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   BGH, 28.10.1975 - 1 StR 501/75   

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https://dejure.org/1975,1247
BGH, 28.10.1975 - 1 StR 501/75 (https://dejure.org/1975,1247)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1975 - 1 StR 501/75 (https://dejure.org/1975,1247)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1975 - 1 StR 501/75 (https://dejure.org/1975,1247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigungen als Ausfluss eines Hanges - Entschluss zur operativen Entmannung und intensive Mitarbeit bei der Sozialtherapie bei der Prüfung einer Anordnung der Sicherungsmaßregel - Änderungen der Beurteilungsgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 300
  • MDR 1976, 236
  • JR 1976, 422
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1962 - 1 StR 404/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1975 - 1 StR 501/75
    Der Bundesgerichtshof hat in einer Reihe von Entscheidungen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1956, 143; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1962 - 1 StR 404/62 - mit weiteren Nachweisen) die Auffassung vertreten, "die Voraussage, eine langjährige Freiheitsstrafe werde einen eben herangewachsenen Menschen wahrscheinlich weder bessern noch abschrecken, sei nur ganz ausnahmsweise auf Grund einer ins einzelne gehenden Wertung seiner Persönlichkeitsentwicklung gerechtfertigt, da die seelische Reifung, zumal des Mannes, erst mit 25, gegebenenfalls sogar erst mit 30 Lebensjahren ihren Abschluß finde" (Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 42 e Anm. 6 mit Nachweisen).

    Sie verlangte nur die besondere, rechtsfehlerfreie Begründung "der Ausnahme von der Regel einer zu Ungewissen Prognose" (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1962 - 1 StR 404/62).

  • BGH, 02.07.1974 - 1 StR 613/73

    Wiedereinsetzung zur Nachholung einzelner Revisionsrügen

    Auszug aus BGH, 28.10.1975 - 1 StR 501/75
    Sie soll vor allem den gefährlichen Serientäter treffen, dem es bisher gelungen ist, sich der Verurteilung oder der Verbüßung zu entziehen und denjenigen, bei dem nicht zu erwarten ist, daß er sich eine längere Strafverbüßung hinreichend zur Warnung dienen lasse (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1974 - 1 StR 613/73 - Dreher, StGB 35. Aufl. § 66 Anm. 2 B; LK a.a.O. Rdn. 30 und 87).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    § 66 Abs. 2 StGB, eine Vorschrift, die gegen den gefährlichen, bisher der Verurteilung oder der Verbüßung entgangenen Serientäter gerichtet ist (BGH NJW 1976, 300), setzt die Begehung dreier vorsätzlicher, rechtlich selbständiger Straftaten voraus.
  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 218/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Erheblichkeit von sexuellen Handlungen)

    Die Erheblichkeit ergibt sich für Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern regelmäßig daraus, dass es sich um Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB) handelt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 1 StR 501/75, NJW 1976, 300; LK/Peglau, StGB, 13. Aufl., § 66 Rn. 145, 157).
  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auch die Verbrechen des Raubes (§ 249 StGB), des räuberischen Diebstahls (§ 252 StGB) und der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB) gehören in der Regel schon bei abstrakter Betrachtung in diese Kategorie (vgl. BGH NJW 1976, 300; Hanack a.a.O. Rdn. 105).
  • BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88

    Fraglicher Verzicht auf die Maßregeln der Sicherungsvewahrung in besonderen

    In Fällen besonderer Gefährlichkeit eines frühkriminellen Hangtäters kann auf die Maßregel der Sicherungsverwahrung auch bei einem solch jungen Täter nicht verzichtet werden (vgl. BGH MDR 1976, 236 mit Anmerkung v. Bubnoff in JR 1976, 423; BGH NJW 1976, 301).
  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 149/99

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten; Allgemeingefährlichkeit

    Allerdings findet sich in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1976, 300; BGH bei Holtz MDR 1976, 986; BGH NStZ 1989, 67; BGH.
  • BGH, 05.02.1985 - 1 StR 833/84

    Ausschluss der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung und Begünstigung bei

    Die Anordnung der Sicherungsverwahrung stand mithin im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGH NJW 1972, 834, 835 [BGH 08.02.1972 - 1 StR 346/71]; 1976, 300 [LG Kempten 29.10.1975 - 4 T 105/75]; BGH, Urt. vom 2. Juli 1974 - 1 StR 613/73 - bei Holtz NDR 1976, 986; BGH, Beschl. vom 20. März 1980 - 2 StR 38/80 - bei Mösl NStZ 1981, 427; BGH StrVert 1982, 114; BGH, Urteile vom 22. Juni 1976 - 1 StR 295/76 - undvom 20. Juli 1982 - 1 StR 389/82 - sowieBeschlüsse vom 16. Dezember 1980 - 5 StR 666/80 - undvom 8. Januar 1985 - 5 StR 823/84; Hanack in LK 10. Aufl. § 66 Rdn. 28, 173; Stree in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 66 Rdn. 47; Horn in SK - September 1984 - § 66 Rdn. 27).
  • BGH, 18.11.1975 - 1 StR 658/75

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und Vergewaltigung -

    Der Senat hat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 28. Oktober 1975 - 1 StR 501/75 - die Auffassung vertreten, daß bis zur Aufhebung der Suspendierung des § 65 StGB auch bei erwachsenen Tätern unter 25 Jahren in Fällen besonderer Gefährlichkeit auf die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht verzichtet werden kann.
  • BGH, 08.01.1983 - 5 StR 823/84

    Anordnung einer Sicherungsverwahrung nach einem Sexualdelikt - Zulässigkeit von

    Für diese Ermessensentscheidung wird der vollständigkeitshalber auf BGH in NJW 1976, 300, 301 hingewiesen; Erwägungen zu den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sind im Rahmen des § 66 Abs. 2 StGB auch nicht unzulässig (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1981 - 5 StR 475/81 - bei Mösl in NStZ 1982, 456, 457).".
  • BGH, 20.07.1982 - 1 StR 389/82

    Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung mit unzureichender Begründung

    Für die Beurteilung, ob der Täter infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist, kommt es in der Regel auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Hauptverhandlung an (BGHSt 24, 160, 164; BGH NJW 1976, 300; BGH, Urteile vom 2.5.1979 - 2 StR 99/79 - und vom 10.6.1980 - 1 StR 199/80).
  • BGH, 09.03.1978 - 4 StR 7/78

    Verurteilung wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines

    Für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Täters, für die Frage also, ob von ihm weitere erhebliche Angriffe gegen die Rechtsordnung zu erwarten sind, kommt es allerdings auf den Zeitpunkt der Urteilsfindung an, nicht etwa erst auf den der Entlassung aus der Strafhalt; die künftige Entwicklung der Persönlichkeit des Täters, vor allem die Wirkungen des Strafvollzugs sind also grundsätzlich erst bei der in § 67c Abs. 1 StGB vorgeschriebenen Prüfung vor Ende der Strafverbüßung zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 24, 160, 164; 25, 59, 61; BGH NJW 1976, 300).
  • BGH, 09.08.1977 - 1 StR 351/77

    Voraussetzungen einer Unterbringungsanordnung - Einstufung eines Menschen als

  • BGH, 16.11.1976 - 5 StR 584/76

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung - Zutreffende Beurteilung der

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