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   BGH, 22.06.2022 - IV ZR 431/21   

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https://dejure.org/2022,27758
BGH, 22.06.2022 - IV ZR 431/21 (https://dejure.org/2022,27758)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2022 - IV ZR 431/21 (https://dejure.org/2022,27758)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2022 - IV ZR 431/21 (https://dejure.org/2022,27758)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 552a Satz 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 1a VVG

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsschutz für Betriebsschließungen durch Aufzählung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserreger in dem Klauselwerk

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsschutz für Betriebsschließungen durch Aufzählung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserreger in dem Klauselwerk

  • rechtsportal.de

    Versicherungsschutz für Betriebsschließungen durch Aufzählung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserreger in dem Klauselwerk

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 1a VVG enthält keine Bestimmungen zum Inhalt und Umfang des Leistungsversprechens des Versicherers

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.2022 - IV ZR 144/21

    Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus BGH, 22.06.2022 - IV ZR 431/21
    Mit Urteil vom 26. Januar 2022 (IV ZR 144/21, VersR 2022, 312-318) hat der Senat entschieden, dass bei einer Bedingungslage wie der dort maßgeblichen Versicherungsschutz nur für Betriebsschließungen besteht, die zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern angeordnet werden.

    Der Versicherungsnehmer kann mithin erkennen, dass Versicherungsschutz nur beim Auftreten einer in § 1 III AVB-dyn.BS genannten Krankheit oder einem dort genannten Krankheitserreger geleistet wird (zum abschließenden Charakter einer derartigen Auflistung vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 2022 - IV ZR 144/21, VersR 2022, 312 Rn. 15-22).

    Durch das vorgenannte Senatsurteil ist auch geklärt, dass entgegen der Auffassung der Revision § 1a VVG keine Bestimmungen zum Inhalt und Umfang des Leistungsversprechens des Versicherers enthält (Senatsurteil vom 26. Januar 2022 aaO Rn. 40).

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 255/02

    SIM-Lock II

    Auszug aus BGH, 22.06.2022 - IV ZR 431/21
    Die grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung der Revision steht einer Revisionszurückweisung durch Beschluss nicht im Wege (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Januar 2005 - I ZR 255/02, NJW-RR 2005, 650 unter II 1 [juris Rn. 6 f.]).
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