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   BGH, 25.06.1954 - V ZR 140/52   

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BGH, 25.06.1954 - V ZR 140/52 (https://dejure.org/1954,4595)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1954 - V ZR 140/52 (https://dejure.org/1954,4595)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1954 - V ZR 140/52 (https://dejure.org/1954,4595)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • RG, 03.05.1937 - VI 333/36

    Verstößt die Ausnützung eines rechtskräftigen Urteils nur dann gegen die guten

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - V ZR 140/52
    Diese Frage kann aber dahingestellt bleiben, denn es ist nicht von der Rechtskraft der Urteile auszugehen, sondern von § 826 BGB (RGZ 155, 55 [58]).

    Das Reichsgericht hat aus Fürsorge für den Schutz der Rechtskraft früher einen solchen Schadensersatzanspruch nur in den Fällen zugelassen, in denen eine Partei auf unerlaubtem Weg ein ihr günstiges rechtskräftiges Urteil erschlichten hatte (RGZ 155, 55 [49] und die dort angeführten älteren Urteile).

    Das Reichsgericht hat sich aber in späteren Entscheidungen auf den Standpunkt gestellt, die Herbeiführung eines Urteils auf sittenwidrigem Weg, etwa durch Irreführung des Gerichts, sei nur ein besonders grober Verstoß gegen die guten Sitten, aber nicht die einzige Möglichkeit dieser Art (RGZ 155, 55 [59]; 156, 265 [269]; 163, 287 [289], 292 [293]; 165, 26).

  • RG, 17.10.1903 - V 194/03

    Pfändung einer Eigentümerbuchhypothek.

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - V ZR 140/52
    Die von der Revision angeführten Bedenken von Stein-Jonas-Schönke (Anm. II 6 zu § 857 ZPO) gegen die von Seuffert-Walsmann (ZPO Anm. 5 zu § 857) gebilligte Rechtsprechung des Reichsgerichts (z.B. RGZ 55, 378) beziehen sich auf einen anderen Punkt.

    Das Reichsgericht hat nun in ständiger Rechtsprechung verlangt, daß zur Pfändung einer Eigentümerbriefgrundschuld die Aushändigung des Briefs oder dessen Wegnahme durch den Gerichtsvollzieher notwendig ist (RGZ 55, 378; 56, 184; 59, 313; Urteil vom 4. März 1905 V 378/04; vom 6. Februar 1907 V 346/06 - Nachschlagewerk des Reichsgerichts § 857 ZPO Nr. 3 - vom 11. Juni 1910 V 610/09 - Nachschlagewerk des Reichsgerichts a.a.O. Nr. 13 - vom 9. April 1932 V 12/32, HRR 1932 Nr. 1795).

  • RG, 12.12.1903 - V 465/03

    Pfändung der Eigentümer-Briefgrundschuld

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - V ZR 140/52
    Das Reichsgericht hat nun in ständiger Rechtsprechung verlangt, daß zur Pfändung einer Eigentümerbriefgrundschuld die Aushändigung des Briefs oder dessen Wegnahme durch den Gerichtsvollzieher notwendig ist (RGZ 55, 378; 56, 184; 59, 313; Urteil vom 4. März 1905 V 378/04; vom 6. Februar 1907 V 346/06 - Nachschlagewerk des Reichsgerichts § 857 ZPO Nr. 3 - vom 11. Juni 1910 V 610/09 - Nachschlagewerk des Reichsgerichts a.a.O. Nr. 13 - vom 9. April 1932 V 12/32, HRR 1932 Nr. 1795).
  • RG, 17.12.1904 - V 260/04

    Vorrechtseinräumung; Pfändung einer Eigentümer-Briefgrundschuld

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - V ZR 140/52
    Das Reichsgericht hat nun in ständiger Rechtsprechung verlangt, daß zur Pfändung einer Eigentümerbriefgrundschuld die Aushändigung des Briefs oder dessen Wegnahme durch den Gerichtsvollzieher notwendig ist (RGZ 55, 378; 56, 184; 59, 313; Urteil vom 4. März 1905 V 378/04; vom 6. Februar 1907 V 346/06 - Nachschlagewerk des Reichsgerichts § 857 ZPO Nr. 3 - vom 11. Juni 1910 V 610/09 - Nachschlagewerk des Reichsgerichts a.a.O. Nr. 13 - vom 9. April 1932 V 12/32, HRR 1932 Nr. 1795).
  • BGH, 19.02.1951 - IV ZR 39/50

