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   BGH, 25.09.2019 - 2 StR 177/19   

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https://dejure.org/2019,40567
BGH, 25.09.2019 - 2 StR 177/19 (https://dejure.org/2019,40567)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2019 - 2 StR 177/19 (https://dejure.org/2019,40567)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2019 - 2 StR 177/19 (https://dejure.org/2019,40567)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 32 StGB, § 32 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Überprüfung des Vorliegens einer Notwehrlage; Vorliegen eines gegenwärtigen Angriffs im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB

  • rewis.io

    Unmittelbar bevorstehender Angriff maßgeblich für Notwehrlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 32 Abs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Überprüfung des Vorliegens einer Notwehrlage; Vorliegen eines gegenwärtigen Angriffs im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 147
  • StV 2020, 286
  • StV 2021, 100
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.1991 - 2 StR 535/91

    Unterlassene Feststellungen des Schwurgerichts hinsichtlich einer möglichen

    Auszug aus BGH, 25.09.2019 - 2 StR 177/19
    Dies wäre jedoch zur Prüfung der Frage, ob der Angeklagte in Notwehr gehandelt hat, erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5).

    Für die Gegenwärtigkeit des Angriffs entscheidend ist nicht erst die Vornahme der Verletzungshandlung, sondern bereits der Zeitpunkt der durch den bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5).

  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs;

    Auszug aus BGH, 25.09.2019 - 2 StR 177/19
    Entscheidend sind nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer Rechtsgutsverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2017 - 1 StR 486/16), die auch das Maß der erforderlichen und gebotenen Abwehrhandlung bestimmen.
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notwehrlage; Gegenwärtige rechtswidriger

    Es kommt nicht auf die Befürchtungen des Angegriffenen an, sondern auf die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer Rechtsgutsverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2017 - 1 StR 486/16), die zugleich das Maß der erforderlichen und gebotenen Abwehrhandlung bestimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. September 2019 - 2 StR 177/19, NStZ 2020, 147 mit Anm. Kulhaneck).
  • BGH, 16.03.2023 - 4 StR 252/22

    Erfolglose Revision gegen Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    Es kommt auf die tatsächlichen Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer Rechtsgutsverletzung an, die zugleich das Maß der erforderlichen und gebotenen Abwehrhandlung bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 ? 2 StR 177/19, NStZ 2020, 147; Urteil vom 21. März 2017 ? 1 StR 486/16, StV 2018, 727, 730).
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