger zur Unterlassung der Sicherstellung eines Mobiltelefons eines Mitinhaftierten) - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Aachen, 22.07.2019 - 61 KLs 2/19
- LG Aachen, 22.07.2019 - 901 Js 19/18
- LG Köln, 22.07.2019 - 901 Js 19/18
- BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
Papierfundstellen
- NStZ 2022, 170
- StV 2021, 735 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14
Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für …
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
Nach dem Gesetzeswortlaut des § 25 Abs. 1 StGB ("wer die Straftat selbst ... begeht') ist derjenige, der einen Tatbestand eigenhändig verwirklicht, stets Täter und nicht Gehilfe (vgl. BGH, Urteile vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14 Rn. 56; vom 26. November 1986 - 3 StR 107/86, NStZ 1987, 224, 225 je mwN). - BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18
Bestrafung als Täter bei rechtswidriger und schuldhafter Verwirklichung aller …
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB gilt auch für denjenigen, der gemeinsam mit anderen an der Straftat beteiligt ist und dabei selbst sämtliche Tatbestandsmerkmale rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, auch wenn er unter dem Einfluss eines anderen oder nur in dessen Interesse handelt (vgl. BGH, Urteil vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18 Rn. 14 mwN; Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15, NStZ 2016, 538). - BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00
Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
So, wie die Forderung nach einem Drittvorteil dem Tatbestand des § 334 StGB unterfällt (…vgl. dazu MüKo-StGB/Korte, 3. Aufl., § 331 Rn. 98 ff.), handelt - spiegelbildlich - auch derjenige tatbestandsmäßig, der einem Amtsträger einen Vorteil dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass dieser zukünftig zugunsten eines anderen eine pflichtwidrige Diensthandlung vornehme (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2001 - 3 StR 503/00, NStZ 2001, 425, 426: zugunsten von Angestellten des Bestechenden).
- BGH, 21.01.2016 - 4 StR 384/15
Geldwäsche (Vortat: Anforderungen an die Darstellung im Urteil)
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB gilt auch für denjenigen, der gemeinsam mit anderen an der Straftat beteiligt ist und dabei selbst sämtliche Tatbestandsmerkmale rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, auch wenn er unter dem Einfluss eines anderen oder nur in dessen Interesse handelt (vgl. BGH…, Urteil vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18 Rn. 14 mwN; Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15, NStZ 2016, 538). - BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
§ 334 StGB schließt im Übrigen weder nach seinem Wortlaut noch der Gesetzessystematik aus, dass ein bislang nicht Beteiligter (hier der Angeklagte) in Kenntnis und Billigung des bisher Geschehenen als (Mit-)Täter zur weiteren Tatausführung eintritt (zur Mittäterschaft auf "Nehmerseite' vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1960 - 4 StR 437/59, BGHSt 14, 123;… LK-StGB/Sowada, aaO, § 332 Rn. 32 mwN). - BGH, 15.06.2005 - 1 StR 491/04
BGH hebt freisprechendes Urteil wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und …
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
Die Bestechlichkeit ist kein Vermögensdelikt, sondern schützt das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - 1 StR 491/04, NStZ-RR 2005, 266, 267; vom 8. Juni 1999 - 1 StR 210/99, NStZ 1999, 560); § 334 StGB setzt daher nicht voraus, dass der Bestechende einen finanziellen Nachteil erleidet (…vgl. NK-StGB/Kuhlen, 5. Aufl., § 331 Rn. 92). - BGH, 22.10.1997 - 5 StR 223/97
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts (Besetzung der Schöffen bei der …
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
Denn der für die pflichtwidrige Diensthandlung gewährte Vorteil muss weder in persona noch aus eigenem Vermögen geleistet werden; Gewährender im Sinne des § 334 StGB kann auch sein, wer sich einer Mittelsperson bedient (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - 5 StR 223/97, BGHSt 43, 270, 275;… LK-StGB/Sowada, 12. Aufl., § 333 Rn. 10, 11). - BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99
Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA …
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
Die Bestechlichkeit ist kein Vermögensdelikt, sondern schützt das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - 1 StR 491/04, NStZ-RR 2005, 266, 267; vom 8. Juni 1999 - 1 StR 210/99, NStZ 1999, 560); § 334 StGB setzt daher nicht voraus, dass der Bestechende einen finanziellen Nachteil erleidet (…vgl. NK-StGB/Kuhlen, 5. Aufl., § 331 Rn. 92). - BGH, 24.10.2017 - 1 StR 226/17
Begrenzte Revisibilität der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 226/17, Rn. 14 mwN). - BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86
Bewertung eines Tatbeitrags als Beihilfe - Auslegung des Täterbegriffs nach § 25 …
Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
Nach dem Gesetzeswortlaut des § 25 Abs. 1 StGB ("wer die Straftat selbst ... begeht') ist derjenige, der einen Tatbestand eigenhändig verwirklicht, stets Täter und nicht Gehilfe (…vgl. BGH, Urteile vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14 Rn. 56; vom 26. November 1986 - 3 StR 107/86, NStZ 1987, 224, 225 je mwN). - BGH, 01.08.2018 - 2 StR 42/18
Urteilsgründe (Strafzumessung: revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; Behandlung …
- BGH, 17.08.1993 - 1 StR 266/93
Definition zum Erwerb einer Waffe