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   BGH, 25.01.2024 - StB 3/24   

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https://dejure.org/2024,2186
BGH, 25.01.2024 - StB 3/24 (https://dejure.org/2024,2186)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2024 - StB 3/24 (https://dejure.org/2024,2186)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2024 - StB 3/24 (https://dejure.org/2024,2186)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 129 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § ... 129a Abs. 1 Nr. 1, § 53 StGB, § 304 Abs. 5 StPO, § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129 Abs. 2 StGB, §§ 223 f. StGB, §§ 211, 212 StGB, §§ 129 ff. StGB, § 211 Abs. 2 StGB, § 32 StGB, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung; Konzeption der Organisation der Vereinigung auf den Zweck der gemeinschaftlichen Begehung von Straftaten

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 25.01.2024 - StB 3/24
    Es besteht - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (s. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) - jedenfalls der Haftgrund der Schwerkriminalität.

    Der Beschuldigte ist einer der in § 112 Abs. 3 StPO genannten Taten dringend verdächtig, bei der es genügt, dass die Flucht- oder Verdunkelungsgefahr nicht auszuschließen ist (s. BVerfG, Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20, EuGRZ 2020, 365 Rn. 74 mwN; BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 31; vom 22. September 2016 - AK 47/16, ZJJ 2016, 410, 411).

  • BVerfG, 09.03.2020 - 2 BvR 103/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Untersuchungshaft

    Auszug aus BGH, 25.01.2024 - StB 3/24
    Der Beschuldigte ist einer der in § 112 Abs. 3 StPO genannten Taten dringend verdächtig, bei der es genügt, dass die Flucht- oder Verdunkelungsgefahr nicht auszuschließen ist (s. BVerfG, Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20, EuGRZ 2020, 365 Rn. 74 mwN; BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 31; vom 22. September 2016 - AK 47/16, ZJJ 2016, 410, 411).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 25.01.2024 - StB 3/24
    Angesichts der politischen Motivlage liegen zudem niedrige Beweggründe im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB vor (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. August 2022 - 3 StR 359/21, NJW 2023, 89 Rn. 82).
  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 25.01.2024 - StB 3/24
    Deshalb reicht es nicht aus, wenn sich die in der Vereinigung zusammengefassten Mitglieder bewusst sind, es könne bei der Verfolgung ihrer Pläne zu Straftaten kommen, sie diese mithin lediglich "ins Auge gefasst" haben (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2023 - AK 35/23 u.a., juris Rn. 33 mwN; Urteil vom 12. September 2023 - 3 StR 306/22, juris Rn. 47).
  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 456/18

    Notwehr (Gebotenheit; Notwehrprovokation: Abgrenzung zwischen Absichtsprovokation

    Auszug aus BGH, 25.01.2024 - StB 3/24
    Eine Rechtfertigung der bezweckten Taten durch Notwehr (§ 32 StGB) ist nach aktueller Beweislage nicht ersichtlich, weil etwaige Angriffe entweder absichtlich provoziert oder jedenfalls bloß zum Anlass genommen werden sollten, um die Gegner über das zur Abwehr Erforderliche hinaus zu verletzen (s. zur Einschränkung des Notwehrrechts etwa BGH, Urteile vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263 Rn. 6 mwN; vom 20. November 2019 - 2 StR 554/18, NStZ 2021, 33 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 03.11.2022 - AK 36/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Auszug aus BGH, 25.01.2024 - StB 3/24
    Bei der Gruppierung "        " handelt es sich auf der Grundlage des im Sinne eines dringenden Verdachts zugrunde zu legenden Sachverhalts um eine Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 2 StGB (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 3. November 2022 - AK 36/22 u.a., juris Rn. 25), die zunächst auf die Begehung von Körperverletzungsdelikten (§§ 223 f. StGB) und später dann auch von Mord oder Totschlag (§§ 211, 212 StGB) gerichtet war.
  • BGH, 22.09.2016 - AK 47/16

    Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei teroristisch motiviertem versuchtem

    Auszug aus BGH, 25.01.2024 - StB 3/24
    Der Beschuldigte ist einer der in § 112 Abs. 3 StPO genannten Taten dringend verdächtig, bei der es genügt, dass die Flucht- oder Verdunkelungsgefahr nicht auszuschließen ist (s. BVerfG, Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20, EuGRZ 2020, 365 Rn. 74 mwN; BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 31; vom 22. September 2016 - AK 47/16, ZJJ 2016, 410, 411).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 35/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus BGH, 25.01.2024 - StB 3/24
    Deshalb reicht es nicht aus, wenn sich die in der Vereinigung zusammengefassten Mitglieder bewusst sind, es könne bei der Verfolgung ihrer Pläne zu Straftaten kommen, sie diese mithin lediglich "ins Auge gefasst" haben (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2023 - AK 35/23 u.a., juris Rn. 33 mwN; Urteil vom 12. September 2023 - 3 StR 306/22, juris Rn. 47).
  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18

    Notwehr (Gebotenheit: sozialethisch begründete Einschränkung im Einzelfall,

    Auszug aus BGH, 25.01.2024 - StB 3/24
    Eine Rechtfertigung der bezweckten Taten durch Notwehr (§ 32 StGB) ist nach aktueller Beweislage nicht ersichtlich, weil etwaige Angriffe entweder absichtlich provoziert oder jedenfalls bloß zum Anlass genommen werden sollten, um die Gegner über das zur Abwehr Erforderliche hinaus zu verletzen (s. zur Einschränkung des Notwehrrechts etwa BGH, Urteile vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263 Rn. 6 mwN; vom 20. November 2019 - 2 StR 554/18, NStZ 2021, 33 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 13.07.2022 - StB 28/22

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Außervollzugsetzung des Haftbefehls (dringender

    Auszug aus BGH, 25.01.2024 - StB 3/24
    Der Zweck der Untersuchungshaft kann nach den dargelegten Umständen nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen erreicht werden (§ 116 StPO), die bei dem Haftgrund der Schwerkriminalität ebenfalls zu erwägen sind (s. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2022 - StB 28/22, NStZ-RR 2022, 351, 353 mwN).
  • BGH, 15.02.2007 - StB 19/06

    Tateinheit und Tatmehrheit bei mehreren Betätigungsakten für eine oder mehrere

  • BGH, 18.04.2024 - StB 18/24
    Daher bedarf die derzeit bestehende Verdachtslage in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keiner näheren Betrachtung, namentlich zu der Frage, ob und gegebenenfalls ab welchem Zeitpunkt sich die kriminelle Vereinigung in eine terroristische wandelte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. Januar 2024 - StB 3/24, juris Rn. 6 ff.).
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