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   BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19   

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https://dejure.org/2020,32825
BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19 (https://dejure.org/2020,32825)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2020 - V ZR 80/19 (https://dejure.org/2020,32825)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2020 - V ZR 80/19 (https://dejure.org/2020,32825)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ausreichen der Angaben von Anfangsstand und Endstand der Gemeinschaftskonten sowie der nach Kostenarten aufgegliederten Einnahmen und Ausgaben für eine schlüssige Jahresgesamtabrechnung; Beziehen der Darstellung der Instandhaltungsrücklage in der Jahresabrechnung auf die ...

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Ermittlung des angefochtenen Beschlusses aus Empfängerhorizont; schlüssige Jahresgesamtabrechnung; Gestaltung der Jahresabrechnung; Darstellung der Instandhaltungsrücklage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an eine schlüssige Jahresgesamtabrechnung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 46 Abs. 1 Satz 2, § 28 Abs. 3
    Klagefrist bei fehlender Bezeichnung des Beschlussdatums/Angaben in und Darstellung von Jahresgesamtabrechnung nebst Instandhaltungsrücklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 46 Abs. 1 S. 2; WEG § 28 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    WEG § 46 Abs. 1 S. 2; WEG § 28 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie kann eine Jahresabrechnung bei einer großen Gemeinschaft mit mehreren Konten ausgestaltet werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klagefristwahrung bei Unklarheit über angefochtene Eigentümerversammlung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Rundumschlag" bei der Jahresabrechnung II (IMR 2020, 503)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Rundumschlag" bei der Jahresabrechnung I (IMR 2020, 502)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 26
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19
    Zwar handelt es sich bei Überträgen um vermögensneutrale interne Umbuchungen (vgl. dazu Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 15).

    Unterhielten die Wohnungseigentümer (zulässigerweise) nur ein Konto, wäre die buchhalterische Instandhaltungsrücklage ohnehin nicht separiert (vgl. Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 15).

  • LG Düsseldorf, 21.12.2016 - 25 S 63/16

    Vorübergehende Entnahmen sind in Jahresabrechnung zu erläutern!

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19
    (2) Anders als der Kläger meint, kann die buchhalterische Ist-Zuführung nicht mit den in der Gesamtabrechnung (unter dem Punkt Einnahmen - Rücklagen "für 2016") aufgeführten, auf die Instandhaltungsrücklage für das Jahr 2016 bezogenen Zahlungseingängen im Jahr 2016 gleichgesetzt werden (vgl. auch LG Düsseldorf, ZWE 2017, 271, 272).

    Die auf diesem Konto vorhandene Liquidität übersteigt also den (buchhalterischen) Ist-Bestand der Rücklage (vgl. auch LG Düsseldorf, ZWE 2017, 271, 272), da der Verwalter dem Tagesgeldkonto unterjährig überschüssige Liquidität zugeführt hat.

  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats muss der Kläger, um die Klagefrist zu wahren, mitteilen, gegen welchen Beschluss aus welcher Eigentümerversammlung er sich wenden will (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 Rn. 15).

    Die Fristen des § 46 WEG dienen in erster Linie der Information der übrigen Wohnungseigentümer, die möglichst rasch Klarheit darüber erlangen sollen, welcher Beschluss aus welchen Gründen angefochten werden soll (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 Rn. 16; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 14), und welche Beschlüsse in Bestandskraft erwachsen sind.

  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16

    Wohnungseigentumssache: Erforderlichkeit einer Übersicht über die

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19
    a) Die Jahresabrechnung gemäß § 28 Abs. 3 WEG ist eine reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 27. Oktober 2017 - V ZR 189/16, NJW 2018, 942 Rn. 7 mwN).

    In diesem müssen Hausgeldzahlungen festgelegt werden, die es der Verwaltung ermöglichen, die voraussichtlich entstehenden Kosten zu begleichen (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, NJW 2014, 145 Rn. 16; Urteil vom 27. Oktober 2017 - V ZR 189/16, NJW 2018, 942 Rn. 8).

