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   BGH, 29.03.2023 - XII ZB 515/22   

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https://dejure.org/2023,9310
BGH, 29.03.2023 - XII ZB 515/22 (https://dejure.org/2023,9310)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2023 - XII ZB 515/22 (https://dejure.org/2023,9310)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2023 - XII ZB 515/22 (https://dejure.org/2023,9310)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    §§ 76 Abs. 1, ... 78 Abs. 1 FamFG, § 114 ZPO, § 36 Abs. 3 GNotKG, § 278 Abs. 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 34 Abs. 2 FamFG, § 278 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 278 Abs. 4 Satz 2 FamFG, § 1814 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1814 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 1896 Abs. 3 BGB, § 666 BGB, § 1820 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1814 Abs. 3 Nr. 1, 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 u. 4; FamFG § 34 Abs. 2
    Vorsorgevollmacht; Kriterien für Ungeeignetheit des Bevollmächtigten; Maßgeblichkeit der objektiven Bedürfnisse; Kontrollbetreuer; Anordnung des Betreuungsgerichts, erteilte Vollmacht nicht auszuüben

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen durch das Gericht vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts; Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen durch das Gericht vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts; Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht: Wie das Betreuungsgericht eingreifen kann, wann ein Bevollmächtigter ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht und Anhörung im Betreuungsverfahren

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Betreuungsrecht - Kontrolle des Vorsorgebevollmächtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 850
  • MDR 2023, 914
  • DNotZ 2023, 861
  • FGPrax 2023, 160
  • FamRZ 2023, 1150
  • Rpfleger 2023, 665
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.2020 - XII ZB 344/20

    Betreuungsverfahren: Nachholung einer persönlichen Anhörung des Betroffenen durch

    Auszug aus BGH, 29.03.2023 - XII ZB 515/22
    Die Möglichkeit des Betreuungsgerichts, nach § 34 Abs. 2 FamFG von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen abzusehen, wenn dieser offensichtlich nicht in der Lage ist, seinen Willen kundzutun, entbindet das Gericht nicht von der in § 278 Abs. 1 Satz 2 FamFG enthaltenen Verpflichtung, sich einen persönlichen Eindruck vom Betroffenen zu verschaffen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 344/20, FamRZ 2021, 224).

    Schließlich will § 278 Abs. 1 FamFG verhindern, dass es zu einer Betreuerbestellung ohne persönlichen Kontakt zwischen Gericht und dem Betroffenen kommt (Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 344/20 - FamRZ 2021, 224 Rn. 9 f.).

    Das machte es jedoch nicht entbehrlich, sich einen persönlichen Eindruck von der Betroffenen zu verschaffen, da im erstinstanzlichen Verfahren eine Anhörung lediglich durch den ersuchten Richter und mithin keine unmittelbare Kontaktaufnahme des entscheidenden Gerichts mit der Betroffenen erfolgte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. November 2020 - XII ZB 344/20 - FamRZ 2021, 224 Rn. 11 und vom 8. April 2020 - XII ZB 558/19 - FamRZ 2020, 1121 Rn. 9).

  • BGH, 16.11.2022 - XII ZB 212/22

    Betreuungssache: Verpflichtung des Vorsorgebevollmächtigten zur persönlichen

    Auszug aus BGH, 29.03.2023 - XII ZB 515/22
    Den daraus abzuleitenden Handlungsmaximen kann der Bevollmächtigte nicht gerecht werden, wenn er mangels Befähigung oder wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 16. November 2022 - XII ZB 212/22 - FamRZ 2023, 308 Rn. 10 mwN).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob das Tatgericht alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen hat und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 16. November 2022 - XII ZB 212/22 - FamRZ 2023, 308 Rn. 11 mwN).

    Deshalb kann auch ein Bevollmächtigter, der mit der eigenverantwortlichen Planung und Organisation einer pflegerischen Versorgung des Betroffenen überfordert wäre, sich diesbezüglich aber von Vorschlägen eines zugelassenen Pflegedienstes leiten lässt, nur dann als ungeeignet angesehen werden, wenn tragfähige Gründe dafür festgestellt werden können, dass er aufgrund der Art seiner Auseinandersetzung mit den Vorschlägen des Pflegedienstes die Angelegenheiten des Betroffenen nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen der Betroffenen besorgt (vgl. Senatsbeschluss vom 16. November 2022 - XII ZB 212/22 - FamRZ 2023, 308 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 08.01.2020 - XII ZB 368/19

    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung; Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 29.03.2023 - XII ZB 515/22
    Sind behebbare Mängel bei der Ausübung einer Vorsorgevollmacht festzustellen, erfordert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz grundsätzlich zunächst den Versuch, mittels eines zu bestellenden Kontrollbetreuers auf den Bevollmächtigten positiv einzuwirken, insbesondere durch Verlangen nach Auskunft und Rechenschaftslegung (§ 666 BGB) sowie die Ausübung bestehender Weisungsrechte (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Januar 2020 - XII ZB 368/19, FamRZ 2020, 629).

