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   BGH, 29.04.2020 - 3 StR 122/20   

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https://dejure.org/2020,13135
BGH, 29.04.2020 - 3 StR 122/20 (https://dejure.org/2020,13135)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2020 - 3 StR 122/20 (https://dejure.org/2020,13135)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2020 - 3 StR 122/20 (https://dejure.org/2020,13135)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Einziehung von Gegenständen im Sicherungsverfahren zur Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Sicherungsverfahren: Einziehungsentscheidung gegen schuldunfähigen Täter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 413 ; StGB § 74
    Anordnung der Einziehung von Gegenständen im Sicherungsverfahren zur Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de

    Sicherungsverfahren: Einziehungsentscheidung gegen schuldunfähigen Täter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 225
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.11.2017 - 3 StR 410/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - 3 StR 122/20
    Der insoweit gemäß § 435 Abs. 1 StPO im Sinne einer Verfahrensvoraussetzung erforderliche gesonderte Antrag ist bislang nicht gestellt worden, er kann insbesondere nicht darin gesehen werden, dass der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Schlussanträge die Einziehung der sichergestellten Gegenstände gemäß § 74 StGB beantragt hat (Protokollband Bl. 16; vgl. insoweit BGH, Beschlüsse vom 2. September 2019 (richtig: 3. März 2020) - 3 StR 597/19, BeckRS 2020, 4190, vom 11. Juli 2017 - 3 StR 121/17, BeckRS 2017, 120761, vom 2. November 2017 - 3 StR 410/17, NStZ 2018, 235 und vom 22. August 2019 - 1 StR 352/19, NZWiSt 2020, 44).
  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 121/17

    Sicherungsverfahren: Zulässigkeit von Einziehungsentscheidungen;

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - 3 StR 122/20
    Der insoweit gemäß § 435 Abs. 1 StPO im Sinne einer Verfahrensvoraussetzung erforderliche gesonderte Antrag ist bislang nicht gestellt worden, er kann insbesondere nicht darin gesehen werden, dass der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Schlussanträge die Einziehung der sichergestellten Gegenstände gemäß § 74 StGB beantragt hat (Protokollband Bl. 16; vgl. insoweit BGH, Beschlüsse vom 2. September 2019 (richtig: 3. März 2020) - 3 StR 597/19, BeckRS 2020, 4190, vom 11. Juli 2017 - 3 StR 121/17, BeckRS 2017, 120761, vom 2. November 2017 - 3 StR 410/17, NStZ 2018, 235 und vom 22. August 2019 - 1 StR 352/19, NZWiSt 2020, 44).
  • BGH, 22.08.2019 - 1 StR 352/19

    Unzulässigkeit einer Einziehungsentscheidung im Sicherungsverfahren

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - 3 StR 122/20
    Der insoweit gemäß § 435 Abs. 1 StPO im Sinne einer Verfahrensvoraussetzung erforderliche gesonderte Antrag ist bislang nicht gestellt worden, er kann insbesondere nicht darin gesehen werden, dass der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Schlussanträge die Einziehung der sichergestellten Gegenstände gemäß § 74 StGB beantragt hat (Protokollband Bl. 16; vgl. insoweit BGH, Beschlüsse vom 2. September 2019 (richtig: 3. März 2020) - 3 StR 597/19, BeckRS 2020, 4190, vom 11. Juli 2017 - 3 StR 121/17, BeckRS 2017, 120761, vom 2. November 2017 - 3 StR 410/17, NStZ 2018, 235 und vom 22. August 2019 - 1 StR 352/19, NZWiSt 2020, 44).
  • BGH, 03.03.2020 - 3 StR 597/19

    Keine Anordnung von Einziehungsentscheidungen im Sicherungsverfahren

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - 3 StR 122/20
    Der insoweit gemäß § 435 Abs. 1 StPO im Sinne einer Verfahrensvoraussetzung erforderliche gesonderte Antrag ist bislang nicht gestellt worden, er kann insbesondere nicht darin gesehen werden, dass der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Schlussanträge die Einziehung der sichergestellten Gegenstände gemäß § 74 StGB beantragt hat (Protokollband Bl. 16; vgl. insoweit BGH, Beschlüsse vom 2. September 2019 (richtig: 3. März 2020) - 3 StR 597/19, BeckRS 2020, 4190, vom 11. Juli 2017 - 3 StR 121/17, BeckRS 2017, 120761, vom 2. November 2017 - 3 StR 410/17, NStZ 2018, 235 und vom 22. August 2019 - 1 StR 352/19, NZWiSt 2020, 44).
  • LG Berlin, 01.07.2021 - 525 KLs 10/21

    Krypto-Telefon EncroChat - Überwachung von über 30.000 Personen:

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht dann, wenn man dem mit der Anordnung befassten Gericht bei der Beurteilung des Tatverdachts einen Beurteilungsspielraum zugesteht und die Unverwertbarkeit nur dann annimmt, wenn die Entscheidung diesen Spielraum überschreitet (BGH v. 1.8.2002 - 3 StR 122/20 -, juris Rn. 10; NStZ 1995, 510, 511 m.abl. Anm. Bernsmann).
  • BGH, 21.12.2022 - 3 StR 372/21

    Nachschlagewerk; Festlegung der nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln für

    Nach § 435 Abs. 2 StPO sind neben der Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände die Tatsachen anzugeben, die die Zulässigkeit der selbständigen Einziehung begründen (BGH, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 StR 122/20, StV 2021, 225 Rn. 2).
  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 454/20

    Verwerfung einer Revision; Aufhebung einer Einziehungsanordnung mangels

    Nach § 435 Abs. 2 StPO sind neben der Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände die Tatsachen anzugeben, die die Zulässigkeit der selbständigen Einziehung begründen (BGH, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 StR 122/20).
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