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   BGH, 29.10.2020 - StB 37/20   

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https://dejure.org/2020,36249
BGH, 29.10.2020 - StB 37/20 (https://dejure.org/2020,36249)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2020 - StB 37/20 (https://dejure.org/2020,36249)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - StB 37/20 (https://dejure.org/2020,36249)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und des Haftgrunds der Schwerkriminalität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 112 Abs. 1 S. 1; StPO § 112 Abs. 3
    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und des Haftgrunds der Schwerkriminalität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.04.2020 - StB 12/20

    Keine Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft wegen pandemiebedingter

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - StB 37/20
    Die gegen diesen Haftfortdauerbeschluss am 26. März 2020 eingelegte Beschwerde des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 28. April 2020 (StB 12/20) verworfen.

    a) Der dringende Tatverdacht im Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO ist durch das erstinstanzliche Urteil, dessen Gründe inzwischen vorliegen, ausreichend belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN; vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 4; vom 28. April 2020 - StB 12/20, juris Rn. 6).

    Über die fortgeltenden Erwägungen in dem Beschluss des Senats vom 28. April 2020 (StB 12/20, juris Rn. 7 f.) hinaus ist zu dem neuerlichen Vorbringen des Angeklagten ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Oberlandesgerichts und des Generalbundesanwalts zu bemerken: Sollte die vom Oberlandesgericht verhängte Gesamtfreiheitsstrafe rechtskräftig werden, hätte der Angeklagte zum jetzigen Zeitpunkt hiervon noch ein Jahr und neun Monate zu verbüßen.

  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - StB 37/20
    a) Der dringende Tatverdacht im Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO ist durch das erstinstanzliche Urteil, dessen Gründe inzwischen vorliegen, ausreichend belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN; vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 4; vom 28. April 2020 - StB 12/20, juris Rn. 6).
  • BGH, 07.05.2019 - AK 13/19

    Terroristische Vereinigung (Revolution Chemnitz; Vereinigungsbegriff;

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - StB 37/20
    Der Senat hat mit Beschluss vom 7. Mai 2019 (AK 13-14, 16-19/19) die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet.
  • BGH, 11.07.2013 - AK 13/13

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - StB 37/20
    Der Senat hat mit Beschluss vom 7. Mai 2019 (AK 13-14, 16-19/19) die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet.
  • BGH, 30.05.2018 - StB 12/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach mehr als zwei Jahren und vier Monaten

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - StB 37/20
    a) Der dringende Tatverdacht im Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO ist durch das erstinstanzliche Urteil, dessen Gründe inzwischen vorliegen, ausreichend belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN; vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 4; vom 28. April 2020 - StB 12/20, juris Rn. 6).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 63/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Vereinigung

    Diese Voraussetzungen erfüllt der Haftbefehl vom 10. Juli 2023, denn er nimmt in statthafter Weise Bezug auf die umfassenden Ausführungen zur Beweiswürdigung in den Gründen des - dem Senat vorliegenden - Urteils vom 8. Februar 2023 (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - StB 37/20, juris Rn. 9).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 64/23
    Diese Voraussetzungen erfüllt der Haftbefehl vom 10. Juli 2023, denn er nimmt in statthafter Weise Bezug auf die umfassenden Ausführungen zur Beweiswürdigung in den Gründen des - dem Senat vorliegenden - Urteils vom 8. Februar 2023 (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - StB 37/20, juris Rn. 9).
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