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   BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18   

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https://dejure.org/2020,39882
BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18 (https://dejure.org/2020,39882)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2020 - V ZR 300/18 (https://dejure.org/2020,39882)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2020 - V ZR 300/18 (https://dejure.org/2020,39882)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 280 Abs. 1 BGB, § ... 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 561 ZPO, § 13 Abs. 1 WEG, § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG, § 12 Abs. 2 WEG, § 12 WEG, § 12 Abs. 1 WEG, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 10 Abs. 2 WEG, § 16 WEG, § 10 Abs. 2, § 15 WEG, § 14 Nr. 2 WEG, § 275 Abs. 1, 2 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 2, 12 Abs. 2
    Nichtvorlage des Mietvertrags kein wichtiger Grund i. S. d. § 12 Abs. 2 WEG

  • Wolters Kluwer

    Nichtvorlage des Mietvertrags als wichtiger Grund zur Verweigerung der nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer erforderlichen Zustimmung zur Vermietung (und zur Veräußerung) einer Eigentumswohnung; Vereinbarung eines Zustimmungsvorbehalts für die Vermietung einer ...

  • rewis.io

    Erfordernis der Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Vermietung einer Eigentumswohnung: Zustimmungsverweigerung bei Nichtvorlage des Mietvertrags

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 10 Abs. 2, § 12
    Keine Verweigerung der Zustimmung zur Vermietung von Wohnungseigentum wegen fehlender Vorlage eines Mietvertrags(entwurfs)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2 ; WEG § 12

  • rechtsportal.de

    WEG § 10 Abs. 2 ; WEG § 12
    Nichtvorlage des Mietvertrags als wichtiger Grund zur Verweigerung der nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer erforderlichen Zustimmung zur Vermietung (und zur Veräußerung) einer Eigentumswohnung; Vereinbarung eines Zustimmungsvorbehalts für die Vermietung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümer muss Mietvertrag für Zustimmung zur Vermietung nicht vorlegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Feststellungsklage

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vermietung einer Eigentumswohnung und die Zustimmung der Wohnungseigentümer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eigentümer muss Mietvertrag für Zustimmung zur Vermietung nicht vorlegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zustimmung zur Vermietung einer Eigentumswohnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Vertragseinsicht für Wohnungseigentümer vor Zustimmung zu Vermietung oder Verkauf

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Vertragseinsicht für Wohnungseigentümer vor Zustimmung zu Vermietung oder Verkauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigentümergemeinschaft: Dürfen alle Mitglieder einen neuen Mietvertrag sehen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nichtvorlage des Mietvertrags kein wichtiger Grund zur Verweigerung der Zustimmung zur Vermietung einer Eigentumswohnung - Übrige Wohnungseigentümer dürfen Zustimmung nicht verweigern

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmungsvorbehalt: Muss der Mietvertrag vorgelegt werden? (IMR 2021, 26)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 289
  • NZG 2021, 113
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 25.10.2019 - V ZR 271/18

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Unterlassung der Nutzung einer vermieteten

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18
    (ee) Überdies steht den übrigen Wohnungseigentümern bei einer der Zweckbestimmung widersprechenden Nutzung einer Einheit durch einen Mieter ein direkter Anspruch gegen diesen auf Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 BGB zu (Senat, Urteil vom 25. Oktober 2019 - V ZR 271/18, BGHZ 223, 305 Rn. 11-13).

    Der Mieter übt in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum eine von seinem Vermieter als Miteigentümer abgeleitete Befugnis zur Inanspruchnahme des auch fremden Miteigentums an dem Grundstück aus, die nicht weiter reichen kann, als die Befugnis des Eigentümers, der sie dem Mieter im Rahmen des Mietverhältnisses einräumt (Senat, Urteil vom 25. Oktober 2019 - V ZR 271/18, aaO Rn. 12).

    Eine der Zweckbestimmung widersprechende Nutzung einer Sondereigentumseinheit stellt sich daher als (mittelbare) Beeinträchtigung des Eigentums aller Wohnungseigentümer dar, und zwar auch dann, wenn sie nicht durch den Sondereigentümer, sondern durch dessen Mieter erfolgt (Senat, Urteil vom 25. Oktober 2019 - V ZR 271/18, aaO Rn. 18).

  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18
    Das aus § 13 Abs. 1 WEG folgende Recht des Wohnungseigentümers, seine Wohnung an Dritte zu vermieten, kann nach der Rechtsprechung des Senats mit einem Zustimmungsvorbehalt eingeschränkt werden (Senat, Beschluss vom 15. Juni 1962 - V ZB 2/62, BGHZ 37, 203, 209).

