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   BSG, 18.10.2023 - B 5 R 5/23 R   

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https://dejure.org/2023,28124
BSG, 18.10.2023 - B 5 R 5/23 R (https://dejure.org/2023,28124)
BSG, Entscheidung vom 18.10.2023 - B 5 R 5/23 R (https://dejure.org/2023,28124)
BSG, Entscheidung vom 18. Oktober 2023 - B 5 R 5/23 R (https://dejure.org/2023,28124)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Bundessozialgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 Abs 3 S 2 SGB 6, § 77 Abs 3 S 3 Nr 2 SGB 6, § 264c SGB 6 vom 19.02.2002, § 300 Abs 3 SGB 6
    Bestimmung des maßgeblichen Zugangsfaktors nach § 77 Abs 3 S 2 SGB 6 bei der Berechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach Umwandlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Erhöhung des ...

  • Wolters Kluwer

    Überprüfungsverfahren hinsichtlich der Höhe einer Altersrente; Nichtinanspruchnahme einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit mit Beginn der Altersrente

  • rewis.io

    Bestimmung des maßgeblichen Zugangsfaktors nach § 77 Abs 3 S 2 SGB 6 bei der Berechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach Umwandlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Erhöhung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Bestimmung des maßgeblichen Zugangsfaktors nach § 77 Abs 3 S 2 SGB 6 bei der Berechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach Umwandlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Erhöhung des ...

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Maßgeblicher Zugangsfaktor bei Rentenberechnung nach Umwandlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Altersrente für schwerbehinderte Menschen (jurisPR-SozR 5/2024 Anm. 1)

Sonstiges (2)

  • Bundessozialgericht (Verfahrensmitteilung)

    Ist im Fall der Umwandlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die vor Ablauf des Zeitraums stattfindet, für den der Zugangsfaktor der Rente wegen Erwerbsminderung zu vermindern war, der für die Altersrente ...

  • Bundessozialgericht (Terminmitteilung)

    R. J. ./. Deutsche Rentenversicherung Rheinland

    Rentenversicherung - Erwerbsminderungsrente - Umwandlung - Altersrente - Rentenberechnung - Zugangsfaktor

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2024, 275
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 18.10.2023 - B 5 R 5/23 R
    Bei Rentenbescheiden ist die Besonderheit zu beachten, dass es nach materiellem Recht hinsichtlich des Umfangs der bei der Rentenberechnung zu berücksichtigenden pEP (vgl § 64 Nr. 1 iVm § 306 Abs. 1 SGB VI) auf den Zeitpunkt des Beginns der hier mit Bescheid vom 4.5.2009 bewilligten Altersrente für schwerbehinderte Menschen, mithin auf die Sach- und Rechtslage am 1.3.2007 ankommt (vgl § 300 Abs. 3 SGB VI; s auch Weiß in BeckOKG , § 300 SGB VI RdNr 28, 30, Stand 15.5.2023; zum sog "Rentenbeginnprinzip" s auch BSG Urteil vom 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R - juris RdNr 49, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2600 § 253a Nr. 1 vorgesehen) .
  • BSG, 13.12.2017 - B 13 R 13/17 R

    Erstattung einer vorgezogenen Altersrente durch den Haftpflichtversicherer an den

    Auszug aus BSG, 18.10.2023 - B 5 R 5/23 R
    (1) Der Wortlaut der Vorschrift "Entgeltpunkte, (...) die Versicherte bei (...) 2. einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit einem Zugangsfaktor kleiner als 1, 0 nach Ablauf des Kalendermonats (...) bis zum Ende des Kalendermonats (...) nicht in Anspruch genommen haben" gibt keine eindeutigen Hinweise darauf, unter welchen Voraussetzungen EP als "nicht in Anspruch genommen" anzusehen sind (zur ähnlichen Problematik, wann EP bei Altersrenten gemäß § 77 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 SGB VI "nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen" wurden, vgl BSG Urteil vom 13.12.2017 - B 13 R 13/17 R - BSGE 125, 46 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 11, RdNr 24) .
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 33/16 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 18.10.2023 - B 5 R 5/23 R
    Der Kläger verfolgt sein Begehren auf eine höhere Altersrente, nachdem der Rentenbescheid vom 4.5.2009 bestandskräftig geworden ist, zutreffend mit einer kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (vgl § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4, § 56 SGG - s hierzu zB BSG Urteil vom 6.9.2017 - B 13 R 33/16 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 17 RdNr 17 mwN).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R

