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   BGH, 21.11.2008 - 2 StR 437/08   

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https://dejure.org/2008,7290
BGH, 21.11.2008 - 2 StR 437/08 (https://dejure.org/2008,7290)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2008 - 2 StR 437/08 (https://dejure.org/2008,7290)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2008 - 2 StR 437/08 (https://dejure.org/2008,7290)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der zusätzlichen Feststellung eines Hangs zu erheblichen Straftaten bei Vorliegen der gemäß § 66b Abs. 3 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) vorausgesetzten Gefahr für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung; Geltung des § 66b Abs. 3 in Verbindung mit § 67d Abs. 6 StGB bei ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 63; ; StGB § 66 b Abs. 3; ; StGB § 66 b Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 67 d Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 323
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

    Die Revision des Beschwerdeführers blieb erfolglos (BGH, Beschluss vom 21. November 2008 - 2 StR 437/08).
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18

    Darlegen der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte i.R.d. Frist bei

    Es entspricht herrschender fachrechtlicher Auffassung, dass die Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auch dann auszusprechen ist, wenn die Unterbringung von Anfang an fehlerhaft war, insbesondere weil sie auf einem fehlerhaften Gutachten beruhte, und dass hieran eine nachträgliche Sicherungsverwahrung anknüpfen kann (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. November 2008 - 2 StR 437/08 - juris; Ullenbruch/Drenkhahn in: MüKo StGB, 3. Aufl., § 66b Rn. 45; Ziegler in: BeckOK StGB, Stand: 1. Februar 2018, § 67d Rn. 13; Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 67d Rn. 24; Kilian in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, StGB, 2. Aufl., § 67d Rn. 27a).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2019 - 2 Ws 257/19

    Erlass und Vollstreckung eines Unterbringungsbefehls über die einstweilige

    Sie ist damit letztlich von einer sogenannten "Fehleinweisung" ausgegangen, die ebenfalls zu den von § 66b Satz 1 Halbsatz 1 StGB erfassten Fallgestaltungen zu rechnen ist (zu dieser Begrifflichkeit BGH, Beschluss vom 21.11.2008 - 2 StR 437/08, NStZ 2009, 323, 324 zu § 66b Abs. 3 StGB i.d.F. d. G. v. 23.07.2004; Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 66b Rn. 4).
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