Rechtsprechung
BGH, 26.01.2021 - 3 StR 564/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 169 Abs. 3 GVG
Zulassung von Ton- und Filmaufnahmen für die Verkündung von Entscheidungen (Abwägung; Ermessen; Informationsinteresse; schutzwürdige Interessen der Beteiligten) - HRR Strafrecht
§ 169 Abs. 3 GVG
Zulassung von Rundfunk- und Filmaufnahmen bei der Entscheidungsverkündung (Auflagen; Ermessen des Gerichts) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Zulassung von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts für die Verkündung von Entscheidungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 169 Abs. 3 S. 1
Zulassung von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts für die Verkündung von Entscheidungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 26.07.2019 - 3 StE 1/19
- OLG München, 26.07.2019 - 8 St 5/19
- BGH, 26.01.2021 - 3 StR 564/19
- BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19
Wird zitiert von ...
- BGH, 03.02.2021 - AK 50/20
Vollzug der Untersuchungshaft "wegen derselben Tat" vor dem Erlass eines Urteils; …
Insbesondere liegen die Anforderungen an die Erheblichkeit nicht so hoch wie bei dem mit § 226 StGB zu vergleichenden Schweregrad (im Einzelnen vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2021 - 3 StR 564/19).