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   BGH, 22.02.2024 - IX ZR 106/21   

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https://dejure.org/2024,5663
BGH, 22.02.2024 - IX ZR 106/21 (https://dejure.org/2024,5663)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2024 - IX ZR 106/21 (https://dejure.org/2024,5663)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2024 - IX ZR 106/21 (https://dejure.org/2024,5663)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO, § ... 130 Abs. 3 InsO, § 138 Abs. 2 InsO, § 129 Abs. 1 InsO, § 130 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 InsO, § 138 Abs. 2 Nr. 1 InsO, § 138 InsO, § 16 Abs. 4 AktG, § 16 AktG, § 214 Abs. 1 BGB, § 146 Abs. 1 InsO, § 195 Abs. 1 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 242 BGB, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, § 167 ZPO, § 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 144 Abs. 1 InsO, § 143 InsO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 140 Abs. 1 InsO

  • Wolters Kluwer

    Nahestehende Personen im Falle einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft als Schuldner; Mittelbare Beteiligung zu mehr als einem Viertel am Kapital des Schuldners

  • rewis.io
  • Betriebs-Berater

    Nahestehende Personen bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft als Schuldner

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzanfechtung bei einer GmbH - und die "nahestehenden Personen"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung eines Insolvenzanfechtungsanspruchs - und der Mahnbescheid

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    § 138 Abs. 2 Nr. 1 InsO: Auch mittelbare Kapitalbeteiligungen sind zu berücksichtigen (jurisPR-InsR 4/2024 Anm. 1)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 540
  • ZIP 2024, 1060
  • ZIP 2024, 762
  • NZI 2024, 415
  • WM 2024, 651
  • DB 2024, 857
  • NZG 2024, 593
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 157/11

    Rechtsmissbräuchliche Verjährungshemmung durch Mahnbescheid

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - IX ZR 106/21
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für den Eintritt der Hemmungswirkung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB nicht auf die Zulässigkeit, sondern allein auf die Wirksamkeit des auf den Mahnantrag erlassenen und zugestellten Mahnbescheids an, so dass bei hinreichender Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs dessen Verjährung auch dann gehemmt wird, wenn der Mahnantrag an Mängeln leidet oder sogar unzulässig ist oder wenn für die darin erhobene Forderung - von der Sachbefugnis abgesehen - noch nicht sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 157/11, NJW 2012, 995 Rn. 8 mwN).

    Der Kläger kann im Einzelfall wegen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) gehindert sein, sich auf die durch Einreichung oder Zustellung des Mahnantrags vor Ablauf der Verjährungsfrist (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 167 ZPO eingetretene Hemmung der Verjährung zu berufen, wenn er die von ihm im Mahnantrag gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO geforderte Erklärung, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhänge oder die Gegenleistung erbracht sei, bewusst falsch abgegeben hat (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011, aaO Rn. 7; vom 23. Juni 2015 - XI ZR 536/14, NJW 2015, 3160 Rn. 24).

  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - IX ZR 106/21
    Der Kläger kann im Einzelfall wegen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) gehindert sein, sich auf die durch Einreichung oder Zustellung des Mahnantrags vor Ablauf der Verjährungsfrist (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 167 ZPO eingetretene Hemmung der Verjährung zu berufen, wenn er die von ihm im Mahnantrag gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO geforderte Erklärung, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhänge oder die Gegenleistung erbracht sei, bewusst falsch abgegeben hat (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011, aaO Rn. 7; vom 23. Juni 2015 - XI ZR 536/14, NJW 2015, 3160 Rn. 24).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - IX ZR 106/21
    Der Rückgewähranspruch entsteht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens (BGH, Urteil vom 1. Februar 2007 - IX ZR 96/04, BGHZ 171, 38 Rn. 20).
  • BGH, 07.12.2023 - IX ZR 36/22

    Befreiung von Bürgschaftsverbindlichkeit ist nicht anfechtbar!

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - IX ZR 106/21
    Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht die von allen Anfechtungstatbeständen der Insolvenzordnung vorausgesetzte Gläubigerbenachteiligung gemäß § 129 Abs. 1 InsO (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2023 - IX ZR 36/22, WM 2024, 86 Rn. 33) bejaht.
  • BGH, 04.02.2016 - IX ZR 42/14

    Insolvenzanfechtung: Deckungs- und Schenkungsanfechtung einer mittelbaren

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - IX ZR 106/21
    Voraussetzung für das Wiederaufleben der Forderung ist nach dieser Bestimmung die tatsächliche Rückgewähr des Empfangenen, allein die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs reicht dagegen nicht aus (BGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - IX ZR 42/14, NZI 2016, 307 Rn. 29).
  • BGH, 12.07.2007 - IX ZR 210/04

    Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters in einem

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - IX ZR 106/21
    Der Insolvenzverwalter hat demnach auch bei der Insolvenzanfechtung gegenüber einer nahestehenden Person insbesondere die Voraussetzungen der Zahlungsunfähigkeit darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - IX ZR 210/04, NZI 2007, 722 Rn. 5; Schmidt/Ganter/Weinland, InsO, 20. Aufl., § 130 Rn. 105).
  • BGH, 20.10.2016 - IX ZR 305/14

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung:

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - IX ZR 106/21
    Für die Deckungsanfechtung nach § 130 Abs. 1 Satz 1 InsO genügt eine mittelbare Gläubigerbenachteiligung (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - IX ZR 305/14, NZI 2017, 28 Rn. 12).
  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 18/95

    Begriff der nahestehenden Person; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung einer

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - IX ZR 106/21
    Ob der Gesellschafter einer GmbH als nahestehende Person anzusehen ist, hängt nach dem Gesetz aus Gründen der Rechtsklarheit nicht davon ab, in welchem Umfang Rechtsgeschäfte der Geschäftsführer nach dem konkreten Gesellschaftsvertrag der Zustimmung der Gesellschafter bedürfen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1995 - IX ZR 18/95, BGHZ 131, 189, 194 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 GesO).
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