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19
    Darauf, ob die aufgeführten Ausgaben jeweils berechtigt getätigt worden sind, kommt es nicht an, weil in die Jahresabrechnung alle tatsächlich getätigten Ausgaben aufzunehmen sind (näher Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, NJW 2011, 1346 Rn. 6 f.).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19
    Denn die Klagefrist stellt keine besondere Sachurteilsvoraussetzung der Anfechtungsklage, sondern eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist dar (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12

    Wohnungseigentum: Notwendiger Inhalt einer Gesamtjahresabrechnung

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19
    In diesem müssen Hausgeldzahlungen festgelegt werden, die es der Verwaltung ermöglichen, die voraussichtlich entstehenden Kosten zu begleichen (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, NJW 2014, 145 Rn. 16; Urteil vom 27. Oktober 2017 - V ZR 189/16, NJW 2018, 942 Rn. 8).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19
    Inhaltlich beruht das Urteil jedoch nicht auf der Säumnis des Klägers, sondern auf einer Sachprüfung (vgl.âEUR¯Senat, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 82 ff.).
  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19
    Die Fristen des § 46 WEG dienen in erster Linie der Information der übrigen Wohnungseigentümer, die möglichst rasch Klarheit darüber erlangen sollen, welcher Beschluss aus welchen Gründen angefochten werden soll (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 Rn. 16; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 14), und welche Beschlüsse in Bestandskraft erwachsen sind.
  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von

    Auszug aus BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19
    Lässt sich das Rechtsschutzziel des Klägers auch durch die gebotene Auslegung der Klageschrift nicht eindeutig ermitteln, gehen die verbleibenden Unklarheiten zu seinen Lasten (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2014 - V ZR 53/14, ZMR 2015, 252 Rn. 9).
  • BGH, 16.09.2016 - V ZR 3/16

    Wohnungseigentumssache: Berücksichtigung einer nach Ablauf der gesetzten Frist,

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 40/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung der Vorlagevoraussetzungen; Entlastung des

  • LG Hamburg, 03.11.2010 - 318 S 110/10

    Ungültigkeiter Beschluss bei mangelhafter Gesamtabrechnung

  • BGH, 16.07.2021 - V ZR 163/20

    Wohnungseigentum - Auch bei Untergemeinschaften gilt: Nur einheitliche

    Da die Untergemeinschaften nicht rechtsfähig sind, ist die rechtsfähige Gesamtgemeinschaft Inhaberin der Bankkonten, deren Entwicklung die Gesamtabrechnung darstellen soll und muss (näher dazu Senat, Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 80/19, ZfIR 2021, 134 Rn. 15 ff.).

    Unerheblich ist insoweit, ob die Gemeinschaft (zulässigerweise) nur ein Bankkonto unterhält oder für jede Rücklage ein eigenes Bankkonto eingerichtet hat, weil die Darstellung der Instandhaltungsrücklage in der Jahresabrechnung stets auf die Buchhaltungskonten bezogen ist, die nicht mit Bankkonten gleichgesetzt werden können (vgl. Senat, Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 80/19, ZfIR 2021, 134 Rn. 30); außerdem ist die allein rechtsfähige Gesamtgemeinschaft Inhaberin auch derjenigen Bankkonten, die sie für die Rücklagen der Untergemeinschaften einrichtet.

  • LG München I, 13.12.2023 - 1 S 12989/22

    Große Wohnungseigentümergemeinschaft, Instandhaltung- und Instandsetzungspflicht,

