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   BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00   

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BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00 (https://dejure.org/2000,16881)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2000 - 3 StR 378/00 (https://dejure.org/2000,16881)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00 (https://dejure.org/2000,16881)
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Papierfundstellen

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  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, daß die weitergehende sachliche Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung die weniger weit gehende des Gerichts niedrigerer Ordnung mitumfasse und die Verhandlung vor einem unzuständigen Gericht höherer Ordnung den Angeklagten nicht benachteilige (BGHSt 43, 53, 55).

    Demgemäß führt die fehlerhafte Annahme eines Gerichts höherer Ordnung, es sei anstelle des tatsächlich zuständigen Gerichts niederer Ordnung zur Entscheidung berufen, in der Regel nicht zu einer Urteilsaufhebung in der Revisionsinstanz (vgl. nur BGHSt 21, 334, 358; 43, 53, 55 m.w.Nachw.).

    Diesen Verstoß gegen grundrechtliche Gewährleistungen hat nicht erst das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Verfassungsbeschwerde zu beheben, vielmehr ist er bereits im Verfahren vor den Fachgerichten zu prüfen und zu korrigieren (BVerfGE 9, 223, 229 f.; BGH GA 1970, 25; BGHSt 43, 53, 56).

    Danach kann es nicht der Disposition des Angeklagten überlassen werden, ob er die mangelnde Zuständigkeit des Oberlandesgerichts rügen will, wie es der 1. Strafsenat (BGH NJW 1993, 1607 f.; BGHSt 43, 53, 56 ff.) und der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH GA 1970, 25; BGHSt 42, 205) für Verstöße gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Gegensatz zum 4. Strafsenat (BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; BGH NStZ 1992, 397; NJW 1998, 2149, 2150) vertreten.

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Denn hierdurch verstößt das Gericht höherer Ordnung nicht nur gegen die einfachgesetzlichen Verfahrensbestimmungen über die sachliche Zuständigkeit der Gerichte, vielmehr wird der Angeklagte seinem gesetzlichen Richter entzogen und damit in seinem Grundrecht aus Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt (BVerfGE 9, 223, 230).

    Diesen Verstoß gegen grundrechtliche Gewährleistungen hat nicht erst das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Verfassungsbeschwerde zu beheben, vielmehr ist er bereits im Verfahren vor den Fachgerichten zu prüfen und zu korrigieren (BVerfGE 9, 223, 229 f.; BGH GA 1970, 25; BGHSt 43, 53, 56).

    Die Übernahme ist zwingend, unterliegt jedoch der Nachprüfung durch die Gerichte (vgl. BVerfGE 9, 223, 229 zu § 24 Abs. 1 Nr. 2 GVG a. F. = § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG n. F.).

  • BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    So findet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 269 StPO dann keine Anwendung, wenn das Gericht höherer Ordnung seine sachliche Zuständigkeit aufgrund sachfremder oder sonstiger offensichtlich unhaltbarer Erwägungen und damit willkürlich angenommen hat (s. etwa BGHSt 38, 212; 40, 120, 122; BGH NJW 1993, 1607, 1608).

    Danach kann es nicht der Disposition des Angeklagten überlassen werden, ob er die mangelnde Zuständigkeit des Oberlandesgerichts rügen will, wie es der 1. Strafsenat (BGH NJW 1993, 1607 f.; BGHSt 43, 53, 56 ff.) und der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH GA 1970, 25; BGHSt 42, 205) für Verstöße gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Gegensatz zum 4. Strafsenat (BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; BGH NStZ 1992, 397; NJW 1998, 2149, 2150) vertreten.

    Dies ist für die Fälle, in denen ein Landgericht seine sachliche Zuständigkeit im Eröffnungsbeschluß willkürlich angenommen und damit den Angeklagten seinem gesetzlichen Richter entzogen hat, nicht in Zweifel gezogen worden (vgl. BGHSt 38, 212; 40, 120).

  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 23/92

    Entzug des gesetzlichen Richters, wenn ein Gericht höherer Ordnung nach Vorlage

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    So findet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 269 StPO dann keine Anwendung, wenn das Gericht höherer Ordnung seine sachliche Zuständigkeit aufgrund sachfremder oder sonstiger offensichtlich unhaltbarer Erwägungen und damit willkürlich angenommen hat (s. etwa BGHSt 38, 212; 40, 120, 122; BGH NJW 1993, 1607, 1608).

