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   BGH, 30.08.2023 - XII ZB 186/23   

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https://dejure.org/2023,28178
BGH, 30.08.2023 - XII ZB 186/23 (https://dejure.org/2023,28178)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2023 - XII ZB 186/23 (https://dejure.org/2023,28178)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2023 - XII ZB 186/23 (https://dejure.org/2023,28178)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 36 Abs. 3 GNotKG, § ... 293 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 1 und 2 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 293 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 278 Abs. 1 FamFG, § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 1831 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 1832 Abs. 1 BGB, § 1832 Abs. 2 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde einer Demenzkranken gegen die Erweiterung einer eingerichteten Betreuung und gegen die betreuungsgerichtliche Genehmigung ihrer Unterbringung wegen nicht erfolgter Anhörung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wann kann im Betreuungsverfahren von der erneuten persönlichen Anhörung abgesehen werden? ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1426
  • MDR 2023, 1469
  • FamRZ 2023, 1907
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15

    Betreuungsverfahren betreffend die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers:

    Auszug aus BGH, 30.08.2023 - XII ZB 186/23
    Das Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung nach § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG setzt voraus, dass der Betroffene vor der erstmaligen Betreuerbestellung verfahrensfehlerfrei angehört worden ist und sich aus dem angefochtenen Beschluss ergibt, unter welchen Umständen und mit welchem Ergebnis eine persönliche Anhörung des Betroffenen vor der erstmaligen Betreuerbestellung stattgefunden hat (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. Januar 2016 - XII ZB 519/15, FamRZ 2016, 627).

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob die Erweiterung der Betreuung um die Aufgabenbereiche "Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten sowie Vertretung gegenüber der Einrichtung" als nicht wesentlich iSv § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FamFG zu beurteilen ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 27. Januar 2016 - XII ZB 519/15 - FamRZ 2016, 627 Rn. 20).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats setzt das Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung nach dieser Vorschrift voraus, dass der Betroffene vor der erstmaligen Betreuerbestellung verfahrensfehlerfrei angehört worden ist und sich aus dem angefochtenen Beschluss ergibt, unter welchen Umständen und mit welchem Ergebnis eine persönliche Anhörung des Betroffenen vor der erstmaligen Betreuerbestellung stattgefunden hat (Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2016 - XII ZB 519/15 - FamRZ 2016, 627 Rn. 21 und vom 26. Februar 2014 - XII ZB 503/13 - FamRZ 2014, 828 Rn. 7).

  • BGH, 06.07.2022 - XII ZB 551/21

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der erneuten persönlichen Anhörung des

    Auszug aus BGH, 30.08.2023 - XII ZB 186/23
    Allerdings darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2022 - XII ZB 551/21 - MDR 2022, 1433 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 503/13

    Betreuungsverfahren: Entbehrlichkeit der Anhörung des Betroffenen bei der

    Auszug aus BGH, 30.08.2023 - XII ZB 186/23
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats setzt das Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung nach dieser Vorschrift voraus, dass der Betroffene vor der erstmaligen Betreuerbestellung verfahrensfehlerfrei angehört worden ist und sich aus dem angefochtenen Beschluss ergibt, unter welchen Umständen und mit welchem Ergebnis eine persönliche Anhörung des Betroffenen vor der erstmaligen Betreuerbestellung stattgefunden hat (Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2016 - XII ZB 519/15 - FamRZ 2016, 627 Rn. 21 und vom 26. Februar 2014 - XII ZB 503/13 - FamRZ 2014, 828 Rn. 7).
  • BGH, 30.11.2022 - XII ZB 257/22

    Zu den Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung einer

    Auszug aus BGH, 30.08.2023 - XII ZB 186/23
    Ist dagegen auszuschließen, dass der Betreute eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1832 Abs. 1 BGB vorliegen und diese gemäß § 1832 Abs. 2 BGB rechtswirksam genehmigt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2022 - XII ZB 257/22 - FamRZ 2023, 468 Rn. 15 mwN).
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