Rechtsprechung
BGH, 22.09.2010 - XII ZR 69/09 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
BGB § 1374 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1374 Abs 2 BGB
Zugewinnausgleich: Berücksichtigung unentgeltlicher Zuwendungen "im Wege vorweggenommener Erbfolge" unter Ehegatten - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1374 Abs. 2
Keine Anwendung von § 1374 Abs. 2 BGB auf unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten mit Rücksicht auf ein zukünftiges Erbrecht - Wolters Kluwer
Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht
- Wolters Kluwer
Hinzurechnung von unentgeltlichen Zuwendungen unter Ehegatten mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht zum Anfangsvermögen; Verhältnis der Einbeziehung von unentgeltlichen Zuwendungen unter Ehegatten in den Zugewinnausgleich zu Rückabwicklungsansprüchen
- rewis.io
Zugewinnausgleich: Berücksichtigung unentgeltlicher Zuwendungen "im Wege vorweggenommener Erbfolge" unter Ehegatten
- ra.de
- rewis.io
Zugewinnausgleich: Berücksichtigung unentgeltlicher Zuwendungen "im Wege vorweggenommener Erbfolge" unter Ehegatten
- fr-blog.com
Zugewinnausgleich, unentgeltliche Zuwendung, Anfangsvermögen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinzurechnung von unentgeltlichen Zuwendungen unter Ehegatten mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht zum Anfangsvermögen; Verhältnis der Einbeziehung von unentgeltlichen Zuwendungen unter Ehegatten in den Zugewinnausgleich zu Rückabwicklungsansprüchen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Unentgeltliche Zuwendungen mit Hinblick auf künftiges Erbrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beck-blog (Kurzinformation)
Vorsicht: Druckfehler im Leitsatz des BGH?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten und der Zugewinnausgleich
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zugewinnausgleich und Schenkungen unter Ehegatten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Berücksichtigung von Schenkungen der Eheleute
- blogspot.com (Kurzinformation)
BGH nochmals zur Behandlung von Ehegatten-Schenkungen
Verfahrensgang
- AG Heilbronn, 08.09.2008 - 3 F 1800/05
- OLG Stuttgart, 18.03.2009 - 15 UF 241/08
- BGH, 22.09.2010 - XII ZR 69/09
- BGH, 24.11.2010 - XII ZR 69/09
Papierfundstellen
- BGHZ 187, 82
- NJW 2011, 72
- MDR 2010, 1464
- DNotZ 2011, 630
- FamRZ 2010, 2057
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 62/86
Zurechnung von Schenkungen unter Ehegatten; Berücksichtigung des …
Auszug aus BGH, 22.09.2010 - XII ZR 69/09
a) Wie der Senat wiederholt entschieden hat, werden Zuwendungen, die ein Ehegatte dem anderen erbringt, nicht von § 1374 Abs. 2 BGB erfasst, und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um Schenkungen oder unbenannte Zuwendungen handelt (vgl. auch Senatsurteile BGHZ 101, 65, 69 ff. = FamRZ 1987, 791 mit ausführlicher Würdigung des Streitstandes und vom 10. Juli 1991 - XII ZR 114/89 - FamRZ 1991, 1169, 1171).Soweit dem Senatsurteil BGHZ 101, 65, 69 ff. = FamRZ 1987, 791, 792 (sub 2b) 2. Absatz entnommen werden könnte, dass ein Vermögenserwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht - anders als eine Schenkung - auch dann dem § 1374 Abs. 2 BGB unterfällt, wenn dieser Vermögenserwerb auf einer Zuwendung unter Ehegatten beruht, hält der Senat daran nicht fest.
- BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89
Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes
Auszug aus BGH, 22.09.2010 - XII ZR 69/09
a) Wie der Senat wiederholt entschieden hat, werden Zuwendungen, die ein Ehegatte dem anderen erbringt, nicht von § 1374 Abs. 2 BGB erfasst, und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um Schenkungen oder unbenannte Zuwendungen handelt (vgl. auch Senatsurteile BGHZ 101, 65, 69 ff. = FamRZ 1987, 791 mit ausführlicher Würdigung des Streitstandes und vom 10. Juli 1991 - XII ZR 114/89 - FamRZ 1991, 1169, 1171).
- OLG Celle, 07.08.2012 - 10 UF 59/12
Möglichkeit der Geltendmachung eines Zugewinnausgleichsanspruchs i.R.d. …
Zur Vermeidung eines unzulässigen Teilurteiles bedarf es einer instanzbeendenden Entscheidung über den gesamten Ausgleichsanspruch (Bestätigung Senatsurteil vom 28. Juni 2011 - 10 UF 50/11 - BeckRS 2011, 16987 = juris = FamRZ 2011, 1968 [Ls] = FamFR 2011, 355 [Ls] = FamRB 2011, 1 [Ls] = FD-RVG 2011, 320883 [Ls]).[Tz. 78]) (vgl. insgesamt bereits Senatsurteil vom 28. Juni 2011 - 10 UF 50/11 - BeckRS 2011, 16987 = juris = FamRZ 2011, 1968 [Ls] = FamFR 2011, 355 [Ls] = FamRB 2011, 1 [Ls] = FD-RVG 2011, 320883 [Ls]).