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   BGH, 28.06.2023 - XII ZB 537/22   

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https://dejure.org/2023,19065
BGH, 28.06.2023 - XII ZB 537/22 (https://dejure.org/2023,19065)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2023 - XII ZB 537/22 (https://dejure.org/2023,19065)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2023 - XII ZB 537/22 (https://dejure.org/2023,19065)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 93 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 259 ZPO, § 257 ZPO, §§ 257, 259 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Schweigen des Mieters auf eine Aufforderung des Vermieters bzgl. der Erklärung seiner Bereitschaft zur Herausgabe der Mieträume bei Vertragsende an den Vermieter; Vermeidung der Kostenfolge des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO; Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne von § 93 ZPO

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mieter muss sich nach Kündigung durch Vermieter nicht über die Bereitschaft zur Herausgabe der Mieträume erklären; §§ 91, 257, 259 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schweigen des Mieters auf eine Aufforderung des Vermieters bzgl. der Erklärung seiner Bereitschaft zur Herausgabe der Mieträume bei Vertragsende an den Vermieter; Vermeidung der Kostenfolge des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO ; Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne von § 93 ZPO

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schweigen zu Räumungsbereitschaft ist kein Grund zur Klageerhebung!

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Klage auf künftige Räumung von Gewerberäumen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kostenfolge bei künftiger Räumungsklage: Schweigen des Mieters als Veranlassung zur ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Kosten bei sofortigem Anerkenntnis bei Klage auf künftige Räumung von Gewerberäumen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht mitzuteilen, ob man nach Kündigung auszieht oder nicht (Gewerbemieter)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter darf zu Kündigung schweigen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewerbemieter muss auf Aufforderung des Vermieters nicht Bereitschaft zur Räumung der Mieträume bei Vertragsende erklären - Kostentragungspflicht des Vermieters für Klage auf künftige Räumung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schweigen zu Räumungsbereitschaft ist kein Grund zur Klageerhebung! (IMR 2023, 475)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Veranlassung zur Klage auf künftige Räumung bei Schweigen des Mieters! (IVR 2024, 37)

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    ZPO § 93
    Zur Frage, ob ein gewerblicher Mieter gehalten ist, auf Verlangen des Vermieters schon vor Fälligkeit des Räumungsanspruchs die Bereitschaft zur fristgerechten Räumung zu bestätigen, um der Kostenlast für eine vom Vermieter alsdann erhobene Klage auf zukünftige Räumung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2781
  • MDR 2023, 1373
  • NZM 2023, 682
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 07.05.1999 - 5 W 16/99

    Träger der Kosten einer Räumungsklage; Interesse des Vermieters an den

    Auszug aus BGH, 28.06.2023 - XII ZB 537/22
    aa) Richtig hat das Oberlandesgericht zunächst angenommen, dass der Schuldner im Allgemeinen vor Fälligkeit des Anspruchs grundsätzlich nicht verpflichtet oder zur Vermeidung eigener Kostennachteile gehalten ist, sich zu seiner Leistungsbereitschaft zu erklären (vgl. OLG Hamm ZMR 1996, 449; OLG Stuttgart WuM 1999, 414; MünchKommZPO/Becker-Eberhard 6. Aufl. § 257 Rn. 19; Zöller/Greger ZPO 34. Aufl. § 257 Rn. 6; Wieczorek/Schütze/Assmann ZPO 5. Aufl. § 257 Rn. 30 mwN; BeckOK ZPO/Jaspersen [Stand: 1. März 2023] § 93 Rn. 33a; BeckOGK/Zehelein [Stand: 1. April 2023] BGB § 546 Rn. 202 mwN; Saenger/Saenger ZPO 9. Aufl. § 257 Rn. 7; Stein/Jonas/Roth ZPO 23. Aufl. § 257 Rn. 14 mwN).

    (1) Teilweise wird insoweit allerdings in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, der Mieter gebe jedenfalls bei erkennbar begründeter Kündigung Veranlassung zur Klage, wenn er seine Bereitschaft, das Mietobjekt bei Ablauf der Mietzeit geräumt an den Vermieter herauszugeben, auf Aufforderung des Vermieters nicht erkläre (vgl. OLG Nürnberg MietRB 2004, 203 f. mit Anm. von Bieber mwN; OLG Stuttgart WuM 1999, 414; Guhling/Günter/Geldmacher Gewerberaummiete 2. Aufl. 16. Teil Kap. 3 Rn. 27 mwN; Lützenkirchen/Lützenkirchen Mietrecht 3. Aufl. § 546 BGB Rn. 24a und b mwN [zu § 259 ZPO]; Saenger/Gierl ZPO 9. Aufl. § 93 Rn. 15).