    Denn sind behebbare Mängel bei der Vollmachtausübung festzustellen, erfordert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz grundsätzlich zunächst den Versuch, mittels eines zu bestellenden Kontrollbetreuers auf den Bevollmächtigten positiv einzuwirken, insbesondere durch Verlangen nach Auskunft und Rechenschaftslegung (§ 666 BGB) sowie die Ausübung bestehender Weisungsrechte (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Januar 2020 - XII ZB 368/19 - FamRZ 2020, 629 Rn. 12).

  • BGH, 08.04.2020 - XII ZB 558/19

    Betreuungsverfahren: Maßstab für Betreuerauswahl; Absehen von persönlicher

    Auszug aus BGH, 29.03.2023 - XII ZB 515/22
    Das machte es jedoch nicht entbehrlich, sich einen persönlichen Eindruck von der Betroffenen zu verschaffen, da im erstinstanzlichen Verfahren eine Anhörung lediglich durch den ersuchten Richter und mithin keine unmittelbare Kontaktaufnahme des entscheidenden Gerichts mit der Betroffenen erfolgte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. November 2020 - XII ZB 344/20 - FamRZ 2021, 224 Rn. 11 und vom 8. April 2020 - XII ZB 558/19 - FamRZ 2020, 1121 Rn. 9).
  • BGH, 06.04.2022 - XII ZB 451/21

    A) Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass

    Auszug aus BGH, 29.03.2023 - XII ZB 515/22
    Das ist dann der Fall, wenn das Beschwerdegericht - wie hier - für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heranzieht, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert (vgl. Senatsbeschluss vom 6. April 2022 - XII ZB 451/21 - FamRZ 2022, 1130 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 28.02.2024 - XII ZB 496/23
    Durch sie soll auch sichergestellt werden, dass sich das Gericht vor der Entscheidung einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen verschafft, durch den es in die Lage versetzt wird, das eingeholte Sachverständigengutachten kritisch zu würdigen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. März 2023 - XII ZB 515/22 - FamRZ 2023, 1150 Rn. 12).
  • BGH, 13.12.2023 - XII ZB 334/22

    Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vorsogevollmacht; Ungeeignetheit des

    Liegen dagegen lediglich Mängel bei der Vollmachtausübung vor, die behebbar sind, erfordert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz grundsätzlich zunächst den Versuch, mittels eines zu bestellenden Kontrollbetreuers auf den Bevollmächtigten positiv einzuwirken (Senatsbeschluss 29. März 2023 - XII ZB 515/22 - FamRZ 2023, 1150 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 02.08.2023 - XII ZB 303/22

    Anhörung des Betroffenen und Einholung eines Sachverständigengutachten bei

    Den daraus abzuleitenden Handlungsmaximen kann der Bevollmächtigte nicht gerecht werden, wenn er mangels Befähigung oder wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschluss vom 29. März 2023 - XII ZB 515/22 - FamRZ 2023, 1150 Rn. 15 mwN).

    Denn sind behebbare Mängel bei der Vollmachtausübung festzustellen, erfordert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz grundsätzlich zunächst den Versuch, mittels eines zu bestellenden Kontrollbetreuers auf den Bevollmächtigten positiv einzuwirken, insbesondere durch Verlangen nach Auskunft und Rechenschaftslegung (§ 666 BGB) sowie Ausübung bestehender Weisungsrechte (vgl. Senatsbeschluss vom 29. März 2023 - XII ZB 515/22 - FamRZ 2023, 1150 Rn. 21 mwN).

  • BGH, 06.12.2023 - XII ZB 401/22

    Rechtzeitige Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin duch das

    Allerdings dürften - ungeachtet der Frage, ob die Betroffene bei Erteilung der Vorsorgevollmacht geschäftsunfähig war - die bisherigen Feststellungen die Annahme des Beschwerdegerichts tragen, dass der Ehemann der Betroffenen als Bevollmächtigter ungeeignet ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. August 2023 - XII ZB 303/22 - FamRZ 2023, 1748 Rn. 18 ff. mwN und vom 29. März 2023 - XII ZB 515/22 - FamRZ 2023, 1150 Rn. 15 mwN).
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