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   BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 21/89   

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BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 21/89 (https://dejure.org/1989,8935)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1989 - AnwZ (B) 21/89 (https://dejure.org/1989,8935)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89 (https://dejure.org/1989,8935)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft wegen Vermögensverfalls - Verletzung des Anhörungsrechts aus § 16 Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - Verfahrensrechtlicher Anspruch auf Einsichtnahme eines Sachberichts des Präsidenten des Oberlandesgerichts - ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 4/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 21/89
    Beweisanzeichen hierfür sind die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn, insbesondere die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß des Haftbefehls in einem solchen Verfahren (ständige Rechtsprechung vgl. Beschlüsse v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 4/88 , v. 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 41/88).

    Die Einräumung einer Mitinhaberstellung zugunsten seiner Ehefrau im Hinblick auf das Geschäftskonto bei der Volksbank St. eröffnet aber die Möglichkeit einer Anfechtung und des Gläubigerzugriffs nach dem Anfechtungsgesetz (vgl. Sen. Beschl. v. 25.4.1988 - AnwZ (B) 4/88).

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 21/89
    Nur wenn der Grund für die Rücknahme der Zulassung nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist, kann das im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung noch berücksichtigt werden (BGHZ 75, 356; 84, 149) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 21/89
    Nur wenn der Grund für die Rücknahme der Zulassung nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist, kann das im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung noch berücksichtigt werden (BGHZ 75, 356; 84, 149) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 29.09.1986 - AnwZ (B) 23/86

    Zulassungsvoraussetzungen für einen Rechtsanwalt - Zahlungsunfähigkeit im Rahmen

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 21/89
    Unabhängig hiervon bietet das Bestehen einer Sozietät auch deshalb keinen hinreichenden Schutz für Fremdgelder, weil sich die Sozietät - wie im vorliegenden Fall auch geschehen - auflösen kann und der im Vermögensverfall befindliche Rechtsanwalt sich dann als Einzelanwalt niederläßt (vgl. Sen. Beschlüsse v. 29. September 1986 - AnwZ (B) 23/86 und v. 13. Februar 1989 - Anw Z (B) 56/88).
  • BGH, 29.09.1986 - AnwZ (B) 29/86

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen vorübergehender

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 21/89
    Dagegen kommt es - wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluß v. 29. September 1986 - AnwZ (B) 29/86, BRAK-Mitt. 1987, 38 f.) - nicht darauf an, ob insgesamt eine Überschuldung gegeben ist oder worauf die Zerrüttung der wirtschaftlichen Verhältnisse zurückzuführen ist.
  • BGH, 18.10.1982 - AnwZ (B) 9/82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 21/89
    Derartige Forderungen sind aber - wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluß v. 18. Oktober 1982 - AnwZ (B) 9/82 -) im Rahmen der Prüfung des § 15 Nr. 1 BRAO ohne Belang.
  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 41/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 21/89
    Beweisanzeichen hierfür sind die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn, insbesondere die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß des Haftbefehls in einem solchen Verfahren (ständige Rechtsprechung vgl. Beschlüsse v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 4/88 , v. 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 41/88).
  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 3/89

    Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Beweisanzeichen hierfür sind die Erwirkung von Schuldtiteln gegen ihn, insbesondere die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß eines Haftbefehls in einem solchen Verfahren (st. Rspr. vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 41/88 , vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 20/88 und vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89).

    Sie ergab sich schon daraus, daß die Gläubiger des Antragstellers weitere Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn durchführen und dann auch auf für Mandanten bestimmte Gelder zurückgreifen konnten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 19/89 und AnwZ (B) 21/89).

  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 74/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rücknahme

    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr. vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 -, vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 - und vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89, vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 16. November 1989 - 1 BvR 959/89).

    Dies ergab sich schon daraus, daß Gläubiger des Antragstellers jederzeit weitere Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn durchführen und dann auf für Mandanten bestimmte Gelder zugreifen konnten (vgl. Senatsentscheidung vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89).

  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 19/90

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 -, vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 -, vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89 - und vom 19. Februar 1990 - AnwZ (B) 66/89 -, vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 16. November 1989 - 1 BvR 959/89).

    Dies ergab sich schon daraus, daß Gläubiger des Antragstellers jederzeit weitere Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn durchführen und dann auf für Mandanten bestimmte Gelder zugreifen konnten (vgl. Senatsentscheidung vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89).

  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 66/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rücknahme

    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluß vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 -, vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 - und vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89, vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 16. November 1989 - 1 BvR 959/89).

    Dies ergab sich schon daraus, daß Gläubiger des Antragstellers jederzeit weitere Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn durchführen und dann auf für Mandanten bestimmte Gelder zugreifen konnten (vgl. Senatsentscheidung vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89).

  • BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 9/91

    Entziehung der anwaltlichen Zulassung bei Vermögensverfall - Vorbringen von

    Derartige Gelder unterliegen dann der Sachpfändung (§§ 808, 831 ZPO), vor der sich der Rechtsanwalt nicht wirksam schützen kann, weil sich oftmals die Zuordnung solcher Gelder oder Schecks zum Geschäftsbetrieb der Anwaltskanzlei nicht sicher feststellen lassen wird (Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89).
  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 69/89

    Rücknahme der Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wegen

    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 -, vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 - und vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89; vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 16. November 1989 - 1 BvR 959/89).
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