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   BGH, 22.06.2022 - 2 StR 567/21   

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https://dejure.org/2022,29618
BGH, 22.06.2022 - 2 StR 567/21 (https://dejure.org/2022,29618)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2022 - 2 StR 567/21 (https://dejure.org/2022,29618)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2022 - 2 StR 567/21 (https://dejure.org/2022,29618)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 132a StGB; § 52 StGB
    Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (Konkurrenzen: gesetzlicher Tatbestand, Mehrheit natürlicher Betätigungen, Beruhen auf demselben Entschluss, Zusammenfassung zu einer einheitlich bewerteten Straftat, zeitliche Abstände, Verschiedenheit der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.10.1996 - 1 StR 568/96

    Tateinheit zwischen Betrug und Missbrauch von Titeln bei genereller Verwendung

    Auszug aus BGH, 22.06.2022 - 2 StR 567/21
    Der Tatbestand des § 132a StGB ist nach der Strafandrohung dem § 263 StGB nicht gleichwertig und kann deshalb keine Klammerwirkung für in Realkonkurrenz begangene Betrugsfälle entfalten (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1996 - 1 StR 568/96, MüKo-StGB/v. Heintschel-Heinegg, 4. Aufl., § 52, Rn. 100).
  • BGH, 13.01.1965 - 2 StR 366/64

    Verurteilung wegen Betruges und wegen Urkundenfälschung sowie wegen mittelbarer

    Auszug aus BGH, 22.06.2022 - 2 StR 567/21
    Der gesetzliche Tatbestand des § 132a StGB fasst grundsätzlich eine Mehrheit natürlicher Betätigungen, die auf demselben Entschluss beruhen, zu einer einheitlich bewerteten Straftat zusammen (vgl. Senat, Urteile vom 13. Januar 1965 - 2 StR 366/64; vom 3. Dezember 1963 - 2 StR 488/62), wobei zeitliche Abstände zwischen den von einem Täter gewählten Gelegenheiten und/oder die Verschiedenheit der Sachlagen die Annahme einer Mehrheit von Taten begründen können (vgl. Senat, Urteil vom 3. Dezember 1963 - 2 StR 488/62).
  • BGH, 03.12.1963 - 2 StR 488/62

    Verurteilung wegen Betruges, wegen unberechtigter Titelführung nach § 5 Abs. 1 a

    Auszug aus BGH, 22.06.2022 - 2 StR 567/21
    Der gesetzliche Tatbestand des § 132a StGB fasst grundsätzlich eine Mehrheit natürlicher Betätigungen, die auf demselben Entschluss beruhen, zu einer einheitlich bewerteten Straftat zusammen (vgl. Senat, Urteile vom 13. Januar 1965 - 2 StR 366/64; vom 3. Dezember 1963 - 2 StR 488/62), wobei zeitliche Abstände zwischen den von einem Täter gewählten Gelegenheiten und/oder die Verschiedenheit der Sachlagen die Annahme einer Mehrheit von Taten begründen können (vgl. Senat, Urteil vom 3. Dezember 1963 - 2 StR 488/62).
  • BGH, 20.02.2024 - 2 StR 468/22

    Verurteilung einer nicht als Ärztin approbierten "Anästhesistin" wegen Mordes und

    Der gesetzliche Tatbestand des § 132a StGB fasst grundsätzlich eine Mehrheit natürlicher Betätigungen, die auf demselben Entschluss beruhen, zu einer einheitlich bewerteten Straftat zusammen, wobei zeitliche Abstände zwischen den von einem Täter gewählten Gelegenheiten und/oder die Verschiedenheit der Sachlagen die Annahme einer Mehrheit von Taten begründen können (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2022 - 2 StR 567/21, juris Rn. 7 mwN).
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