Rechtsprechung
BGH, 22.06.2022 - 2 StR 567/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 132a StGB; § 52 StGB
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (Konkurrenzen: gesetzlicher Tatbestand, Mehrheit natürlicher Betätigungen, Beruhen auf demselben Entschluss, Zusammenfassung zu einer einheitlich bewerteten Straftat, zeitliche Abstände, Verschiedenheit der ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 132a StGB, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 263 StGB, § 73, § 73c StGB, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Einheitliche Tat des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Einheitliche Tat des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 06.08.2021 - 3 KLs 300 Js 27488/19
- BGH, 22.06.2022 - 2 StR 567/21
- BGH, 24.11.2022 - 2 StR 567/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.10.1996 - 1 StR 568/96
Tateinheit zwischen Betrug und Missbrauch von Titeln bei genereller Verwendung …
Auszug aus BGH, 22.06.2022 - 2 StR 567/21
Der Tatbestand des § 132a StGB ist nach der Strafandrohung dem § 263 StGB nicht gleichwertig und kann deshalb keine Klammerwirkung für in Realkonkurrenz begangene Betrugsfälle entfalten (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1996 - 1 StR 568/96, MüKo-StGB/v. Heintschel-Heinegg, 4. Aufl., § 52, Rn. 100). - BGH, 13.01.1965 - 2 StR 366/64
Verurteilung wegen Betruges und wegen Urkundenfälschung sowie wegen mittelbarer …
Auszug aus BGH, 22.06.2022 - 2 StR 567/21
Der gesetzliche Tatbestand des § 132a StGB fasst grundsätzlich eine Mehrheit natürlicher Betätigungen, die auf demselben Entschluss beruhen, zu einer einheitlich bewerteten Straftat zusammen (vgl. Senat, Urteile vom 13. Januar 1965 - 2 StR 366/64; vom 3. Dezember 1963 - 2 StR 488/62), wobei zeitliche Abstände zwischen den von einem Täter gewählten Gelegenheiten und/oder die Verschiedenheit der Sachlagen die Annahme einer Mehrheit von Taten begründen können (vgl. Senat, Urteil vom 3. Dezember 1963 - 2 StR 488/62). - BGH, 03.12.1963 - 2 StR 488/62
Verurteilung wegen Betruges, wegen unberechtigter Titelführung nach § 5 Abs. 1 a …
Auszug aus BGH, 22.06.2022 - 2 StR 567/21
Der gesetzliche Tatbestand des § 132a StGB fasst grundsätzlich eine Mehrheit natürlicher Betätigungen, die auf demselben Entschluss beruhen, zu einer einheitlich bewerteten Straftat zusammen (vgl. Senat, Urteile vom 13. Januar 1965 - 2 StR 366/64; vom 3. Dezember 1963 - 2 StR 488/62), wobei zeitliche Abstände zwischen den von einem Täter gewählten Gelegenheiten und/oder die Verschiedenheit der Sachlagen die Annahme einer Mehrheit von Taten begründen können (vgl. Senat, Urteil vom 3. Dezember 1963 - 2 StR 488/62).
- BGH, 20.02.2024 - 2 StR 468/22
Verurteilung einer nicht als Ärztin approbierten "Anästhesistin" wegen Mordes und …
Der gesetzliche Tatbestand des § 132a StGB fasst grundsätzlich eine Mehrheit natürlicher Betätigungen, die auf demselben Entschluss beruhen, zu einer einheitlich bewerteten Straftat zusammen, wobei zeitliche Abstände zwischen den von einem Täter gewählten Gelegenheiten und/oder die Verschiedenheit der Sachlagen die Annahme einer Mehrheit von Taten begründen können (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2022 - 2 StR 567/21, juris Rn. 7 mwN).