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   BSG, 25.02.2010 - B 13 R 130/08 R   

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BSG, 25.02.2010 - B 13 R 130/08 R (https://dejure.org/2010,4276)
BSG, Entscheidung vom 25.02.2010 - B 13 R 130/08 R (https://dejure.org/2010,4276)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - B 13 R 130/08 R (https://dejure.org/2010,4276)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in den Kalenderjahren 1999 und 2000 - Hinzuverdienst - Bemessungsgrundlage - Zahlbetrag

  • openjur.de

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in den Kalenderjahren 1999 und 2000; Hinzuverdienst; Bemessungsgrundlage; Zahlbetrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Abs 5 SGB 6 vom 15.12.1995, § 44 Abs 5 SGB 6 vom 15.12.1995, § 96a SGB 6 vom 24.03.1999, § 96a Abs 2 Nr 1 SGB 6 vom 24.03.1999, § 96a Abs 2 Nr 1 SGB 6 vom 15.12.1995
    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in den Kalenderjahren 1999 und 2000 - Hinzuverdienst - Bemessungsgrundlage - Zahlbetrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Berechnung des Hinzuverdienstes beim Bezug von Arbeitslosengeld in den Kalenderjahren 1999 und 2000

  • rewis.io

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in den Kalenderjahren 1999 und 2000 - Hinzuverdienst - Bemessungsgrundlage - Zahlbetrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in den Kalenderjahren 1999 und 2000 - Hinzuverdienst - Bemessungsgrundlage - Zahlbetrag

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Berechnung des Hinzuverdienstes beim Bezug von Arbeitslosengeld in den Kalenderjahren 1999 und 2000

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 RJ 44/05 R

    Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in den

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 130/08 R
    Die gegenteilige Rechtsprechung des 4. Senats des BSG, auf die sich das LSG gestützt habe, sei aufgegeben (Hinweis auf Urteil des Senats vom 21.8.2008 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 12, Antwortbeschluss des 5a. Senats vom 22.4.2008 - B 5a R 8/08 S - BeckRS 2008-55671, sowie den Anfragebeschluss des Senats vom 31.1.2008 - B 13 RJ 44/05 R - veröffentlicht in Juris) .

    3 Satz 3 aaO, ebenfalls eingefügt durch das RRG 1999 mit Wirkung vom 1.1.1999, hat hierzu bestimmt, dass als Hinzuverdienst das der Sozialleistung zu Grunde liegende monatliche Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zu berücksichtigen ist (s zur Gesetzeshistorie Senatsurteil vom 21.8.2008 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 12 RdNr 29) .

    Sofern das LSG unter Bezugnahme auf diese Rechtsprechung meint, dass dies gleichermaßen für die Rente wegen EU gelten müsse, weil § 44 Abs. 5 SGB VI aF ebenso wie der durch das SGB VI-ÄndG vom 15.12.1995 (BGBl I 1824) mit Wirkung vom 1.1.1996 eingefügte und bis zum 31.12.2000 geltende § 43 Abs. 5 SGB VI (im Folgenden: aF; zur Gesetzeshistorie s Senatsurteil vom 21.8.2008 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 12 RdNr 29) "statisch" auf die Hinzuverdienstgrenzen des § 96a Abs. 2 Nr. 2 SGB VI zur Zeit seines Inkrafttretens (1.1.1996) und nicht auf den erst mit Wirkung zum 1.1.1999 durch das RRG 1999 eingefügten § 96a Abs. 3 SGB VI verweise, trifft dies in mehrfacher Hinsicht nicht zu.

    Denn das BSG hat mit Urteil des erkennenden Senats vom 21.8.2008 (SozR 4-2600 § 96a Nr. 12) die Rechtsprechung des 4. Senats zur Bemessung des Hinzuverdienstes bei gleichzeitigem Bezug von Alg und Rente wegen BU in den Kalenderjahren 1999 und 2000 aufgegeben und entschieden, dass in der Zeit vom 1.1.1999 bis 31.12.2000 bei einem Zusammentreffen einer Rente wegen BU mit Alg nicht dessen Zahlbetrag, sondern dessen Bemessungsentgelt als Hinzuverdienst zugrunde zu legen war, und in diesem Zeitraum § 96a Abs. 3 Satz 3 SGB VI der Vorschrift des § 43 Abs. 5 SGB VI aF vorging.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf diese Entscheidung und seine dortige Auseinandersetzung mit der (aufgegebenen) Rechtsprechung des 4. Senats Bezug (s zur Argumentation im Einzelnen SozR 4-2600 § 96a Nr. 12 RdNr 25 ff; vgl auch Anfragebeschluss des Senats vom 31.1.2008 - B 13 RJ 44/05 R - Juris RdNr 11 ff; Antwortbeschluss des 5a. Senats vom 22.4.2008 - B 5a R 8/08 S - BeckRS 2008-55671 RdNr 17 ff; vgl zusammenfassend auch Scharf, Kompass/KBS 1/2 2009, 6 ff, 29; Rennella/Scharf, RVaktuell 2009, 423 ff) .

