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   BGH, 29.04.1954 - 3 StR 861/52   

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https://dejure.org/1954,2830
BGH, 29.04.1954 - 3 StR 861/52 (https://dejure.org/1954,2830)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1954 - 3 StR 861/52 (https://dejure.org/1954,2830)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1954 - 3 StR 861/52 (https://dejure.org/1954,2830)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus BGH, 29.04.1954 - 3 StR 861/52
    Wenn auch das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat, dass eine Vorlage nach § 86 Abs. 2 BVerfGG unzulässig sei, wenn streitig sei, ob eine vorkonstitutionelle Norm dem Grundgesetz widerspreche , die im Falle ihrer Fortgeltung unstreitig Bundesrecht wäre (BVG 1, 162, NJW 1954, 548, 549) [BVerfG 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54], so geht hier der Streit nur darum, ob § 22 des Reichspressegesetzes als Bundesrecht fortgilt.
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Auszug aus BGH, 29.04.1954 - 3 StR 861/52
    Massgebend sind nicht die am Tatort, sondern die am Sitz des Gerichts des Tatsachenrechtszuges geltenden Verjährungsvorschriften (BGHSt 2, 300 [305]).
  • VerfGH Bayern, 21.11.1949 - 20-VII-49

    Landkreis Dillingen

    Auszug aus BGH, 29.04.1954 - 3 StR 861/52
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verneint das ohne nähere Begründung in seiner Entscheidung vom 21. November 1949 (VGHE 2 II 143, 160 = VerwRspr 1950, 163, 169).
  • BVerfG, 20.07.1955 - 1 BvO 21/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Durch Beschluß vom 29. April 1954 - 3 StR 861/52 - hat der Bundesgerichtshof die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage vorgelegt, "ob die Verjährungsvorschrift des § 22 RPreßG trotz der abweichenden Vorschrift des § 13 Abs. 1 und 2 des Hessischen Gesetzes über Freiheit und Recht der Presse vom 23. Juni 1949 (GVBl. S. 75) im Lande Hessen als Bundesrecht fortgilt".
  • BGH, 03.12.1954 - 6 StR 71/54

    Rechtsmittel

    Am 4. September 1953 übersandte der Vorsitzende der Strafkammer die Akten gemäss § 347 StPO an den Oberstaatsanwalt, Die nächste gemäss § 68 StGB zur Unterbrechung der Verjährung geeignete richterliche Handlung ist in der Verfügung des Vorsitzenden des Senats vom 1. Juni 1954 zu erblicken, in der er die Fortsetzung des Verfahrens nach Eingang des Beschlusses des 3. Strafsenatsvom 29. April 1954 - 3 StR 861/52 - in Aussicht nahm.
  • BGH, 03.12.1954 - 6 StR 108/54
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