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   BGH, 25.10.2022 - 4 StR 265/22   

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https://dejure.org/2022,41806
BGH, 25.10.2022 - 4 StR 265/22 (https://dejure.org/2022,41806)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2022 - 4 StR 265/22 (https://dejure.org/2022,41806)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2022 - 4 StR 265/22 (https://dejure.org/2022,41806)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO; § 244 StGB
    Wohnungseinbruchdiebstahl (Wohnstätte: Tod des Bewohners. Entwidmung, Privatwohnung; Konkurrenzen: Tateinheit, versuchter Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung, vollendeter Einbruchdiebstahl, Gesetzeseinheit, wertende Auslegung der in Betracht ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 244 Abs. 4, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB, § 244 Abs. 4 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, §§ 242, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 22 StGB

  • Wolters Kluwer

    Tateinheitliche Verwirklichung eines (vollendeten) Wohnungseinbruchdiebstahls mit einem versuchten schweren Wohnungseinbruchdiebstahl; Anforderungen an die Darstellung einer DNA-Vergleichsuntersuchung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tateinheitliche Verwirklichung eines (vollendeten) Wohnungseinbruchdiebstahls mit einem versuchten schweren Wohnungseinbruchdiebstahl; Anforderungen an die Darstellung einer DNA-Vergleichsuntersuchung

  • rechtsportal.de

    Tateinheitliche Verwirklichung eines (vollendeten) Wohnungseinbruchdiebstahls mit einem versuchten schweren Wohnungseinbruchdiebstahl; Anforderungen an die Darstellung einer DNA-Vergleichsuntersuchung

  • datenbank.nwb.de

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einbruch in die Wohnung eines Verstorbenen - Konkurrenz zwischen versuchtem schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl und Wohnungseinbruchsdiebstahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 291
  • StV 2023, 534
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.01.2020 - 3 StR 526/19

    Kein Verlust der Wohnungseigenschaft durch Tod der Bewohner im Fall des einfachen

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 265/22
    Da eine als Wohnstätte voll funktionsfähige Unterkunft ihre Eigenschaft als Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB auch nach dem Tod des Bewohners behält, sofern sie nicht entwidmet wird (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 3 StR 526/19, NStZ 2020, 484 f.), hat sich der Angeklagte insoweit wegen vollendeten Wohnungseinbruchdiebstahls strafbar gemacht.

    Hinsichtlich des schweren Wohnungseinbruchdiebstahls gemäß § 244 Abs. 4 StGB fällt ihm hingegen nur ein (untauglicher) Versuch zur Last, da das Haus nach dem Tod des Bewohners nicht mehr tatsächlich bewohnt wurde und damit keine dauerhaft genutzte Privatwohnung im Sinne der Vorschrift mehr war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2020 - 5 StR 671/19, NJW 2020, 2816, 2817; offengelassen in BGH, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 3 StR 526/19).

  • BGH, 27.11.2018 - 2 StR 481/17

    Konkurrenzen (Sachbeschädigung und schwerer Bandendiebstahl bzw.

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 265/22
    aa) Werden durch dieselbe Handlung mehrere Gesetze verletzt, ist grundsätzlich von Tateinheit auszugehen (BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253 Rn. 18).

    Kennzeichen der Gesetzeseinheit ist es, dass die Verletzung des durch den einen Tatbestand geschützten Rechtsguts eine notwendige oder zumindest regelmäßige Erscheinungsform der Verwirklichung des anderen Tatbestands ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 108; Beschluss vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253 Rn. 18, jeweils mwN).

  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 265/22
    Auf diese Weise erfüllt der Schuldspruch seine Klarstellungsfunktion, indem er sämtliche verwirklichten Strafvorschriften ausdrücklich benennt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 109; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 768/94, BGHSt 41, 113, 116).

    Kennzeichen der Gesetzeseinheit ist es, dass die Verletzung des durch den einen Tatbestand geschützten Rechtsguts eine notwendige oder zumindest regelmäßige Erscheinungsform der Verwirklichung des anderen Tatbestands ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 108; Beschluss vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253 Rn. 18, jeweils mwN).