    Zur Begründung wird angeführt, der Vermieter habe ein berechtigtes Interesse, frühzeitig zu wissen, ob die Mieträume sofort nach Ende der Mietzeit für eine Weitervermietung oder Bau- oder Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stünden (vgl. z.B. OLG Stuttgart WuM 1999, 414; Henssler NJW 1989, 138, 142; Lützenkirchen/Lützenkirchen Mietrecht 3. Aufl. § 546 BGB Rn. 24a mwN).

  • BGH, 20.09.2022 - XI ZB 4/22

    Rechtsbeschwerdeverfahren: Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer in

    Auszug aus BGH, 28.06.2023 - XII ZB 537/22
    Diese Beurteilung bedarf einer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und ist allgemeiner Beurteilung nicht zugänglich (st. Rspr.; vgl. BGH Beschluss vom 20. September 2022 - XI ZB 4/22 - WM 2022, 2147 Rn. 27 mwN).

    (b) Weil der Schuldner Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne von § 93 ZPO nur dann gegeben hat, wenn aus seinem Verhalten darauf zu schließen war, dass er seine Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht erfüllen wird (st. Rspr.; vgl. BGH Beschluss vom 20. September 2022 - XI ZB 4/22 - WM 2022, 2147 Rn. 27 mwN), bedarf es aus ex-ante-Sicht des Gläubigers und späteren Klägers konkreter, aus dem Verhalten des Schuldners abzuleitender Anhaltspunkte dafür, dass dieser bei Fälligkeit nicht leisten werde.

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus BGH, 28.06.2023 - XII ZB 537/22
    Es ist zunächst beanstandungsfrei davon ausgegangen, dass die Beklagten das innerhalb der zweiwöchigen Notfrist zur Abgabe einer Verteidigungsanzeige (§ 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO) abgegebene Anerkenntnis sofort im Sinne des § 93 ZPO erklärt haben (vgl. zu den Anforderungen BGHZ 168, 57 = FamRZ 2006, 1189 ff.).
  • BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18

    Kostenentscheidung: Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses nach Anordnung des

    Auszug aus BGH, 28.06.2023 - XII ZB 537/22
    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist eine Frage tatrichterlicher Würdigung, die im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkter Überprüfung unterliegt (BGH Beschluss vom 21. März 2019 - IX ZB 54/18 - NJW 2019, 1525 Rn. 5 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 10.06.1983 - 9 REMiet 1/83

    Räumungsklage; Widerspruchsfrist; Zulässigkeit der Räumungsklage; Erleichterte

    Auszug aus BGH, 28.06.2023 - XII ZB 537/22
    Vielmehr bedürfe es insoweit eines aktiven Verhaltens des Mieters, aus dem der Vermieter den Schluss ziehen könne, dass der Mieter seiner Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe des Mietobjekts bei Ende der Mietzeit nicht nachkommen werde (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1984, 2953 [zur Wohnraummiete]; OLG Hamm ZMR 1996, 449; Breckerfeld NZM 2000, 328; MünchKommZPO/Becker-Eberhard 6. Aufl. § 257 Rn. 19; Stein/Jonas/Roth ZPO 23. Aufl. § 257 Rn. 14; Schmidt-Futterer/Streyl Mietrecht 15. Aufl. § 546 BGB Rn. 128; Saenger/Saenger ZPO 9. Aufl. § 257 Rn. 7; Staudinger/Rolfs BGB [2021] § 546 Rn. 56 mwN [zu § 259 ZPO]; BeckOGK/Zehelein [Stand: 1. April 2023] BGB § 546 Rn. 202 mwN).
  • KG, 09.11.2023 - 10 W 167/23

    Wann wird Veranlassung zur Klageerhebung gegeben?

    Diese Beurteilung bedarf einer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und ist allgemeiner Beurteilung nicht zugänglich (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2023 - XII ZB 537/22 -, NJW 2023, 2781 ff.).
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