    Es geht um ihr Interesse, sich gegen "das Eindringen unerwünschter Personen in die Gemeinschaft und gegen sonstige unerwünschte Veränderungen im Personenkreis der Teilhaber" (so BT-Drucks. 16/887 S. 21 für die Zustimmung zur Veräußerung) zu schützen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 1962 - V ZB 2/62, BGHZ 37, 203, 208 auch zur Zustimmung zur Vermietung, und Beschlüsse vom 11. Oktober 2012 - V ZB 2/12, BGHZ 195, 120 Rn. 13 und vom 6. Dezember 2018 - V ZB 134/17, ZfIR 2019, 410 Rn. 19 zur Zustimmung zur Veräußerung).

    Das wiederum ergibt sich daraus, dass die Wohnungseigentümer durch eine Vereinbarung nach § 10 Abs. 2, § 15 WEG das Recht des Wohnungseigentümers, seine Wohnung zu vermieten, mit einem Zustimmungsvorbehalt nur einschränken dürfen, wenn und weil es um eine Regelung über den Gebrauch des Sondereigentums geht (Senat, Beschluss vom 15. Juni 1962 - V ZB 2/62, BGHZ 37, 203, 209).

  • OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 Wx 92/98

    Wohnungseigentumsrecht: Verspätete Zustimmung des Verwalters einer

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18
    (1) Nach verbreiteter Ansicht darf ein Wohnungseigentümer die Erteilung seiner erforderlichen Zustimmung zur Veräußerung oder Vermietung von Wohnungseigentum allerdings davon abhängig machen, dass ihm Informationen über den vorgesehenen Erwerber oder Mieter zugänglich gemacht werden (KG, ZMR 1990, 68; OLG Hamburg, OLGR 2005, 193, 194; LG Köln, NJW-RR 2015, 76; MüKoBGB/Commichau, 8. Aufl., § 12 WEG Rn. 24; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 5. Aufl., § 12 WEG Rn. 75 jeweils für die Zustimmung zur Veräußerung nach § 12 WEG; Sauren, WEG, 6. Aufl., Vor § 10 Rn. 15V für die Zustimmung zur Vermietung).

    Nach überwiegender Meinung darf die Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung ebenso wie zur Vermietung einer Eigentumswohnung vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen der Wohnungseigentümer (OLG Hamburg, OLGR 2005, 193, 194; Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 12 Rn. 31; MüKoBGB/Commichau, 8. Aufl., § 12 WEG Rn. 24; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 5. Aufl., § 12 Rn. 75) nicht von der Vorlage des Erwerbs- bzw. Mietvertrags abhängig gemacht werden (für Zustimmung zur Veräußerung: Bärmann/Suilmann, aaO; BeckOGK/Skauradsun, WEG [1.3.2020], § 12 Rn. 31; Erman/Grziwotz, BGB, 16. Aufl., § 12 WEG Rn. 2 a.E.; ders. in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 12 Rn. 30; Vandenhouten in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 12 Rn. 52; Staudinger/Kreuzer, BGB [2018], § 12 WEG Rn. 74; Göhmann, RNotZ 2012, 251, 264; wohl auch: Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 12 Rn. 72 a.E.; bei Vorlage an Verwalter auch MüKoBGB/Commichau, 8. Aufl., § 12 WEG Rn. 24; für Zustimmung zur Vermietung: BayObLG, ZMR 2005, 132, 133; BeckOK WEG/Müller [1.8.2020], § 13 Rn. 40; BeckFormB WEG/Rüscher, 4. Aufl., Form.

    Nach einer für die Zustimmung zur Veräußerung gemäß § 12 Abs. 1 WEG vertretenen Gegenauffassung gehört auch der Erwerbsvertrag - bei der Zustimmung zur Vermietung wäre das der Mietvertrag - zu den Unterlagen, von deren Vorlage der hierum angegangene Wohnungseigentümer die Erteilung seiner Zustimmung abhängig machen darf (OLG Celle, ZMR 2009, 545; BeckOK WEG/Hogenschurz [1.8.2020], § 12 Rn. 49; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 12 Rn. 15; Liessem, NJW 1988, 1306, 1307 f.; bei Vorlage des Vertrags an (die) Wohnungseigentümer auch MüKoBGB/Commichau, 8. Aufl., § 12 Rn. 24; offengelassen von OLG Hamburg, OLGR 2005, 193, 194).

  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18
    Denn dann erwüchse die Abweisung als unbegründet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ungeachtet der offen gebliebenen Frage nach der Zulässigkeit der Klage in Rechtskraft (BGH, Urteil vom 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05, NJW 2008, 1227 Rn. 17 mit Nachweisen zum Streitstand in Rn. 15 f.).

    In diesem Fall sind die zusätzlichen Ausführungen zur Begründetheit als unverbindlich zu betrachten und so zu behandeln, als wären sie nicht vorhanden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05, NJW 2008, 1227 Rn. 14; BAG, NZA 2017, 593 Rn. 42).