    Rentenberechnung - erneuter Rentenbezug - reduzierter Zugangsfaktor -

    Auszug aus BSG, 18.10.2023 - B 5 R 5/23 R
    Unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber gewollten Dauerwirkung des über den Zugangsfaktor gesteuerten Abschlags aus der Vorrente auch bei Folgerenten (s dazu auch BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R - SozR 4-2600 § 77 Nr. 10 RdNr 24 f; BSG Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/19 R - SozR 4-2600 § 77 Nr. 12 RdNr 22, 25) bleiben EP, die durch Zahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung bereits in Anspruch genommen wurden, auch dann noch finanzwirksam "in Gebrauch", wenn sie bei einer Umwandlung in eine Altersrente nahtlos weiterhin Grundlage für fortlaufende monatliche Rentenleistungen sind.
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 47/01 R

    Überprüfungsverfahren eines Rentenantrags nach zwischenzeitlicher Rechtsänderung

    Auszug aus BSG, 18.10.2023 - B 5 R 5/23 R
    Ob das Recht richtig oder unrichtig angewandt worden ist, beurteilt sich nach der zum Zeitpunkt des Erlasses des zu überprüfenden Verwaltungsakts maßgeblichen Sach- und Rechtslage (vgl BSG Urteil vom 14.11.2002 - B 13 RJ 47/01 R - BSGE 90, 136, 138 = SozR 3-2600 § 300 Nr. 18 S 86; BSG Urteil vom 26.2.2020 - B 5 R 21/18 R - SozR 4-6555 Art. 25 Nr. 1 RdNr 16).
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/19 R

    Berechnung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen

    Auszug aus BSG, 18.10.2023 - B 5 R 5/23 R
    Unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber gewollten Dauerwirkung des über den Zugangsfaktor gesteuerten Abschlags aus der Vorrente auch bei Folgerenten (s dazu auch BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R - SozR 4-2600 § 77 Nr. 10 RdNr 24 f; BSG Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/19 R - SozR 4-2600 § 77 Nr. 12 RdNr 22, 25) bleiben EP, die durch Zahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung bereits in Anspruch genommen wurden, auch dann noch finanzwirksam "in Gebrauch", wenn sie bei einer Umwandlung in eine Altersrente nahtlos weiterhin Grundlage für fortlaufende monatliche Rentenleistungen sind.
  • BSG, 26.02.2020 - B 5 R 21/18 R

    Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte

    Auszug aus BSG, 18.10.2023 - B 5 R 5/23 R
    Ob das Recht richtig oder unrichtig angewandt worden ist, beurteilt sich nach der zum Zeitpunkt des Erlasses des zu überprüfenden Verwaltungsakts maßgeblichen Sach- und Rechtslage (vgl BSG Urteil vom 14.11.2002 - B 13 RJ 47/01 R - BSGE 90, 136, 138 = SozR 3-2600 § 300 Nr. 18 S 86; BSG Urteil vom 26.2.2020 - B 5 R 21/18 R - SozR 4-6555 Art. 25 Nr. 1 RdNr 16).
  • BSG, 05.04.2023 - B 5 R 36/21 R

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Auszug aus BSG, 18.10.2023 - B 5 R 5/23 R
    Sie ist zunächst auf die Aufhebung der eine Korrektur ablehnenden Verwaltungsentscheidungen, sodann auf die Verpflichtung zur Vornahme der begehrten Korrektur und schließlich auf eine Verurteilung der Beklagten zur Zahlung der danach vorenthaltenen Leistungen im Rahmen eines Grundurteils gerichtet (vgl § 130 Abs. 1 Satz 1 SGG; s hierzu zB BSG Urteil vom 5.4.2023 - B 5 R 36/21 R - juris RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
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