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   BSG, 25.05.1972 - 5 RKn 61/68   

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BSG, 25.05.1972 - 5 RKn 61/68 (https://dejure.org/1972,2941)
BSG, Entscheidung vom 25.05.1972 - 5 RKn 61/68 (https://dejure.org/1972,2941)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 1972 - 5 RKn 61/68 (https://dejure.org/1972,2941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsakt - Erlaß während des Berufungsverfahrens - Beigeladener Versicherungsträger - Mitanfechtung - Berufungsauschließungsgründe - Ruhen der Rente - Freie Höhe - Rentenfeststellungsbescheid - Hinweispflicht

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.05.1972 - 5 RKn 24/71

    Rechtsweg - Klage gegen Verwaltungsakt - Rentenversicherung - Leistungsanspruch -

    Auszug aus BSG, 25.05.1972 - 5 RKn 61/68
    Wegen der vom Versicherungsamt der Stadt Recklinghausen uerweigerten Genehmigung der Abtretung war zwischen dem Neffen des Versicherten und der Stadt Recklinghausen vor dem erkennenden Senat ein Rechtsstreit unter dem Aktenzeichen 5 RKn 24/71 anhängig" Der Senat hat am heutigen Tage die Revision des Klägers zurückgewiesen und damit bestätivtdaß die Stadt Recklinghausen die Genehmigung der Abtretung verweigern durftec -.

    Da die Stadt Recklinghausen es abgelehnt hat,-die Übertrvgung des Rentenanspruchs an den Neffen des Versicherten zu genehmigen und da dieser Verwaltungsakt durch das Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage in dem .Rechtsstreit 5 RKn 24/71-bindend geworden ist, kann der Übertragung des Rentenanspruchs durch den versicherten keine rechtliche Wirkung beigemessen werden.

  • BSG, 29.07.1958 - 1 RA 109/57
    Auszug aus BSG, 25.05.1972 - 5 RKn 61/68
    Zivilprozeßordnung (ZPO) grundsätzlich zulässig (argl° BSG 8, 24).
  • BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60

    Widerspruch gegen eine Beitragsanforderung und Vorschussanforderung -

    Auszug aus BSG, 25.05.1972 - 5 RKn 61/68
    Wird der neue Verwaltungsakt erst während des Bérufungsverfahrens erlassen und konnte also das SG über ihn noch nicht entscheiden, so wird er nicht auf Grund der Berufung Gegenstand des Verfahrens, sondern das LSGhat ebensowie in den Fällen der 55 155 Abs./ia % see erstinstanzlich über die Rechtmäßigkeit dieses Bescheides zu entscheiden, Die Berufungsaussohließungßgründe der 5% 144 ff SGGsind daher nicht anzuwendenund stehen " einer sachlichen Entscheidung nicht entgegen (vgl. BSG 18, 231, 254 ff).
  • BSG, 21.03.2018 - B 13 R 15/16 R

    Anrechnung einer ausländischen Rente auf die deutsche Rente nach § 31 FRG

    Denn der Gesetzgeber wollte nach § 31 FRG nicht jede Doppelleistung aus denselben Versicherungszeiten ausschließen, sondern nur solche, in denen der bundesdeutsche Versicherungsträger eine Versicherungslast für Zeiten übernommen hat, die eigentlich von einem fremden Versicherungsträger zu tragen ist (vgl BSG vom 25.5.1972 - 5 RKn 61/68 -SozR Nr. 3 zu § 31 FRG RdNr 120; BSG vom 22.4.1992 - 5 RJ 77/90 - SozR 3-5050 § 31 Nr. 1 - Juris RdNr 20, 26) .
  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 77/90

    Anwendung der Ruhensvorschrift des § 31 Abs. 1 FRG

    Wie sich sowohl aus der Stellung der zuletzt genannten Vorschrift innerhalb des FRG als auch aus ihrem Sinn ergibt, setzt die Anwendbarkeit der Vorschrift voraus, daß es sich um einen nach dem FRG Berechtigten handelt (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 25. Mai 1972 - 5 RKn 61/68 - SozR Nr. 3 zu § 31 FRG).

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 25. Mai 1972 a.a.O. entschieden hat, ist die Ruhensvorschrift des § 31 FRG weder unmittelbar noch analog anzuwenden, wenn die Rente eines Versicherten, der nicht zum Personenkreis des § 1 FRG gehört, nicht auf dem FRG, sondern ausschließlich auf Versicherungszeiten beruht, die im Gebiet der Bundesrepublik zurückgelegt wurden.

    Dies schon deswegen, weil in dieser Entscheidung - wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 25. Mai 1972 a.a.O. ausgeführt hat - über einen anderen Sachverhalt und eine andere Rechtsfrage zu befinden war.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2021 - L 20 SO 266/18

    Zur Repräsentativität der für ein 'schlüssiges Konzept' zur Ermittlung

    Der Senat hat insoweit - im Rahmen des anhängigen Berufungsverfahrens - erstinstanzlich über die Klage des Klägers zu entscheiden (vgl. zur erstinstanzlichen Entscheidung über einen im Berufungsverfahren ergangenen Bescheid Schmidt in Meyer-Ladewig u.a., a.a.O. § 96 Rn. 7 ; ferner BSG, Urteil vom 25.05.1972 - 5 RKn 61/68 Rn. 99).

    Abändern oder ersetzen kann einen Verwaltungsakt nur derjenige Leistungsträger, der den im Streit befindlichen Verwaltungsakt erlassen hat (vgl. zur grundsätzlich notwendigen Identität der Behörde u.a. Schmidt, a.a.O. § 96 Rn. 6; ferner BSG, Urteil vom 25.05.1972 - 5 RKn 61/68 Rn. 99).

  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 36/98 R

    Versicherungszeiten griechischer Staatsangehöriger im Beitrittsgebiet

    Die Anwendbarkeit von § 31 FRG setzt indes voraus, daß es sich um einen nach dem FRG Berechtigten handelt (vgl BSG Urteile vom 25. Mai 1972 - 5 RKn 61/68 - SozR Nr. 3 zu § 31 FRG und vom 22. April 1992 - 5 RJ 77/90 - SozR 3-5050 § 31 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 14 R 543/13

    Überweisung einer Rentennachzahlung auf ein dafür nicht vorgesehenes Konto des

    Unter Bezug auf die Entscheidung des BSG vom 25.05.1972 (Az.: 5 RKn 61/68) berechtige die Zahlungserklärung den Bevollmächtigten lediglich zur Entgegennahme der Zahlung, zwinge den Schuldner aber nicht, auch an den Bevollmächtigten zu zahlen.
  • LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 53/17
    Das ergibt sich zwar nicht aus § 96 SGG, da diese Bescheide von der Beigeladenen erlassen wurden und schon deshalb Bescheide des Beklagten nicht abändern können (vgl. BSG, Urteil vom 25.5.1972 - 5 RKn 61/68).
  • LSG Hessen, 05.09.1978 - L 4 V 644/76
    Dieser Bescheid gilt deshalb als mit der Klage angefochten, und wird erstinstanzlich Gegenstand des Berufungsverfahrens (vgl. BSG, Urteil vom 25. Mai 1972 - 5 RKn 61/68 -, BSG in SozR. § 75 Nr. 39 u. Peters-Sautter-Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Auflage § 75 SGG Anm. 7 c).
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