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   BSG, 23.09.2013 - B 10 ÜG 12/13 B   

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https://dejure.org/2013,39041
BSG, 23.09.2013 - B 10 ÜG 12/13 B (https://dejure.org/2013,39041)
BSG, Entscheidung vom 23.09.2013 - B 10 ÜG 12/13 B (https://dejure.org/2013,39041)
BSG, Entscheidung vom 23. September 2013 - B 10 ÜG 12/13 B (https://dejure.org/2013,39041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, Art 35 Abs 1 MRK
    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegungsanforderungen - Klärungsbedürftigkeit - Anhaltspunkte aus höchstrichterlicher Rechtsprechung - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - Bezeichnung eines Verfahrensmangels - ...

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegungsanforderungen - Klärungsbedürftigkeit - Anhaltspunkte aus höchstrichterlicher Rechtsprechung - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - Bezeichnung eines Verfahrensmangels - ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegungsanforderungen - Klärungsbedürftigkeit - Anhaltspunkte aus höchstrichterlicher Rechtsprechung - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - Bezeichnung eines Verfahrensmangels - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 23.09.2013 - B 10 ÜG 12/13 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .

    Soweit der Kläger eine unzutreffende Rechtsanwendung des LSG rügen wollte, kann er hierauf eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht stützen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10) .

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 23.09.2013 - B 10 ÜG 12/13 B
    Macht nämlich ein Beschwerdeführer das Vorliegen eines Verfahrensmangels geltend, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann, so müssen die diesen (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34 und 36) .

    Darüber hinaus ist die Darlegung zu verlangen, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von der materiellen Rechtsansicht des LSG - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 36) , es sei denn, es würden absolute Revisionsgründe gerügt, bei denen gemäß § 202 SGG iVm § 547 Zivilprozessordnung der Einfluss auf die Entscheidung unwiderlegbar vermutet wird.

  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 23.09.2013 - B 10 ÜG 12/13 B
    Ferner hätte es zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit auch der Darstellung bedurft, inwiefern die angedeutete Frage höchstrichterlich noch nicht entschieden sei (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51 und § 160a Nr. 13 und 65) und sich für eine Antwort darauf nicht bereits ausreichende Anhaltspunkte in bereits vorliegenden Entscheidungen ergäben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8) .
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 23.09.2013 - B 10 ÜG 12/13 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 23.09.2013 - B 10 ÜG 12/13 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .
  • BSG, 18.06.2020 - B 12 R 33/19 B

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Ein entscheidungserheblicher Mangel des Berufungsverfahrens wird nur dann substantiiert bezeichnet, wenn er hinsichtlich aller ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen dargelegt wird, sodass das Beschwerdegericht allein anhand dieser Begründung darüber befinden kann, ob die angegriffene Entscheidung des LSG möglicherweise auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruht ( BSG Beschluss vom 23.9.2013 - B 10 ÜG 12/13 B - juris RdNr 6; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 12. Aufl 2017, § 160a RdNr 16 ff mwN).
  • BSG, 05.10.2020 - B 12 KR 16/20 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für einen Geschäftsführer einer GmbH

    Ein entscheidungserheblicher Mangel des Berufungsverfahrens wird nur dann substantiiert bezeichnet, wenn er hinsichtlich aller ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen dargelegt wird, sodass das Beschwerdegericht allein anhand dieser Begründung darüber befinden kann, ob die angegriffene Entscheidung des LSG möglicherweise auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruht ( BSG Beschluss vom 23.9.2013 - B 10 ÜG 12/13 B - juris RdNr 6; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 160a RdNr 16 ff mwN).
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