    Die Ausführungen im Senatsurteil vom 21.8.2008 (SozR 4-2600 § 96a Nr. 12) gelten im Falle einer unterstellten inhaltlichen Widersprüchlichkeit auch zwischen § 44 Abs. 5 SGB VI aF und § 96a Abs. 3 Satz 3 SGB VI entsprechend.

    Denn insoweit gilt die "lex posterior-Regel", wonach die themenidentische jüngere Norm die widerstreitende ältere verdrängt (s hierzu Senatsurteil vom 21.8.2008 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 12 RdNr 28 mwN) .

  • BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 23/02 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze -

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 130/08 R
    Dem Urteil des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.12.2002 (SozR 3-2600 § 96a Nr. 1) , wonach in der Zeit vom 1.1.1999 bis 31.12.2000 nur der tatsächliche Betrag der gezahlten Sozialleistung als rentenschädlicher Hinzuverdienst zu berücksichtigen sei, werde nicht gefolgt.

    Zur Begründung hat es ausgeführt: Der Senat schließe sich der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG vom 17.12.2002 (SozR 3-2600 § 96a Nr. 1) an.

    Das LSG hat sich demgegenüber zu Unrecht der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG vom 17.12.2002 (SozR 3-2600 § 96a Nr. 1) angeschlossen, nach der für Zeiten des Bezugs einer nach 1998 beginnenden Rente wegen BU vom Januar 1999 bis Dezember 2000 bei gleichzeitigem Bezug einer Sozialleistung mit Lohnersatzfunktion, wie hier Alg, nur deren Geldwert und nicht ihre Bemessungsgrundlage als Hinzuverdienst zu berücksichtigen war.

    Auf diesen Begriff hat jedoch der 4. Senat sowohl in seiner Entscheidung vom 17.12.2002 (SozR 3-2600 § 96a Nr. 1 S 6 f) als auch in seinem Antwortbeschluss vom 26.6.2007 (aaO) für seine erweiternde Auslegung des § 43 Abs. 5 SGB VI aF entscheidend abgestellt (vgl hierzu auch Scharf, RVaktuell 2007, 357, 360) .

  • BSG, 27.03.2007 - B 13 RJ 44/05 R

    Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in der Zeit

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 130/08 R
    Die gegenteilige Rechtsprechung des 4. Senats des BSG, auf die sich das LSG gestützt habe, sei aufgegeben (Hinweis auf Urteil des Senats vom 21.8.2008 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 12, Antwortbeschluss des 5a. Senats vom 22.4.2008 - B 5a R 8/08 S - BeckRS 2008-55671, sowie den Anfragebeschluss des Senats vom 31.1.2008 - B 13 RJ 44/05 R - veröffentlicht in Juris) .

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der 4. Senat in seinem Antwortbeschluss vom 26.6.2007 (B 4 R 11/07 S - veröffentlicht in Juris) auf den Anfragebeschluss des erkennenden Senats vom 27.3.2007 (B 13 RJ 44/05 R - veröffentlicht in Juris) von seiner Argumentation, § 43 Abs. 5 SGB VI aF enthalte mit seiner Regelung, dass eine Rente wegen BU "abhängig vom erzielten Hinzuverdienst (§ 96a Abs. 2 Nr. 2)" geleistet werde, eine statische Verweisung auf § 96a Abs. 2 Nr. 2 SGB VI zur Zeit seines Inkrafttretens, abgerückt ist.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf diese Entscheidung und seine dortige Auseinandersetzung mit der (aufgegebenen) Rechtsprechung des 4. Senats Bezug (s zur Argumentation im Einzelnen SozR 4-2600 § 96a Nr. 12 RdNr 25 ff; vgl auch Anfragebeschluss des Senats vom 31.1.2008 - B 13 RJ 44/05 R - Juris RdNr 11 ff; Antwortbeschluss des 5a. Senats vom 22.4.2008 - B 5a R 8/08 S - BeckRS 2008-55671 RdNr 17 ff; vgl zusammenfassend auch Scharf, Kompass/KBS 1/2 2009, 6 ff, 29; Rennella/Scharf, RVaktuell 2009, 423 ff) .

