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   BGH, 28.02.2024 - XII ZB 213/23   

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https://dejure.org/2024,7743
BGH, 28.02.2024 - XII ZB 213/23 (https://dejure.org/2024,7743)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2024 - XII ZB 213/23 (https://dejure.org/2024,7743)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2024 - XII ZB 213/23 (https://dejure.org/2024,7743)
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Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vom Betroffenen vorgeschlagene Betreuer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.2022 - XII ZB 118/21

    Betreuerbestellung: Voraussetzungen einer Nichtberücksichtigung des Wunsches des

    Auszug aus BGH, 28.02.2024 - XII ZB 213/23
    Eine vom Betroffenen vorgeschlagene Person darf bei der Betreuerauswahl nur dann mangels Eignung unberücksichtigt bleiben, wenn sich aufgrund einer umfassenden Abwägung aller relevanten Umstände hinsichtlich sämtlicher Aufgabenbereiche der Betreuung die konkrete Gefahr ergibt, dass der Vorgeschlagene nicht gewillt oder in der Lage ist, die Betreuung zum Wohl der betroffenen Person zu führen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. Mai 2022 - XII ZB 118/21, FamRZ 2022, 1559).

    Dieser Beschluss ist auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 durch Senatsbeschluss vom 4. Mai 2022 (XII ZB 118/21 - FamRZ 2022, 1559) aufgehoben worden.

    Sie ist indessen rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. etwa - zu § 1897 Abs. 4 und Abs. 5 BGB - Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 2022 - XII ZB 118/21 - FamRZ 2022, 1559 Rn. 10 und vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 10, 12 jeweils mwN).

    Insbesondere fehlt es schon deswegen an der erforderlichen Gesamtschau, weil das Beschwerdegericht (trotz der Hinweise des Senats im Beschluss vom 4. Mai 2022 - XII ZB 118/21 - FamRZ 2022, 1559 Rn. 12) keinen der für die Bestellung des Beteiligten zu 1 sprechenden Gesichtspunkte (mehrfacher Wunsch der Betroffenen, auch gegenüber der vom Amtsgericht bestellten Sachverständigen; langjährige Dauer der Ehe und die damit einhergehenden Bindungen) in den Blick genommen hat.

  • BVerfG, 28.02.2022 - 1 BvR 1619/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer gegen ihre Entlassung als

    Auszug aus BGH, 28.02.2024 - XII ZB 213/23
    Für den Fall, dass sich im weiteren Verfahren eine Ungeeignetheit des Beteiligten zu 1 nur für den Bereich der Vermögenssorge feststellen lassen sollte, wird das Landgericht auch die Möglichkeit der Bestellung einer weiteren Person als Mitbetreuer in den Blick zu nehmen haben, um der fehlenden Eignung hinsichtlich (nur) einzelner Aufgabenkreise Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG FamRZ 2022, 722 Rn. 19).
  • BGH, 18.08.2021 - XII ZB 151/20

    Betreuungssache: Betreuervorschlag des Betroffenen; Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 28.02.2024 - XII ZB 213/23
    Sie ist indessen rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. etwa - zu § 1897 Abs. 4 und Abs. 5 BGB - Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 2022 - XII ZB 118/21 - FamRZ 2022, 1559 Rn. 10 und vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 10, 12 jeweils mwN).
  • BGH, 13.02.2019 - XII ZB 276/18

    Betreuungsverfahren: Umfang der von Amts wegen vorzunehmenden Sachaufklärung bei

    Auszug aus BGH, 28.02.2024 - XII ZB 213/23
    Der Senat macht dabei wegen der wiederholten Aufhebung und Zurückverweisung von der Möglichkeit gemäß § 74 Abs. 6 Satz 3 FamFG Gebrauch, die Sache an eine andere Zivilkammer des Landgerichts zurückzuverweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Februar 2019 - XII ZB 276/18 - NJW-RR 2019, 642 Rn. 9 mwN).
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