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 265/22
    In diesem Sinne liegt Gesetzeseinheit in Form der hier in Betracht kommenden Spezialität vor, wenn ein Tatbestand alle Tatbestandsmerkmale eines anderen Tatbestands sowie mindestens ein weiteres Merkmal enthält, so dass die Erfüllung des einen - spezielleren - Tatbestands notwendig die Verwirklichung des anderen Tatbestands voraussetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 4 StR 168/21; Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34; Jäger in SK-StGB, 9. Aufl., vor § 52 Rn. 86; Eschelbach in SSW-StGB, 5. Aufl., § 52 Rn. 8; anders von Heintschel-Heinegg in MüKo-StGB, 4. Aufl., vor § 52 Rn. 35).
  • BGH, 24.06.2020 - 5 StR 671/19

    Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der dauerhaft genutzten

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 265/22
    Hinsichtlich des schweren Wohnungseinbruchdiebstahls gemäß § 244 Abs. 4 StGB fällt ihm hingegen nur ein (untauglicher) Versuch zur Last, da das Haus nach dem Tod des Bewohners nicht mehr tatsächlich bewohnt wurde und damit keine dauerhaft genutzte Privatwohnung im Sinne der Vorschrift mehr war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2020 - 5 StR 671/19, NJW 2020, 2816, 2817; offengelassen in BGH, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 3 StR 526/19).
  • BGH, 19.10.2022 - 4 StR 168/21

    Irrtum über Tatumstände (irrige Annahme von Umständen, die ein milderes Gesetz

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 265/22
    In diesem Sinne liegt Gesetzeseinheit in Form der hier in Betracht kommenden Spezialität vor, wenn ein Tatbestand alle Tatbestandsmerkmale eines anderen Tatbestands sowie mindestens ein weiteres Merkmal enthält, so dass die Erfüllung des einen - spezielleren - Tatbestands notwendig die Verwirklichung des anderen Tatbestands voraussetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 4 StR 168/21; Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34; Jäger in SK-StGB, 9. Aufl., vor § 52 Rn. 86; Eschelbach in SSW-StGB, 5. Aufl., § 52 Rn. 8; anders von Heintschel-Heinegg in MüKo-StGB, 4. Aufl., vor § 52 Rn. 35).
  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 313/04

    Raub (Gewaltbegriff bei der Nötigung; Verwenden eines gefährlichen Werkzeug als

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 265/22
    Die Gegenmeinung, die in derartigen Fällen nur wegen des versuchten spezielleren Tatbestands verurteilen und dem vollendeten Grunddelikt allenfalls Strafzumessungsrelevanz zubilligen will (Jakobs, Strafrecht AT, 2. Aufl., 31. Abschnitt Rn. 40; Gössel, JR 2005, 159, 160), berücksichtigt nicht hinreichend, dass gerade die Urteilsformel den Unwert der Tat kennzeichnet und ihn daher ausschöpfen muss.
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 768/94

    Tatbestandsmerkmal des "Quälens" bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen;

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 265/22
    Auf diese Weise erfüllt der Schuldspruch seine Klarstellungsfunktion, indem er sämtliche verwirklichten Strafvorschriften ausdrücklich benennt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 109; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 768/94, BGHSt 41, 113, 116).
  • BGH, 19.03.2019 - 3 StR 2/19

    Einbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung (Versuch;

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 265/22
    Vielmehr ist zwischen beiden Tatbeständen Idealkonkurrenz i.S.d. § 52 Abs. 1 StGB anzunehmen, um den Schutz der Privatwohnung durch den Qualifikationstatbestand zum Ausdruck zu bringen (BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19, NStZ 2019, 674 Rn. 4).
  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 484/15

    Urteilsgründe (Umgang mit Sachverständigengutachten:

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 265/22
    Da in diesen Fällen lediglich Mischspuren gesichert werden konnten, wäre in den Urteilsgründen auch mitzuteilen gewesen, inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21 Rn. 10; Beschluss vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20 Rn. 4; Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 42; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118).
  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 194/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Beweiswürdigung in Fällen von

  • BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

  • BGH, 03.11.2020 - 4 StR 408/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Ergebnisse einer auf einer molekulargenetischen

  • BGH, 21.02.2023 - 6 StR 16/23

    Entziehung Minderjähriger (konkurrenzrechtliches Verhältnis der

    Etwas anderes gilt nur ausnahmsweise im Falle der Gesetzeseinheit, die verhindern soll, dass ein im Kern identisches Unrecht doppelt erfasst wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253, 258; vom 21. August 2019 - 3 StR 7/19, NStZ-RR 2020, 176, 177; vom 25. Oktober 2022 - 4 StR 265/22; allgemein zur Gesetzeseinheit LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., vor § 52 Rn. 144 ff.).
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