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   BGH, 27.11.1970 - V ZR 85/68   

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https://dejure.org/1970,1488
BGH, 27.11.1970 - V ZR 85/68 (https://dejure.org/1970,1488)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1970 - V ZR 85/68 (https://dejure.org/1970,1488)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1970 - V ZR 85/68 (https://dejure.org/1970,1488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Rechtsschutzbedürfnisses - Anforderungen an den Anspruch auf Herausgabe von Grundeigentum - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gesamthandsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 55, 65
  • BGHZ 55, 66
  • NJW 1971, 321
  • MDR 1971, 204
  • DNotZ 1971, 743
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 05.06.1912 - V 513/11

    Hypothek an einem Miterbenanteil

    Auszug aus BGH, 27.11.1970 - V ZR 85/68
    Denn die Weitergeltung des früheren Rechts folgt hier ersichtlich schon aus Art. 213 EGBGB, der dies für Erbfälle aus der Zeit vor 1900 anordnet (RGZ 52, 174, 176; 79, 392, 393; KG OLG 21, 32); zum mindesten spricht der Grundgedanke der gesetzlichen Überleitungsregelung, daß bestehende Rechtsverhältnisse nicht ohne zwingenden Grund abgeändert werden sollten, für unveränderte Fortdauer bereits vorher entstandener Gemeinschaften (RG JW 1910, 180).
  • RG, 21.10.1884 - II 235/84

    Können Miterben, solange der Nachlaß ungeteilt ist, ein zu demselben gehöriges

    Auszug aus BGH, 27.11.1970 - V ZR 85/68
    Diese konnten, solange der Zustand der Ungeteiltheit (indivision) andauerte, weder über einzelne Nachlaßgegenstände noch über Teile derselben rechtswirksam verfügen (RGZ 12, 339; OLG Colmar, ElsLothZ 30, 64; vgl. auch daselbst 22, 173 die Ausführungen von Petersen; Förtsch a.a.O. S. 121).
  • RG, 24.09.1902 - V 187/02

    Auseinandersetzung von Miteigentümern.

    Auszug aus BGH, 27.11.1970 - V ZR 85/68
    Denn die Weitergeltung des früheren Rechts folgt hier ersichtlich schon aus Art. 213 EGBGB, der dies für Erbfälle aus der Zeit vor 1900 anordnet (RGZ 52, 174, 176; 79, 392, 393; KG OLG 21, 32); zum mindesten spricht der Grundgedanke der gesetzlichen Überleitungsregelung, daß bestehende Rechtsverhältnisse nicht ohne zwingenden Grund abgeändert werden sollten, für unveränderte Fortdauer bereits vorher entstandener Gemeinschaften (RG JW 1910, 180).
  • FG Nürnberg, 03.03.1999 - III 30/98

    Spekulationsfrist bei Erwerb von Erbengemeinschaft

    Damit konnten die einzelnen Miterben über ihren Anteil an dem Wohngrundstück nicht verfügen, d. h. diese Anteile auch nicht eigenständig veräußern ( § 2033 Abs. 2 BGB ; BGH-Urteil vom 27.11.1970 V ZR 85/68 , BGHZ 55, 66, 70 unten = NJW 1971, 321 [BGH 27.11.1970 - V ZR 85/68] ; Sörgel/Wolf, Kommentar zum BGB , Band 6, Erbrecht, 10. Auflage 1983, § 2033 RdNr. 22; Münchener Kommentar, BGB, 3. Auflage, Erbrecht, § 2033 Rz. 38, 39).
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