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   BGH, 22.09.2010 - XII ZR 69/09   

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https://dejure.org/2010,1365
BGH, 22.09.2010 - XII ZR 69/09 (https://dejure.org/2010,1365)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2010 - XII ZR 69/09 (https://dejure.org/2010,1365)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2010 - XII ZR 69/09 (https://dejure.org/2010,1365)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1374 Abs 2 BGB
    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung unentgeltlicher Zuwendungen "im Wege vorweggenommener Erbfolge" unter Ehegatten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1374 Abs. 2
    Keine Anwendung von § 1374 Abs. 2 BGB auf unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten mit Rücksicht auf ein zukünftiges Erbrecht

  • Wolters Kluwer

    Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht

  • Wolters Kluwer

    Hinzurechnung von unentgeltlichen Zuwendungen unter Ehegatten mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht zum Anfangsvermögen; Verhältnis der Einbeziehung von unentgeltlichen Zuwendungen unter Ehegatten in den Zugewinnausgleich zu Rückabwicklungsansprüchen

  • rewis.io

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung unentgeltlicher Zuwendungen "im Wege vorweggenommener Erbfolge" unter Ehegatten

  • ra.de
  • rewis.io

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung unentgeltlicher Zuwendungen "im Wege vorweggenommener Erbfolge" unter Ehegatten

  • fr-blog.com

    Zugewinnausgleich, unentgeltliche Zuwendung, Anfangsvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzurechnung von unentgeltlichen Zuwendungen unter Ehegatten mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht zum Anfangsvermögen; Verhältnis der Einbeziehung von unentgeltlichen Zuwendungen unter Ehegatten in den Zugewinnausgleich zu Rückabwicklungsansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Unentgeltliche Zuwendungen mit Hinblick auf künftiges Erbrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vorsicht: Druckfehler im Leitsatz des BGH?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten und der Zugewinnausgleich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zugewinnausgleich und Schenkungen unter Ehegatten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung von Schenkungen der Eheleute

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    BGH nochmals zur Behandlung von Ehegatten-Schenkungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 187, 82
  • NJW 2011, 72
  • MDR 2010, 1464
  • DNotZ 2011, 630
  • FamRZ 2010, 2057
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 62/86

    Zurechnung von Schenkungen unter Ehegatten; Berücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - XII ZR 69/09
    a) Wie der Senat wiederholt entschieden hat, werden Zuwendungen, die ein Ehegatte dem anderen erbringt, nicht von § 1374 Abs. 2 BGB erfasst, und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um Schenkungen oder unbenannte Zuwendungen handelt (vgl. auch Senatsurteile BGHZ 101, 65, 69 ff. = FamRZ 1987, 791 mit ausführlicher Würdigung des Streitstandes und vom 10. Juli 1991 - XII ZR 114/89 - FamRZ 1991, 1169, 1171).

    Soweit dem Senatsurteil BGHZ 101, 65, 69 ff. = FamRZ 1987, 791, 792 (sub 2b) 2. Absatz entnommen werden könnte, dass ein Vermögenserwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht - anders als eine Schenkung - auch dann dem § 1374 Abs. 2 BGB unterfällt, wenn dieser Vermögenserwerb auf einer Zuwendung unter Ehegatten beruht, hält der Senat daran nicht fest.

  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - XII ZR 69/09
    a) Wie der Senat wiederholt entschieden hat, werden Zuwendungen, die ein Ehegatte dem anderen erbringt, nicht von § 1374 Abs. 2 BGB erfasst, und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um Schenkungen oder unbenannte Zuwendungen handelt (vgl. auch Senatsurteile BGHZ 101, 65, 69 ff. = FamRZ 1987, 791 mit ausführlicher Würdigung des Streitstandes und vom 10. Juli 1991 - XII ZR 114/89 - FamRZ 1991, 1169, 1171).
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