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   BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19   

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https://dejure.org/2020,18382
BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19 (https://dejure.org/2020,18382)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2020 - V ZR 141/19 (https://dejure.org/2020,18382)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2020 - V ZR 141/19 (https://dejure.org/2020,18382)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 22 Abs. 1 WEG, § ... 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a, § 552 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a ZPO, § 546 ZPO, § 280 Abs. 1 BGB, § 14 Nr. 1 WEG, § 21 Abs. 3 WEG, § 25 Abs. 5 WEG, § 24 Abs. 5 WEG, § 24 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 WEG, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 1 WEG, § 5 Abs. 2 Nr. 2 RDG, § 276 BGB, § 12 WEG, § 22 Abs. 2 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG, § 22 Abs. 1, 2 WEG, § 23 Abs. 4 S. 2 WEG, § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Fassen eines Beschlusses über eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums mit einfacher Mehrheit; Stimmberechtigung der nicht beeinträchtigten Eigentümer; Aufklärung der Eigentümerversammlung vor einer Beschlussfassung in gebotener Weise durch den ...

  • rewis.io

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflichten des Versammlungsleiters bei der Vorbereitung und Verkündung eines Beschlusses über die Genehmigung einer baulicher Veränderung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 22 Abs. 1, § 24 Abs. 5
    Pflichten des Verwalters in seiner Funktion als Versammlungsleiter bei Beschlussfassungen über bauliche Veränderungen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fassen eines Beschlusses über eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums mit einfacher Mehrheit; Stimmberechtigung der nicht beeinträchtigten Eigentümer; Aufklärung der Eigentümerversammlung vor einer Beschlussfassung in gebotener Weise durch den ...

  • datenbank.nwb.de

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflichten des Versammlungsleiters bei der Vorbereitung und Verkündung eines Beschlusses über die Genehmigung einer baulicher Veränderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschluss über bauliche Veränderung bedarf nur einfacher Mehrheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderung der WEG

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderung mit einfacher Mehrheit beschlossen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beschluss über bauliche Veränderung darf bei einfacher Mehrheit verkündet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    WEG: Verwalterpflichten bei Beschlüssen zu baulichen Veränderungen

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 14 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Verkündungsrecht und Hinweispflichten des Verwalters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf WEG-Verwalter einen Beschluss über bauliche Veränderung mit einfacher Mehrheit verkünden?

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschluss nach § 22 Abs. 1 WEG: Welcher Mehrheit bedarf er, was meint Zustimmung? (IMR 2020, 330)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verkündung: Welche Bedeutung hat sie für einen Beschluss? (IMR 2020, 329)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalterpflichten bei einem Beschluss über eine bauliche Veränderung (IMR 2020, 331)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 979
  • NZM 2020, 801
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19
    Er muss die erfolgte Abstimmung respektieren (vgl. Senat, Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 50), und er darf sich über die mehrheitliche Willensbildung auch dann nicht hinwegsetzen, wenn deren Ergebnis ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht.

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 19. September 2002 (V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 59) ausgeführt hat, dem Versammlungsleiter obliege die Umsetzung des Mehrheitswillens in die Form ordnungsgemäßer Beschlüsse, hat er damit nicht zum Ausdruck bringen wollen, der Verwalter dürfe nur inhaltlich ordnungsgemäße Beschlüsse verkünden.

  • BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94

    Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur

    Auszug aus BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19
    Lässt es der Verwalter hieran schuldhaft fehlen, so haftet er, weil er der Eigentümerversammlung keine ordnungsgemäße Grundlage für die zu treffende Entscheidung verschafft hat (vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 1995 - V ZB 4/94, BGHZ 131, 346, 353).

    Ebenso wie bei der Erteilung einer in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Verwalterzustimmung zu einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums (dazu Senat, Urteil vom 21. Dezember 1995 - V ZB 4/94, BGHZ 131, 346, 354 f.; zu § 12 WEG Senat, Urteil vom 18. Oktober 2019 - V ZR 188/18, NZM 2020, 330 Rn. 14) hat der Verwalter insoweit einen Beurteilungsspielraum; es steht ihm auch offen, in der Eigentümerversammlung auf aus seiner Sicht verbleibende Rechtsunsicherheiten hinzuweisen.

