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   BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 8/19 R   

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https://dejure.org/2020,30341
BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 8/19 R (https://dejure.org/2020,30341)
BSG, Entscheidung vom 14.10.2020 - B 11 AL 8/19 R (https://dejure.org/2020,30341)
BSG, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - B 11 AL 8/19 R (https://dejure.org/2020,30341)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 3, § 65 Abs 1 SGB 3, Art 3 GG
    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum Blockunterricht der Berufsschule - Verfassungsmäßigkeit

  • rewis.io

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum Blockunterricht der Berufsschule - fiktiver Bedarf - Zugrundelegung der Fahrkosten zur Ausbildungsstätte - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III

  • datenbank.nwb.de

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum Blockunterricht der Berufsschule - Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    S. H. ./. Bundesagentur für Arbeit

    Arbeitslosenversicherung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 7/20 R

    Sozialleistungen: Betriebskostenerstattungen anrechenbar?

    Auszug aus BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 8/19 R
    Es gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (stRspr des BVerfG; zuletzt BVerfG vom 26.5.2020 - 1 BvL 5/18 - BVerfGE 153, 358 - NJW 2020, 2173 - juris RdNr 94; vgl auch BSG vom 24.6.2020 - B 4 AS 7/20 R - vorgesehen zur Veröffentlichung in SozR 4, juris RdNr 43 mwN).

    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl BVerfG vom 26.5.2020 - 1 BvL 5/18 - BVerfGE 153, 358 - NJW 2020, 2173 - juris RdNr 95; BSG vom 24.6.2020 - B 4 AS 7/20 R - vorgesehen zur Veröffentlichung in SozR 4, juris RdNr 43; jeweils mwN) .

    Insbesondere bei der Gewährung von Sozialleistungen, die wie auch die BAB an die Bedürftigkeit anknüpfen, ist der Spielraum des Gesetzgebers weit (vgl zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen im Regelungsbereich des SGB II BSG vom 24.6.2020 - B 4 AS 7/20 R - vorgesehen zur Veröffentlichung in SozR 4, juris RdNr 43 mwN zur Rechtsprechung des BVerfG) .

  • BVerfG, 26.05.2020 - 1 BvL 5/18

    Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist bei verfassungskonformer

    Auszug aus BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 8/19 R
    Es gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (stRspr des BVerfG; zuletzt BVerfG vom 26.5.2020 - 1 BvL 5/18 - BVerfGE 153, 358 - NJW 2020, 2173 - juris RdNr 94; vgl auch BSG vom 24.6.2020 - B 4 AS 7/20 R - vorgesehen zur Veröffentlichung in SozR 4, juris RdNr 43 mwN).

    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl BVerfG vom 26.5.2020 - 1 BvL 5/18 - BVerfGE 153, 358 - NJW 2020, 2173 - juris RdNr 95; BSG vom 24.6.2020 - B 4 AS 7/20 R - vorgesehen zur Veröffentlichung in SozR 4, juris RdNr 43; jeweils mwN) .

  • BSG, 26.02.2019 - B 11 AL 6/18 R

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III

    Auszug aus BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 8/19 R
    Diese rechnerisch auf den Monat bezogene pauschalierende Bedarfsfestsetzung ist, wie das LSG zu Recht erkannt hat, schon im Hinblick auf den (langen) Bewilligungszeitraum von 18 Monaten (§ 69 Abs. 1 Satz 2 SGB III; vgl dazu BSG vom 26.2.2019 - B 11 AL 6/18 R - juris RdNr 19 ff) erforderlich und entspricht der grundsätzlich im Gesetz angelegten Verwaltungsvereinfachung, der eine taggenaue Berechnung der Fahrkosten widersprechen würde.

    Eine Beeinträchtigung der durch Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Menschenwürde ist ebenfalls nicht gegeben (so im Ergebnis - trotz der angenommenen Unterhaltsicherungsfunktion der BAB - BSG vom 26.2.2019 - B 11 AL 6/18 R - juris RdNr 24 ff, unter Hinweis insbesondere auf Ansprüche nach § 27 SGB II) .

  • BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08

    "Landeskinderregelung" im früheren Bremischen Studienkontengesetz ist

    Auszug aus BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 8/19 R
    So vermittelt Art. 12 GG keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung einer Ausbildung (vgl Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl 2020, Art. 12 RdNr 100; BVerwG vom 2.2.1989 - 5 C 2/86 - BVerwGE 81, 242, 251, juris RdNr 19; zur Zulässigkeit von Studiengebühren BVerfG vom 8.5.2013 - 1 BvL 1/08 - BVerfGE 134, 1, juris RdNr 37 ff) .
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

    Auszug aus BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 8/19 R
    Nach dieser Rechtsprechung, auf die auch die Klägerin Bezug nimmt, durfte die Bundesagentur einen von Anfang an bekannten und feststehenden Bedarf für Fahrkosten zum Berufsschulunterricht in Blockform jedenfalls dann nicht unberücksichtigt lassen, wenn sie ohnehin im Fall der BAB-Bewilligung Berechnungen für Fahrkosten durchführte oder diese Berechnungen änderte (vgl BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 37/07 R - SozR 4-4300 § 73 Nr. 1 RdNr 21).
  • BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86

    Krankenpfleger - Ausbildung - Berufsfachschule - Ausbildungsförderung

    Auszug aus BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 8/19 R
    So vermittelt Art. 12 GG keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung einer Ausbildung (vgl Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl 2020, Art. 12 RdNr 100; BVerwG vom 2.2.1989 - 5 C 2/86 - BVerwGE 81, 242, 251, juris RdNr 19; zur Zulässigkeit von Studiengebühren BVerfG vom 8.5.2013 - 1 BvL 1/08 - BVerfGE 134, 1, juris RdNr 37 ff) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - L 9 AL 264/14
    Auszug aus BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 8/19 R
    Entgegen der Auffassung der Klägerin kommt danach ein Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung nicht mehr in Betracht (vgl Brecht-Heitzmann in Gagel, SGB II/SGB III, § 65 SGB III RdNr 6, 13, Stand Dezember 2013; Hassel in Brand, SGB III, 8. Aufl 2018, § 65 RdNr 3; Schön in LPK-SGB III, 3. Aufl 2019, § 65 RdNr 3; vgl auch LSG NRW vom 15.12.2014 - L 9 AL 264/14 B ER - juris RdNr 10 f).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2022 - L 2 AL 33/16

    Berufsausbildungsbeihilfe - förderungsberechtigter Personenkreis - zeitweise

    Die duale Ausbildung der Klägerin wurde mit regelmäßig an zwei Tagen in der Woche (Donnerstag und Freitag) stattfindendem Berufsschulunterricht durchgeführt, wohingegen Blockunterricht für gewöhnlich wochenweise in zusammenhängenden Abschnitten in Vollzeitform erteilt wird (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 14. Oktober 2020 - B 11 AL 8/19 R -, juris Rz. 2).
  • LSG Sachsen, 25.11.2021 - L 3 AL 217/13
    Denn die Vorschrift stellt ausdrücklich und ohne Ausnahme allein auf die - letztliche fiktiven - Fahrkosten zu Ausbildungsstelle und eben nicht auf die tatsächlichen Fahrten zur Berufsschule ab, unabhängig davon, welche Strecke hierfür zurückgelegt wird und welche Kosten anfallen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 14. Oktober 2020 - B 11 AL 8/19 R - juris Rdnr. 13).
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