  • BSG, 26.06.2007 - B 4 R 11/07 S

    Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in der Zeit

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 130/08 R
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der 4. Senat in seinem Antwortbeschluss vom 26.6.2007 (B 4 R 11/07 S - veröffentlicht in Juris) auf den Anfragebeschluss des erkennenden Senats vom 27.3.2007 (B 13 RJ 44/05 R - veröffentlicht in Juris) von seiner Argumentation, § 43 Abs. 5 SGB VI aF enthalte mit seiner Regelung, dass eine Rente wegen BU "abhängig vom erzielten Hinzuverdienst (§ 96a Abs. 2 Nr. 2)" geleistet werde, eine statische Verweisung auf § 96a Abs. 2 Nr. 2 SGB VI zur Zeit seines Inkrafttretens, abgerückt ist.

    Auf diesen Begriff hat jedoch der 4. Senat sowohl in seiner Entscheidung vom 17.12.2002 (SozR 3-2600 § 96a Nr. 1 S 6 f) als auch in seinem Antwortbeschluss vom 26.6.2007 (aaO) für seine erweiternde Auslegung des § 43 Abs. 5 SGB VI aF entscheidend abgestellt (vgl hierzu auch Scharf, RVaktuell 2007, 357, 360) .

  • BSG, 22.04.2008 - B 5a R 8/08 S

    5a. Senat des BSG gibt seine Rechtsauffassung zur Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 130/08 R
    Die gegenteilige Rechtsprechung des 4. Senats des BSG, auf die sich das LSG gestützt habe, sei aufgegeben (Hinweis auf Urteil des Senats vom 21.8.2008 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 12, Antwortbeschluss des 5a. Senats vom 22.4.2008 - B 5a R 8/08 S - BeckRS 2008-55671, sowie den Anfragebeschluss des Senats vom 31.1.2008 - B 13 RJ 44/05 R - veröffentlicht in Juris) .

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf diese Entscheidung und seine dortige Auseinandersetzung mit der (aufgegebenen) Rechtsprechung des 4. Senats Bezug (s zur Argumentation im Einzelnen SozR 4-2600 § 96a Nr. 12 RdNr 25 ff; vgl auch Anfragebeschluss des Senats vom 31.1.2008 - B 13 RJ 44/05 R - Juris RdNr 11 ff; Antwortbeschluss des 5a. Senats vom 22.4.2008 - B 5a R 8/08 S - BeckRS 2008-55671 RdNr 17 ff; vgl zusammenfassend auch Scharf, Kompass/KBS 1/2 2009, 6 ff, 29; Rennella/Scharf, RVaktuell 2009, 423 ff) .

  • BSG, 27.07.2004 - B 7 AL 76/03 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 130/08 R
    Wenn die Rechtsbehelfsfristen noch laufen, wird aber das Verfahren nach § 44 SGB X im Regelfall nicht benötigt (vgl BSG vom 27.7.2004 - SozR 4-4300 § 330 Nr. 2 RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsersatzeinkommen - Hinzuverdienst -

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 130/08 R
    Diese Bestimmung ist mit dem Grundgesetz vereinbar, wie der Senat bereits mit Urteil vom 31.1.2008 entschieden hat (B 13 R 23/07 R - Juris RdNr 37 ff; s auch Senatsurteil vom 26.6.2008 - BSGE 101, 92 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 11, RdNr 27) .
  • BSG, 26.06.2008 - B 13/4 R 49/07 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Anrechnung Erwerbsersatzeinkommen -

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 130/08 R
    Diese Bestimmung ist mit dem Grundgesetz vereinbar, wie der Senat bereits mit Urteil vom 31.1.2008 entschieden hat (B 13 R 23/07 R - Juris RdNr 37 ff; s auch Senatsurteil vom 26.6.2008 - BSGE 101, 92 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 11, RdNr 27) .
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