  • OLG Celle, 11.08.2008 - 4 W 102/08
    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18
    Nach anderer Ansicht ist die Erteilung solcher Informationen Voraussetzung für die Fälligkeit des Zustimmungsanspruchs (OLG Celle, ZMR 2009, 545; AG Ansbach, ZWE 2014, 451; BeckOGK/Skauradzun, WEG [1.3.2020], § 12 Rn. 31; BeckOK WEG/Hogenschurz [1.8.2020], § 12 Rn. 68; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 12 Rn. 72; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 12 Rn. 15; Häublein in Festschrift Derleder, 2015, S. 175, 181; Liessem, NJW 1988, 1306, 1307 f.; Sohn, Die Verfügungsbeschränkung im Wohnungseigentumsrecht, 1982, S. 89).

    Nach einer für die Zustimmung zur Veräußerung gemäß § 12 Abs. 1 WEG vertretenen Gegenauffassung gehört auch der Erwerbsvertrag - bei der Zustimmung zur Vermietung wäre das der Mietvertrag - zu den Unterlagen, von deren Vorlage der hierum angegangene Wohnungseigentümer die Erteilung seiner Zustimmung abhängig machen darf (OLG Celle, ZMR 2009, 545; BeckOK WEG/Hogenschurz [1.8.2020], § 12 Rn. 49; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 12 Rn. 15; Liessem, NJW 1988, 1306, 1307 f.; bei Vorlage des Vertrags an (die) Wohnungseigentümer auch MüKoBGB/Commichau, 8. Aufl., § 12 Rn. 24; offengelassen von OLG Hamburg, OLGR 2005, 193, 194).

  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18
    Geschieht dies dennoch, ist er verpflichtet, dies abzustellen (Senat, Beschluss vom 4. Mai 1995 - V ZB 5/95, BGHZ 129, 329, 335; Urteile vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 11 und vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, NJW-RR 2015, 781 Rn. 5).
  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 131/13

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18
    Geschieht dies dennoch, ist er verpflichtet, dies abzustellen (Senat, Beschluss vom 4. Mai 1995 - V ZB 5/95, BGHZ 129, 329, 335; Urteile vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 11 und vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, NJW-RR 2015, 781 Rn. 5).
  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18
    Geschieht dies dennoch, ist er verpflichtet, dies abzustellen (Senat, Beschluss vom 4. Mai 1995 - V ZB 5/95, BGHZ 129, 329, 335; Urteile vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 11 und vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, NJW-RR 2015, 781 Rn. 5).
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18
    Er kann sich von dem Vertrag zwar nicht etwa durch Kündigung lösen (BGH, Urteil vom 29. November 1995 - XII ZR 230/94, NJW 1996, 714, 715; Einzelheiten bei BeckOGK/Falkner, WEG [1.3.2020], § 13 Rn. 96-100).
  • BGH, 19.01.2018 - V ZR 273/16

    Verpflichtung der Vertragspartner zur Mitwirkung an der Erreichung und

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18
    Von seiner Verpflichtung, für eine wohnungseigentumsrechtlich zulässige Nutzung des Sonder- und des Gemeinschaftseigentums durch den Mieter zu sorgen, wird er aber nur unter den Voraussetzungen von § 275 Abs. 1 und 2 BGB und damit nur frei, wenn er seinen Mieter auch mit zumutbaren Maßnahmen, wie etwa einer Abstandszahlung, nicht zu der Einhaltung der wohnungseigentumsrechtlichen Pflichten bewegen kann (vgl. Senat, Urteil vom 19. Januar 2018 - V ZR 273/16, ZNotP 2018, 99 Rn. 26-28).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Nachprüfung einer relativen

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines

  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 19/16

    Erweiterung der Grenzen der Rechtskraft eines Urteils gegenüber dem

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

  • BGH, 06.12.2018 - V ZB 134/17

    Unwiderruflichkeit einer Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums in

  • BGH, 10.12.2019 - VIII ZR 377/18

    Erteilung eines Hinweises durch das Gericht erst im Termin zur mündlichen

  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 485/14

    Entgeltansprüche - Auslegung einer Bezugnahmeklausel - anderweitige

  • BGH, 27.09.2013 - V ZR 43/12

    Grundbuchberichtigungsanspruch bei einem zu Unrecht als Volkseigentum gebuchten

  • BGH, 12.09.2019 - V ZR 276/18

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine unzulässige

  • BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 63/03

    Umfang der Überprüfung eines Eigentümerbeschlusses bei Haus- und Gartenordnung -

  • BGH, 26.06.2008 - V ZR 225/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs in Zivilverfahren; Hinweispflichten des

  • LG Köln, 08.09.2014 - 29 T 96/14

    Sanierungsbedarf in Millionenhöhe: Bonitätsnachweis vor Verwalterzustimmung?

  • BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72

    Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Hausmeister;

  • BGH, 10.02.2023 - V ZR 246/21

    Fassung eines im Kern inhaltsgleichen Zweitbeschlusses einer

    Zwar steht nach einer erfolgreichen Beschlussanfechtungsklage unter den Wohnungseigentümern als Folge der Rechtskraft fest, dass der für ungültig erklärte Beschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprach (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, WuM 2011, 440 Rn. 16; Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17, WuM 2020, 111 Rn. 11; Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 300/18, WuM 2021, 59 Rn. 11).
  • BGH, 05.07.2022 - VIII ZR 137/21

    Berufungsverfahren: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen, dass das Berufungsgericht ihr rechtzeitig einen Hinweis erteilt, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2010 - VII ZR 113/09, NJW 2010, 3089 Rn. 18; vom 3. Dezember 2010 - V ZR 200/09, juris Rn. 10; vom 25. Juni 2015 - IX ZR 142/13, NZI 2015, 799 Rn. 24; jeweils mwN; Beschlüsse vom 29. März 2017 - IV ZR 510/15, NJW-RR 2017, 672 Rn. 8; vom 21. Januar 2020 - VI ZR 346/18, NJW-RR 2020, 574 Rn. 9; vom 12. Januar 2022 - XII ZR 26/21, ZInsO 2022, 963 Rn. 10; vgl. auch BGH, Urteile vom 21. Dezember 2004 - XI ZR 17/03, juris Rn. 11; vom 25. September 2020 - V ZR 300/18, WuM 2021, 59 Rn. 7; Beschluss vom 10. Dezember 2019 - VIII ZR 377/18, NJW-RR 2020, 284 Rn. 14; jeweils mwN).
  • BGH, 28.04.2023 - V ZR 270/21

    Schlüssige Darlegung des bereits erstinstanzlich in einer den Anforderungen des §

    (d) Weil das Vorbringen schlüssig war, ist der im Schriftsatz vom 9. April 2021 enthaltene weitere Vortrag nicht neu und kann, wie die Revision zu Recht rügt, nicht verspätet sein; darauf, dass das Vorbringen ohnehin nach § 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO zugelassen werden musste, kommt es ebenso wenig an wie auf den Umstand, dass das Berufungsgericht die Kläger nicht auf die seiner Ansicht nach fehlende Schlüssigkeit der Darlegung der Schadenshöhe hingewiesen hat, obwohl eine in erster Instanz obsiegende Partei nach ständiger Rechtsprechung darauf vertrauen darf, dass sie vom Berufungsgericht, das der Beurteilung der Vorinstanz in einem entscheidungserheblichen Punkt nicht folgen will, so rechtzeitig einen Hinweis erhält, dass sie hierauf noch reagieren kann (vgl. Senat, Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 300/18, NZM 2021, 41 Rn. 7).
  • LG Frankfurt/Main, 15.06.2023 - 13 S 92/22

    Wer muss Veräußerung des Wohneigentums zustimmen?

    Ein wichtiger Grund zur Versagung der Zustimmung zu einer Veräußerung von Wohnungseigentum ist gegeben, wenn der vorgesehene Erwerber voraussichtlich keine Gewähr dafür bietet, sich persönlich in die Gemeinschaft einzuordnen, wenn er im Hinblick auf die Verteilung gemeinschaftlicher Lasten wirtschaftliche Bedenken rechtfertigt oder wenn er voraussichtlich durch die Nichterfüllung gemeinschaftsbezogener Pflichten den Gemeinschaftsfrieden nachhaltig stören wird (BGH, Urt. v. 25.09.2020 - V ZR 300/18, NZM 2021, 41, 43 f., Rn. 23).
  • AG Essen, 30.12.2021 - 196 C 73/21

    Beschluss über Zustimmungsvorbehalt bei Neuvermietung ist nichtig!

    Das Rechtsschutzinteresse im Beschlussanfechtungsverfahren kann ausnahmsweise entfallen, wenn ein Erfolg der Klage den Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft keinen Nutzen mehr bringen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 300/18 -, Rn. 11, juris), wie es hier nach Auffassung des Gerichts der Fall ist.
  • AG Essen, 09.12.2021 - 196 C 73/21

    Keine Einschränkung des Rechts auf Vermietung durch Beschluss!

    Das Rechtsschutzinteresse im Beschlussanfechtungsverfahren kann ausnahmsweise entfallen, wenn ein Erfolg der Klage den Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft keinen Nutzen mehr bringen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 300/18 -, Rn. 11, juris), wie es hier nach Auffassung des Gerichts der Fall ist.
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