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   BGH, 30.09.1952 - 2 StR 281/52   

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https://dejure.org/1952,2518
BGH, 30.09.1952 - 2 StR 281/52 (https://dejure.org/1952,2518)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1952 - 2 StR 281/52 (https://dejure.org/1952,2518)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1952 - 2 StR 281/52 (https://dejure.org/1952,2518)
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  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 30.09.1952 - 2 StR 281/52
    Der Senat hatim Urteil vom 22. Januar 1952, 2 StR 50/50, in einem Falle, in welchem lediglich wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit Anklage erhoben war, nach Zurücknahme der Ermächtigung deutscher Gerichte zur Aburteilung derartiger Straftaten auf Einstellung des Verfahrens erkannt.
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 30.09.1952 - 2 StR 281/52
    Wie der erkennende Senatim Urteil vom 29. Februar 1952 - 2 StR 112/51 - BGHSt 2, 168 entschieden hat, ist die Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht selbst dann nicht ordnungsmässig erhoben, wenn sie zwar die zu erforschenden Tatsachen bezeichnet, nicht aber darlegt, auf welchem Wege das Gericht die erstrebte weitere Aufklärung hätte versuchen müssen, insbesondere, welche anderen Beweismittel es zur Erforschung der Wahrheit hätte benutzen müssen.
  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 148/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1952 - 2 StR 281/52
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die in dieser Frage der Rechtsprechung des Reichsgerichts (Bd 6, 357 und Bd 22, 158.) und des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone (Bd 1, 36) folgt, ist auch der Bundesgerichtshof in der vorliegenden Sache an die, rechtliche Beurteilung gebunden, die ein zuvor als Revisionsgericht befasstes Oberlandesgericht seiner Aufhebung des angefochtenen Urteils zugrunde gelegt hat (vglUrt v. 27. September 1951 - 3 StR 148/51 - NJW 1950, 970).
  • BGH, 27.03.1952 - 3 StR 32/50

    Erschiessung von zwei Zivilisten, die auf einem zwischen den deutschen und den

    Auszug aus BGH, 30.09.1952 - 2 StR 281/52
    Der 3. Senat hat in einemUrteil vom 27. März 1952, 3 StR 32/50, Einstellung des Verfahrens und nicht Freisprechung für geboten erachtet in einem Falle, in welchem wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit Anklage erhoben war und nach Zurücknahme der Ermächtigung der deutschen Gerichte ein Schuldspruch wegen tateinheitlich mit Menschlichkeitsverbrechen zusammentreffender deutsch-rechtlicher Straftaten nicht erfolgen konnte.
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