    Soweit der Kläger beanstandet, dass die von der Verwalterin erstellte Jahresabrechnung für 2020 Rechnungsabgrenzungen enthalte und nicht nachvollziehbar sei und sich die Verwalterin geweigert habe, die Jahresabrechnung ohne Rechnungsabgrenzungen zu erstellen, ist es grundsätzlich richtig, das die vom Verwalter zu erstellende Gesamtabrechnung eine reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist, in die sämtliche der GdWE im Abrechnungsjahr zugeflossenen Einnahmen und alle im Abrechnungsjahr durch die GdWE getätigten Ausgaben übersichtlich und vollständig einzustellen sind und die Gesamtabrechnung bzw. nunmehr der vom Verwalter gem. § 28 IV WEG zu erstellende Vermögensbericht auch den Anfangs- und Endstand der Gemeinschaftskonten ausweisen muss, um es den Wohnungseigentümern durch einen Vergleich der Differenz zwischen den in die Abrechnung eingestellten Einnahmen und den in die Abrechnung eingestellten Ausgaben mit der Differenz zwischen Kontoend- und Kontoanfangsbestand zu ermöglichen, die Plausibilität und Vollständigkeit der Abrechnung zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.2012, Az: V ZR 251/10, juris Rn 16; BGH, Urteil vom 27.10.2017, Az: V ZR 189/16, juris Rn 7; BGH, Versäumnisurteil vom 25.09.2020, Az: V ZR 80/19, juris Rn 15, 18).
  • LG Landau/Pfalz, 17.12.2021 - 5 S 16/21

    Genehmigung der Jahresabrechnung?

    Sie muss auch den Anfangs- und Endstand der Gemeinschaftskonten ausweisen (BGH, Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 80/19 -).

    Dabei müssen Einnahmen und Ausgaben vollständig aufgeführt werden, also einschließlich nicht verteilungsrelevanter Zahlungszu- bzw. -abflüsse (BGH, Urteil vom 25. September 2020, aaO, Rn. 18).

    Entspricht der Anfangsstand der Gemeinschaftskonten zuzüglich Einnahmen abzüglich Ausgaben dem Endstand der Gemeinschaftskonten, ist die Abrechnung im Grundsatz plausibel (BGH, Urteil vom 25. September 2020, aaO, Rn. 18 m.w.N.).

  • OLG Celle, 17.05.2022 - 4 U 19/21

    Bilden Eigentümer eines Ferienparks eine Bruchteilsgemeinschaft?

    Die Einnahmen und Ausgaben müssen nicht zwingend kontenbezogen dargestellt werden; eine komprimierte Darstellung ist zulässig ( BGH, Versäumnisurteil vom 25. September 2020 - V ZR 80/19 , zitiert nach juris Rn. 15, 18 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 17.05.2023 - 15 U 1098/22

    Wohnungskaufvertrag: Beschaffenheitsvereinbarung bezüglich der im Kaufpreis

    Es wäre indessen entgegen der Annahme der Klägerin selbst bei einer bereits als solcher gewidmeten Instandhaltungsrücklage nicht erforderlich gewesen, jene von der sonstigen Liquidität zu trennen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 25.09.2020 - V ZR 80/19, Rn. 30, juris).
  • OLG Köln, 02.03.2023 - 19 U 55/22

    Verjährung der Mängelansprüche bei Wertung des Einzugs als Abnahme

    Auf Seiten des Empfängers ist indes ebenfalls nicht das tatsächliche Verständnis maßgeblich, vielmehr ist auf den objektivierten Empfängerhorizont abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.1993, VII ZR 47/93, juris, Rn. 11; Versäumnisurteil vom 25.09.2020, V ZR 80/19, juris, Rn. 11), d. h. auf den durch normative Auslegung zu ermittelnden objektiven Erklärungswert (BGH, Urteil vom 09.12.2010, VII ZR 189/08, juris, Rn. 17).
  • AG Witten, 18.03.2021 - 25 C 15/20

    Zu den Mindestangaben einer Jahresabrechnung - Mehrere Abrechnungen liegen den

    Die Gesamtabrechnung hat danach zumindest auf das jeweilige Abrechnungsjahr bezogen den Anfangs- und Endbestand der Gemeinschaftskonten anzugeben sowie die nach Kostenarten aufgegliederten Einnahmen und Ausgaben (BGH, Urteil vom 25.09.2020, Az. V ZR 80/19, WuM 2021, 68 ff).
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