Rechtsprechung
BGH, 27.11.1970 - V ZR 85/68 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,1488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen des Rechtsschutzbedürfnisses - Anforderungen an den Anspruch auf Herausgabe von Grundeigentum - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gesamthandsgemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 55, 65
- BGHZ 55, 66
- NJW 1971, 321
- MDR 1971, 204
- DNotZ 1971, 743
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 05.06.1912 - V 513/11
Hypothek an einem Miterbenanteil
Auszug aus BGH, 27.11.1970 - V ZR 85/68
Denn die Weitergeltung des früheren Rechts folgt hier ersichtlich schon aus Art. 213 EGBGB, der dies für Erbfälle aus der Zeit vor 1900 anordnet (RGZ 52, 174, 176; 79, 392, 393; KG OLG 21, 32); zum mindesten spricht der Grundgedanke der gesetzlichen Überleitungsregelung, daß bestehende Rechtsverhältnisse nicht ohne zwingenden Grund abgeändert werden sollten, für unveränderte Fortdauer bereits vorher entstandener Gemeinschaften (RG JW 1910, 180). - RG, 21.10.1884 - II 235/84
Können Miterben, solange der Nachlaß ungeteilt ist, ein zu demselben gehöriges …
Auszug aus BGH, 27.11.1970 - V ZR 85/68
Diese konnten, solange der Zustand der Ungeteiltheit (indivision) andauerte, weder über einzelne Nachlaßgegenstände noch über Teile derselben rechtswirksam verfügen (RGZ 12, 339; OLG Colmar, ElsLothZ 30, 64; vgl. auch daselbst 22, 173 die Ausführungen von Petersen;… Förtsch a.a.O. S. 121). - RG, 24.09.1902 - V 187/02
Auseinandersetzung von Miteigentümern.
Auszug aus BGH, 27.11.1970 - V ZR 85/68
Denn die Weitergeltung des früheren Rechts folgt hier ersichtlich schon aus Art. 213 EGBGB, der dies für Erbfälle aus der Zeit vor 1900 anordnet (RGZ 52, 174, 176; 79, 392, 393; KG OLG 21, 32); zum mindesten spricht der Grundgedanke der gesetzlichen Überleitungsregelung, daß bestehende Rechtsverhältnisse nicht ohne zwingenden Grund abgeändert werden sollten, für unveränderte Fortdauer bereits vorher entstandener Gemeinschaften (RG JW 1910, 180).
- FG Nürnberg, 03.03.1999 - III 30/98
Spekulationsfrist bei Erwerb von Erbengemeinschaft
Damit konnten die einzelnen Miterben über ihren Anteil an dem Wohngrundstück nicht verfügen, d. h. diese Anteile auch nicht eigenständig veräußern ( § 2033 Abs. 2 BGB ; BGH-Urteil vom 27.11.1970 V ZR 85/68 , BGHZ 55, 66, 70 unten = NJW 1971, 321 [BGH 27.11.1970 - V ZR 85/68] ;… Sörgel/Wolf, Kommentar zum BGB , Band 6, Erbrecht, 10. Auflage 1983, § 2033 RdNr. 22;… Münchener Kommentar, BGB, 3. Auflage, Erbrecht, § 2033 Rz. 38, 39).