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   BGH, 30.01.1951 - V BLw 53/49   

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BGH, 30.01.1951 - V BLw 53/49 (https://dejure.org/1951,901)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1951 - V BLw 53/49 (https://dejure.org/1951,901)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1951 - V BLw 53/49 (https://dejure.org/1951,901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 116
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 06.06.1962 - V ZR 90/61

    Übergabevertrag und Vermächtnis

    Für die rechtliche Bedeutung und die Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen ist das zur Zeit des Erbfalles geltende Recht maßgebend (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats als Senats für Landwirtschaftssachen vom 30. Januar 1951, V BLw 53/49, RdL 1951, 96 und 20. Mai 1952, V BLw 79/51, RdL 1953, 43).
  • BGH, 10.05.1960 - V BLw 38/59

    Ausschluß der Erbfolge kraft Höferechts

    Der Senat hat sich dieser Rechtsauffassung in seiner Entscheidung vom 30. Januar 1951 (V BLw 53/49, BGHZ 1, 116, 120 = RdL 1951, 96, 97) abgeschlossen und sie auch in einem weiteren Beschluß vom 30. Januar 1951 (V BLw 2/50, BGHZ 1, 124, 126) vertreten.
  • BGH, 29.04.1952 - V BLw 64/51

    Rechtsmittel

    In diesem Sinne hat sich der erkennende Senat ebenfalls in seinen Entscheidungen vom 30. Januar 1951 (BGHZ 1, 116 ff u. 124 ff) ausgesprochen.
  • BGH, 03.04.1951 - V BLw 88/49

    Rechtsmittel

    Danach kann entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde aus § 6 Abs. 3 Satz 2 HöfeO nichts gegen die Zulässigkeit der freien Bestimmung des Hoferben durch den Eigentümer, insbesondere gegen die Einsetzung des Ehegatten zum Hofvollerben hergeleitet werden (vgl. auch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 8. Februar 1950, RechtdLandw 1950, 175 sowie die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. Januar 1951 - V BLw 53/49 -).
  • BGH, 09.10.1951 - V BLw 13/50
    Der erkennende Senat, der stets von der Gültigkeit des § 58 LVO ausgegangen ist (BGHZ 1, 116, 188, 200), hat dieselbe Auffassung bereits in früheren Entscheidungen (V BLw 14/50 vom 24.4.1951 und V BLw 122/49 vom 22.5.1951) vertreten und sieht keinen Anlass, von ihr abzugehen.
  • BGH, 20.02.1951 - V BLw 61/49

    Rechtsmittel

    Dieser Rechtsauffassung, die auch das Beschwerdegericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, hat der Bundesgerichtshof sich in seiner zum Abdruck bestimmten Entscheidung vom 30. Januar 1951 (V BLw 53/49) angeschlossen.
  • BGH, 10.07.1975 - V BLw 25/74

    Übertragung einer Hofstelle samt allem Zubehör sowie einen Teil des Grundbesitzes

    Erbrechtliche Regelungen können daher Jetzt auch dann Gültigkeit besitzen, wenn sie unter der Geltung des Reichserbhofgesetzes von der Rechtsordnung nicht anerkannt worden wären (vgl. BGHZ 1, 116, 120; Lange/Wulff a.a.O. Anhang Nr. 330).
  • BGH, 17.03.1966 - V BLw 43/65

    Klage auf Abfindung als weichende Erben - Ausschluss der Erben von der Erbfolge

    Da sie einen nach deren Bestimmungen zulässigen Inhalt hat, kommt es auf die Frage seiner Zulässigkeit nach dem Erbhofrecht nicht an (BGHZ 1, 116, 119 [BGH 30.01.1951 - V BLw 53/49] = RdL 1951, 96, 97; Lange/Wulff, HöfeO 6. Aufl. S, 414).
  • BGH, 02.02.1960 - V BLw 42/59

    Beschwerde gegen einen Hofübergabevertrag - Übergehen eines Hoferbeberechtigten

    Diesem Rechtsstandpunkt hat sich der Senat in seiner Entscheidung vom 30. Januar 1951 (V BLw 53/49, BGHZ 1, 116, 120 = RdL 1951, 96) angeschlossen.
  • BGH, 08.12.1959 - V BLw 11/59

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits im Beschluß vom 20. Mai 1952 (V BLw 79/51, RdL 1953, 43; 44; vgl. dazu auch Beschluß vom 30, Januar 1951, V BLw 53/49, BGHZ 1, 116, 119, 120 = RdL 1951, 96, 97) in Übereinstimmung mit der Auffassung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (vgl. Beschluß vom 30. November 1949, RdL 1950, 81, 82) ausgesprochen, daß sich zwar die Formgültigkeit einer Verfügung von Todes wegen wie auch die Testierfähigkeit des Erblassers nach dem zur Zeit der Errichtung der Verfügung geltenden Recht bestimmt, daß dagegen die Frage, ob die in gehöriger Form errichteten Verfügungen von Todes wegen Rechtswirksamkeit besitzen, nach dem zur Zeit des Erbfalles geltenden Recht zu beurteilen ist.
  • BGH, 02.03.1953 - V BLw 93/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.12.1960 - V BLw 52/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.05.1951 - V BLw 109/49

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 185/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.06.1951 - V BLw 19/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.06.1951 - V BLw 86/49

    Rechtsmittel

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