    Dies ist für die Fälle, in denen ein Landgericht seine sachliche Zuständigkeit im Eröffnungsbeschluß willkürlich angenommen und damit den Angeklagten seinem gesetzlichen Richter entzogen hat, nicht in Zweifel gezogen worden (vgl. BGHSt 38, 212; 40, 120).

  • BGH, 08.12.1992 - 1 StR 594/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    So findet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 269 StPO dann keine Anwendung, wenn das Gericht höherer Ordnung seine sachliche Zuständigkeit aufgrund sachfremder oder sonstiger offensichtlich unhaltbarer Erwägungen und damit willkürlich angenommen hat (s. etwa BGHSt 38, 212; 40, 120, 122; BGH NJW 1993, 1607, 1608).

    Danach kann es nicht der Disposition des Angeklagten überlassen werden, ob er die mangelnde Zuständigkeit des Oberlandesgerichts rügen will, wie es der 1. Strafsenat (BGH NJW 1993, 1607 f.; BGHSt 43, 53, 56 ff.) und der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH GA 1970, 25; BGHSt 42, 205) für Verstöße gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Gegensatz zum 4. Strafsenat (BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; BGH NStZ 1992, 397; NJW 1998, 2149, 2150) vertreten.

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik liegt demgemäß nicht nur dann vor, wenn deren Fähigkeit, sich gegen Störungen von innen zur Wehr zu setzen, herabgesetzt (vgl. BGHSt 28, 312, 316 f.; BGH NStZ 1988, 215; BVerwGE 62, 36, 38), mithin die Funktionsfähigkeit des Staates (d. h. seiner Organe) und seiner Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen wird (BVerwGE aaO; Schnarr MDR 1993, 589, 593; s. auch § 4 Abs. 1 Buchst. a BVerfSchG).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik liegt demgemäß nicht nur dann vor, wenn deren Fähigkeit, sich gegen Störungen von innen zur Wehr zu setzen, herabgesetzt (vgl. BGHSt 28, 312, 316 f.; BGH NStZ 1988, 215; BVerwGE 62, 36, 38), mithin die Funktionsfähigkeit des Staates (d. h. seiner Organe) und seiner Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen wird (BVerwGE aaO; Schnarr MDR 1993, 589, 593; s. auch § 4 Abs. 1 Buchst. a BVerfSchG).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Dieser Grundsatz wird unter anderem dann verletzt, wenn der Täter sein Opfer nur deshalb angreift, weil er es als Mitglied einer nationalen, rassischen, religiösen oder durch ihr Volkstum bestimmten Gruppe der Bevölkerung, mithin als deren Repräsentant treffen will (vgl. BGHSt 21, 371, 372 f. zu § 130 StGB).
  • BGH, 12.01.2000 - 3 BJs 47/99

    Zuständigkeit des Generalbundesanwalts zur Verfolgung rechtsextremistischer

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Sie sind darüber hinaus geeignet, bei anderen Personen der gleichen Gesinnung einen Nachahmungseffekt auszulösen mit der Folge einer für die Sicherheitsorgane immer schwerer beherrschbaren Gefahr (BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3 a Sicherheit 1).
  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Deswegen mag es sich für den Generalbundesanwalt gegebenenfalls empfehlen, sich vor der Übernahmeentscheidung mit der bisher in der Sache ermittelnden Landesstaatsanwaltschaft über den zuständigen Generalstaatsanwalt ins Benehmen zu setzen (vgl. auch BGHSt 45, 26 für den umgekehrten Fall, daß ein Landgericht beabsichtigt, ein zu ihm angeklagtes Verfahren wegen Vorliegens eines Staatsschutzdelikts nach § 120 Abs. 1 GVG an den Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts zu verweisen).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 489/87

    Strafbarkeit wegen verfassungsfeindlicher Einwirkung auf die Bundeswehr -

  • BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59

    Jugendverfolgung, Hetzschrift, Verfassungsgrundsätze, § 185 StGB

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89

    Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe

  • BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvL 6/69

    Beförderungsteuer

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 25/64

    Gebührenpflicht von Bundesbahn und Bundespost

  • BGH, 06.02.1992 - 4 StR 626/91

    Fehlende sachliche Zuständigkeit des Landgerichts mangels Vorliegen eines

  • OLG Karlsruhe, 19.02.1981 - 3 Ss 302/80

    Verhinderung eines Schöffen; Willkür bei der Entbindung eines Schöffen;

  • RG, 29.04.1887 - 889/87

    Verletzt das Landgericht die Grenzen seiner sachlichen Zuständigkeit, wenn es

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