    Nichtiges Vaterschaftsanerkenntnis

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - V ZR 140/52
    Wegen des öffentlichen Interesses an der Sicherung der Rechtskraft eines Urteils kann diesem gegenüber Sittenwidrigkeit nur unter erheblich strengeren Voraussetzungen geltend gemacht werden als bei einer vollstreckbaren Urkunde (BGHZ 1, 181 [188]) oder bei einem gerichtlichen Vergleich.
  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 210/50
    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - V ZR 140/52
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21. Juni 1951 III ZR 210/50 in NJW 1951, 759) hat sich dieser Auffassung des Reichsgerichts angeschlossen.
  • BGH, 27.11.1952 - IV ZR 57/52

    Beilegung eines Streites über die im Ehescheidungsverfahren zu treffende

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - V ZR 140/52
    Diesem gegenüber können nach der Auffassung des IV. Zivilsenats (BGH vom 27. November 1952 IV ZR 57/52 - NJW 1953, 345) auch Einwendungen nach § 767 ZPO geltend gemacht werden, die sich auf zeitlich vor dem Vergleichsabschluß liegende Tatsachen stutzen.
  • RG, 29.02.1912 - VI 205/11

    Arglist und Urteilsrechtskraft

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - V ZR 140/52
    In Schrifttum und Rechtsprechung ist strittig, ob es möglich ist, im Falle der Erschleichung eines unrichtigen Urteils dieses in der Weise unwirksam zu machen, daß "die Wirkung der Rechtskraft da zessieren muß, wo sie bewußt rechtswidrig zu dem Zweck herbeigeführt ist, dem, was nicht Recht ist, den Stempel des Rechts zu geben" (RGZ 61, 359 [365]), daß "das erschlichene Urteil in seinen Wirkungen beseitigt, wird" (RGZ 78, 389 [395]) oder daß "die Wirkung der Rechtskraft bei einer derartigen Sachlage versage" (RGZ 132, 349 [352]) oder ob die materielle Rechtskraft des Urteils nur dadurch beseitigt werden kann, daß das Urteil selbst im Weg der Wiederauffnahme des Verfahrens aufgehoben wird (Stein-Jonas-Schönke Anm. X zu § 322 ZPO).
  • BGH, 11.03.1953 - II ZR 180/52
    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - V ZR 140/52
    Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben, so daß es nicht nötig ist, die Einwendungen gegen die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. Reinicke in NJW 1952, 3) zu erörtern (vgl. BGH vom 11. März 1953 II ZR 180/52 in Lindenmaier-Möhring Nr. 10 zu ZPO § 322).
  • RG, 14.12.1937 - VII 141/37

    1. Wie ist bei Vergleichen das Übermaß der von einem Teil übernommenen

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - V ZR 140/52
    Das Reichsgericht hat sich aber in späteren Entscheidungen auf den Standpunkt gestellt, die Herbeiführung eines Urteils auf sittenwidrigem Weg, etwa durch Irreführung des Gerichts, sei nur ein besonders grober Verstoß gegen die guten Sitten, aber nicht die einzige Möglichkeit dieser Art (RGZ 155, 55 [59]; 156, 265 [269]; 163, 287 [289], 292 [293]; 165, 26).
  • RG, 10.04.1940 - VI 161/39

    Genügt es zur Begründung einer Klage wegen sittenwidrigen Mißbrauchs eines

  • RG, 05.05.1931 - II 362/30

    Wirkt ein im Anfechtungsprozeß nach § 111 GenG. unzulässigerweise gegen einen

  • RG, 07.10.1940 - IV 201/40

    1. Verstößt die Ausnutzung eines die Schuldfrage unrichtig lösenden

  • RG, 12.09.1941 - I 121/40

    1. Befinden sich die dem Angehörigen eines Feindstaates gehörigen Güter an Bord

  • RG, 19.12.1900 - V 248/00

    B.G.B. § 896

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