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   BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23   

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https://dejure.org/2023,44934
BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23 (https://dejure.org/2023,44934)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2023 - 4 StR 140/23 (https://dejure.org/2023,44934)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2023 - 4 StR 140/23 (https://dejure.org/2023,44934)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 21 StGB, § 63 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 211 Abs. 2, § 30 Abs. 2 Variante 1 StGB, § 30 Abs. 2 StGB, § 211 StGB

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Sichbereiterklären zu einem Verbrechen des Mordes; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 530/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23
    Die Beschränkung des Rechtsmittels auf den unterbliebenen Maßregelausspruch ist unter den hier gegebenen Umständen auch wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - 4 StR 530/18 Rn. 10; Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563).

    a) Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB kommt als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur in Betracht, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands zukünftig erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - 4 StR 530/18 Rn. 12 mwN; Urteil vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14).

    Diese nur möglichen positiven Entwicklungen haben bei der auf den Urteilszeitpunkt zu beziehenden Gefährlichkeitsprognose außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - 4 StR 530/18 Rn. 15 ff.).

  • BGH, 12.06.2008 - 4 StR 140/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (lückenhafte Gesamtwürdigung

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23
    Die Beschränkung des Rechtsmittels auf den unterbliebenen Maßregelausspruch ist unter den hier gegebenen Umständen auch wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - 4 StR 530/18 Rn. 10; Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563).

    Dabei ist eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung erheblicher Taten im Sinne des § 63 StGB, also solcher Taten erforderlich, die mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen sind, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. November 2021 - 5 StR 211/21 Rn. 15; Urteil vom 6. Februar 2019 - 5 StR 495/18 Rn. 20; Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 Rn. 13; Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564; Urteil vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248).

  • BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23
    a) Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB kommt als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur in Betracht, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands zukünftig erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - 4 StR 530/18 Rn. 12 mwN; Urteil vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14).

    Dabei kann sich - wie in der Regel bei Verbrechen oder bei Gewalt- oder Aggressionsdelikten - eine schwere Störung des Rechtsfriedens bereits aus dem Gewicht des Straftatbestands ergeben, mit dessen Verwirklichung gerechnet werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14; Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271, 272 mwN).

  • BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17

    Verurteilung wegen Sich-Bereit-Erklärens zum Mord rechtkräftig

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23
    Denn der Zweck der Vorschrift ist es, die Gefahren für das von dem Verbrechenstatbestand geschützte Rechtsgut zu bekämpfen, die sich bereits aus der motivationalen Selbstbindung des Täters ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 2 StR 245/17, BGHSt 63, 161, 169; vgl. auch BT-Drucks. V/4095, S. 13).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23
    Dabei kann sich - wie in der Regel bei Verbrechen oder bei Gewalt- oder Aggressionsdelikten - eine schwere Störung des Rechtsfriedens bereits aus dem Gewicht des Straftatbestands ergeben, mit dessen Verwirklichung gerechnet werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14; Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271, 272 mwN).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23
    Dabei kann sich - wie in der Regel bei Verbrechen oder bei Gewalt- oder Aggressionsdelikten - eine schwere Störung des Rechtsfriedens bereits aus dem Gewicht des Straftatbestands ergeben, mit dessen Verwirklichung gerechnet werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14; Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271, 272 mwN).
  • BGH, 23.05.2018 - 2 StR 121/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung des

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23
    Dabei ist eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung erheblicher Taten im Sinne des § 63 StGB, also solcher Taten erforderlich, die mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen sind, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. November 2021 - 5 StR 211/21 Rn. 15; Urteil vom 6. Februar 2019 - 5 StR 495/18 Rn. 20; Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 Rn. 13; Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564; Urteil vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248).
  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung eines

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23
    Beruhte die erheblich verminderte Schuldfähigkeit nicht allein auf einem länger andauernden psychischen Defekt, sondern würde erst durch einen aktuell hinzutretenden Genuss berauschender Mittel, insbesondere Alkohol, herbeigeführt, käme die Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder aufgrund eines psychischen Defekts alkoholsüchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 429/20 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23
    Dabei ist eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung erheblicher Taten im Sinne des § 63 StGB, also solcher Taten erforderlich, die mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen sind, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. November 2021 - 5 StR 211/21 Rn. 15; Urteil vom 6. Februar 2019 - 5 StR 495/18 Rn. 20; Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 Rn. 13; Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564; Urteil vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248).
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 65/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anordnung aufgrund

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23
    Eine Auslegung des Rechtsmittels unter Berücksichtigung des Inhalts der Revisionsbegründungsschrift, die sich ausschließlich gegen die unterlassene Maßregelanordnung wendet, ergibt aber zweifelsfrei den beschränkten Anfechtungswillen der Staatsanwaltschaft (vgl. zu den Maßstäben nur BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 65/17 Rn. 8; Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88).
  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 468/14

    Beschränkung der Revision (Auslegung der Revisionsbegründung durch das

  • BGH, 24.11.2021 - 5 StR 211/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erheblichkeit

  • BGH, 06.02.2019 - 5 StR 495/18

    Zum Erfordernis erheblicher Straftaten bei der Anordnung der Unterbringung in

  • BGH, 20.01.2021 - 5 StR 390/20

    Revision gegen die Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in

  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 282/21

    Versuch der Beteiligung (Sich-bereit-Erklären); Beweiswürdigung

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