  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 75/18

    Wohnungseigentum: Sorgfalts-, Hinweis- und Aufklärungspflichten des

    Auszug aus BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19
    Der von den Klägern geltend gemachte Anspruch auf Schadensersatz setzt gemäß § 280 Abs. 1 BGB zunächst voraus, dass die Beklagte ihre Pflichten aus dem Verwaltervertrag, der Schutzwirkung zugunsten der einzelnen Wohnungseigentümer entfaltet (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 75/18, ZWE 2020, 44 Rn. 7 mwN), verletzt hat.

    So muss ein Verwalter der Rechtsprechung des Senats zufolge im Hinblick auf Instandsetzungsmaßnahmen die verschiedenen Handlungsoptionen aufzeigen und dabei auf mögliche Gewährleistungsansprüche sowie drohende Verjährung hinweisen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 75/18, ZWE 2020, 44 Rn. 10).

  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 56/17

    Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von

    Auszug aus BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19
    Wird ein solcher Genehmigungsbeschluss trotz fehlender Zustimmung verkündet, ist er zwar nicht nichtig, aber er kann in einem Beschlussanfechtungsverfahren für ungültig erklärt werden (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juli 2018 - V ZR 56/17, ZfIR 2018, 695 Rn. 21 mwN).

    Eine Überschneidung zwischen § 22 Abs. 1 und 2 WEG ergibt sich nur ausnahmsweise, nämlich dann, wenn die Vornahme einer baulichen Veränderung, die zugleich eine Modernisierungsmaßnahme darstellt, genehmigt wird und der Antragsteller die Kosten selbst tragen soll (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juli 2018 - V ZR 56/17, ZfIR 2018, 695 Rn. 29).

  • LG München I, 27.04.2009 - 1 S 19129/08

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Feststellung eines

    Auszug aus BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19
    Jedenfalls sei der Verwalter bei dieser Sachlage zu der Verkündung nicht verpflichtet (vgl. LG München I, WuM 2009, 426; Becker, ZWE 2012, 297, 299).

    Ist er jedoch der Auffassung, dass die erforderliche Zustimmung einzelner Eigentümer fehlt, und hat er deshalb Bedenken gegen die Verkündung eines auf eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 22 Abs. 1 WEG gerichteten Beschlusses, für den sich eine einfache Mehrheit ausgesprochen hat, so ist er nicht dazu berechtigt, ohne weiteres einen Negativbeschluss zu verkünden (aA LG München I, WuM 2009, 426).

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19
    aa) Im Ausgangspunkt ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, dass die in § 24 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 WEG genannte Verkündung des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter konstitutive und inhaltsfixierende Bedeutung hat; es handelt sich im Regelfall um eine Voraussetzung für das rechtswirksame Zustandekommen eines Beschlusses (vgl. Senat, Beschluss vom 23. August 2001 - V ZB 10/01, BGHZ 148, 335, 341 ff.).

    Der Versammlungsleiter muss die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen prüfen, das Abstimmungsergebnis ermitteln und es anhand der Mehrheitserfordernisse beurteilen, um auf dieser Grundlage einen (positiven oder negativen) Beschluss zu verkünden (vgl. Senat, Beschluss vom 23. August 2001 - V ZB 10/01, BGHZ 148, 335, 343).

  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostenfreistellungsanspruch des einer baulichen

    Auszug aus BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19
    Dagegen sind von den Kosten einer baulichen Veränderung gemäß § 22 Abs. 1 WEG diejenigen Wohnungseigentümer befreit, die der Maßnahme nicht zugestimmt haben (§ 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG), und zwar auch dann, wenn der Genehmigungsbeschluss bestandskräftig geworden ist (vgl. Senat, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 65/11, NJW 2012, 603 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19
    Die Erteilung von Hinweisen dieser Art in der Eigentümerversammlung, die notwendigerweise auch rechtliche Erwägungen enthalten, gehört zu dem Kerngeschäft eines Berufsverwalters und stellt eine nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 RDG erlaubte Rechtsdienstleistung dar (vgl. BT-Drucks. 16/3655 S. 56 unter Hinweis auf Senat, Beschluss vom 6. Mai 1993 - V ZB 9/92, BGHZ 122, 327, 330 f.).
  • BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18

    Verpflichtung des ehemaligen Verwalter einer klagenden

    Auszug aus BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19
    Ebenso wie bei der Erteilung einer in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Verwalterzustimmung zu einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums (dazu Senat, Urteil vom 21. Dezember 1995 - V ZB 4/94, BGHZ 131, 346, 354 f.; zu § 12 WEG Senat, Urteil vom 18. Oktober 2019 - V ZR 188/18, NZM 2020, 330 Rn. 14) hat der Verwalter insoweit einen Beurteilungsspielraum; es steht ihm auch offen, in der Eigentümerversammlung auf aus seiner Sicht verbleibende Rechtsunsicherheiten hinzuweisen.
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    Auszug aus BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19
    Das gilt umso mehr, als ggf. grundrechtlich geschützte Rechtspositionen in die Auslegung von § 14 Nr. 1 WEG einzubeziehen sind und dazu führen können, dass ein Nachteil zu verneinen ist (vgl. nur Senat, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, NZM 2017, 447 Rn. 22 ff. mwN).
  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

  • AG Würzburg, 22.01.2015 - 30 C 1212/14

    Rolläden als Gemeinschaftseigentum; Rechtsmissbräuchlichkeit der Anfechtung des

  • LG Bamberg, 16.04.2015 - 11 T 8/15

    Kostentragung des Verwalters nach fehlerhafter Verkündung eines Beschlusses

  • OLG Karlsruhe, 17.08.2023 - 19 W 57/22

    Nachweis von Verwalterbestellung bei Eigentumsumschreibung

    Die Feststellung des Abstimmungsergebnisses und ihre Verkündung hat darüber hinaus inhaltsfixierende Wirkung und bestimmt vorbehaltlich einer Anfechtung im Beschlussanfechtungsverfahren, ob und mit welchem Inhalt ein Beschluss gefasst worden ist (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 23.08.2001 - V ZB 10/01, NZM 2001, 961, beck-online, BGH, Urteil vom 29.05.2020 - V ZR 141/19, ZWE 2020, 379, beck-online; Bärmann/Dötsch, 15. Aufl. 2023, WEG § 23 Rn. 75; Bärmann/Merle, 15. Aufl. 2023, WEG § 25 Rn. 129 jeweils m.w.N.).
  • LG Berlin, 15.02.2022 - 55 S 25/21

    Sofortige Abberufung des Verwalters wegen offenem Treuhandkonto

    Diese Vorgehensweise ist nicht zu beanstanden, denn der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt und handelt im Einzelfall pflichtgemäß, wenn er im Hinblick auf bestimmte Maßnahmen der Verwaltung zuvor eine Weisung der Eigentümerversammlung einholt (BGH v. 21.12.1995 - V ZB 4/94, BGHZ 131, 347 = NJW 1996, 1216, 1218; BGH v. 18.10.2019 - V ZR 188/18, WuM 2020, 309, 311, Rn. 15; BGH v. 29.5.2020 - V ZR 141/19, WuM 2020, 522, 526, Rn. 31).
  • AG Berlin-Spandau, 23.02.2021 - 19 C 58/20

    Genehmigung der Aufstellung eines Gartenschuppens?

    Wird ein solcher Genehmigungsbeschluss trotz fehlender Zustimmung verkündet, ist er nicht nichtig, aber er kann in einem Beschlussanfechtungsverfahren für ungültig erklärt werden (vgl. zur alten Rechtslage BGH, Urteil vom 29. Mai 2020 - V ZR 141/19 - ZWE 2020, 379).
  • AG Mainz, 25.09.2023 - 73 C 23/23

    Ist Beschlussfassung über bauliche Veränderungen mit einfacher Mehrheit möglich?

    Im Interesse der Rechtssicherheit nimmt es das Gesetz in Kauf, dass rechtswidrige Beschlüsse bestandskräftig werden können, und es mutet der überstimmten Minderheit zu, mittels Beschlussanfechtungsklage zeitnah aktiv zu werden [... ] " (BGH, Urteil vom 29. Mai 2020 - V ZR 141/19).
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